Donnerstag, 8. Februar 2024

Zuständiges Arbeitsamt bei Wohnsitz in der Schweiz und Beschäftigung in Deutschland

 Eine Mandantin mit Wohnsitz in der Schweiz arbeitet in Deutschland (echte Grenzgängerin).


Sie hat sich an die Agentur für Arbeit ihres Beschäftigungssitzes in Deutschland gewandt und wollte dort einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Schließlich habe sie dort auch die Beiträge entrichtet.

Sie wendet sich bezüglich dem weiteren Vorgehen an mich. 




Die Antwort an meine Mandantin lautete wie folgt:

Da die Schweiz assoziiertes Mitglied der Europäischen Union ist, gilt nach Art. 65 (883/2004) anderes.

Eine echte Grenzgängerin wird so definiert, das sie täglich, mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort zurückkehrt.

Sie muss sich als echte Grenzgängerin an das Arbeitsamt ihres Wohnmitgliedstaates wenden. Sie kann sich zusätzlich bei der Arbeitsverwaltung ihres Beschäftigungsstaates melden.

Der Träger des Beschäftigungsstaates also die Agentur für Arbeit erstattet dem Träger des Wohnstaates den Gesamtbetrag der Leistungen der ersten drei Monate, bei Einhaltung bestimmter Beschäftigungszeiten der ersten fünf Monate.


Sonntag, 17. September 2023

Versorgungswerk der Architekten Baden-Württemberg l Freiwillige Beitragszahlung lohnt sich für junge Architekten


Vergleich Private Altersversorgung und Versorgungswerk der Architekten in Baden-Württemberg


Private Assekuranz:

Bei privaten Rentenversicherungen gibt es für Neuverträge ab 2022 einen Garantiezins von 0,25 Prozent. Einige Versicherer haben sich deshalb von der vollständigen Beitragsgarantie verabschiedet. Die aktuelle Inflationsrate liegt im August 2023 bei 6,1 Prozent.

Die klassische Altersvorsorge hat deswegen für die Versicherungskunden den Reiz verloren. 

Aktuell werden im Versicherungsmarkt eher fondgebundene Rentenversicherungen verkauft. Ob die Rechnung später aufgeht, lässt sich im Vorfeld nicht sagen. Es empfiehlt sich einen privaten Versicherungsberater aufzusuchen, der unabhängig ist (siehe Bundesverband der Versicherungsberater).

Banken und Versicherungsvermittler sind leider interessengesteuert.

Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg

Das Versorgungswerk nennt in § 30 der Satzung ab 01.01.2023 einen Verrentungszins von 2,5 Prozent.

Laut der neuesten Satzung ab 01.01.2023 haben sich die Verrentungssätze verändert.

Für Beiträge, die bis zum 30. Lebensjahr eingezahlt werden, gilt ein Verrentungssatz von 11 Prozent. Bei einem angenommenen höchstmöglichen Pflichtbeitrag von derzeit 1.357,80 Euro ergäbe dies eine monatliche Rente von 149,36 Euro.

Je älter das Mitglied wird, desto niedriger ist der Verrentungssatz. Ab dem 66. Lebensjahr beträgt der Verrentungssatz nur noch 4,5 Prozent. Die angenommene Rente beträgt dann nur noch 61,10 Euro.

Für junge Mitglieder lohnt sich aus meiner Sicht die Leistung einer freiwilligen Beitragszahlung.

Bei einer Einzahlung bis zum 30. Lebensjahr ergäbe sich dann eine maximale monatliche Rente von 298,72 Euro.

Das Versorgungswerk muss sich bezüglich der privaten Assekuranz nicht verstecken. Bei entsprechender Beratung ist eine hohe Rendite möglich.






Samstag, 4. April 2020

Rentenantrag bei Rentenberater stellen

Zu Zeiten der Corona-Pandemie gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung keine persönliche Beratung mehr. Es können bei der Deutschen Rentenversicherung keine Rentenanträge mehr aufgenommen werden.






Die Deutsche Rentenversicherung bietet nur noch telefonische Beratungen, ohne die Möglichkeit Rentenanträge telefonisch aufzunehmen, an.


Insoweit sind die Versicherten zur Zeit auf sich alleine gestellt und müssen die Anträge alleine ausfüllen und absenden.

Wer sich hierbei überfordert fühlt, wendet sich am besten an einen unabhängigen Rentenberater. Zur Zeit bietet Rentenberater Sommer noch persönliche Rentenberatungen unter Beachtung des Sicherheitsabstandes von 1,5 m an. Wer zu der Hochrisikogruppe zählt, kann auch eine telefonische Beratung, einen Rentenantrag über das Telefon oder Videostreaming vereinbaren.

In den heutigen Coronazeiten fehlt es z.B. an Mitarbeitern in Supermärkten, Pflegepersonal, Krankenschwestern, Ärzten und Reinigungskräften. Deswegen wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31.12.2020 die Hinzuverdienstgrenze für eine vorgezogene Altersrente von 6.300 Euro auf 44.590 Euro erhöht.

Insoweit ist ein früherer Rentenbeginn trotz Rentenabschlag eventuell sinnvoll.

Ein Rentenantrag für eine Altersrente kostet z.B. nur 238 Euro pauschal bei Rentenberater Sommer nebst den erforderlichen zusätzlichen Schriftsätzen an den Rentenversicherungsträger.

Donnerstag, 16. Mai 2019

Krankengeldansprüche massenweise falsch berechnet - Überprüfung empfohlen

Die IKKclassic teilt einem Mandanten von mir mit, das bei der Berechnung der Dauer des Krankengeldanspruchs die Zeiten des Bezugs von Verletztengeld anzurechnen sei.

Im Ergebnis verkürzte sich der Krankengeldanspruch für eine Arbeitsunfähigkeit ab 23.03.2017 auf längstens bis zum 01.05.2019.

 

Grund sei das neue Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), das im März 2019 vom Bundestag beschlossen und am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Laut Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums soll das TSVG voraussichtlich zum 01.05.2019 in Kraft treten.

Direkt im Anschluss müssen die gesetzlichen Krankenkassen laufende Krankengeldansprüche neu prüfen - und dann auch Zeiten des Bezugs von Verletztengeld auf die Höchstanspruchsdauer anrechnen.

Die IKK hat nun übersehen, das das Gesetz noch nicht am 01.05.2019 in Kraft getreten war. Durch mir unbekannte Umstände wurde das Terminservice- und Versorgungsgesetz erst am 10.05.2019 verkündet und ist somit am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft getreten.

Im Ergebnis besteht dadurch für die Arbeitsunfähigkeit ab 23.03.2017 ein Krankengeldanspruch längstens bis zum 11.05.2019 

 

Mein Widerspruch gegen die Entscheidung der IKKclassic hatte Erfolgt. Dem Widerspruch wurde stattgegeben und der unrichtige Bescheid aufgehoben.

Ich gehe davon aus, dass die Krankenkassen bundesweit hunderte fehlerhafte Bescheide erlassen haben, die nach Widerspruch zurückgenommen werden können.

Das Tolle daran - ich erhalte die Kosten des Widerspruchsverfahren gemäß § 63 SGB X von der Krankenkasse erstattet.

Tipp: Reichen Sie mir Ihre Fälle zur Überprüfung ein.

Samstag, 19. Januar 2019

Beratungsrechtsschutz zu Fragen der Altersrente

Manche Mandanten fragen mich, ob die Kosten der Erstberatung von ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden können.

Die ARAG Rechtschutzversicherung bietet aktuell über ihren Baustein Beruf l Paket Komfort einen Beratungsrechtsschutz zu Fragen der Altersrente im Umfang bis zu 250 Euro pro Jahr an.




Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten in Sachen Rente zu Fristen und Anträge.

Ansonsten ist mir noch von keinem Rechtsschutzversicherer ein Beratungsrechtsschutz zu Fragen der Altersrente bekannt. Bitte informieren Sie mich bei neuen Tarifbausteinen anderer Rechtsschutzversicherungen.

Die Beratungskosten zur Altersvorsorge können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Montag, 25. Juni 2018

Betriebsrente wegen Erwerbsminderung rückwirkend zugebilligt

Eine Betriebsrente wegen Erwerbsminderung ist auch rückwirkend zu gewähren. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Az: 6 Sa 983/16).

Der Kläger war vom 02.03.1973 bis zum 30.09.2005 bei einer Firma beschäftigt und hatte in diesem Zeitraum eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente (Pensionskasse) in Höhe von 540,80 Euro erworben.

Die Deutsche Rentenversicherung bewilligte dem Kläger im Widerspruchsverfahren mit Bescheid vom 03.11.2015 rückwirkend zum 01.02.2013 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.

Der Kläger beantragte mit Schreiben vom 23.11.2015 bei der Beklagten eine Betriebsrente. Von der Pensionskasse wurde ihm ab 01.11.2015 eine Rente in Höhe von 540,80 Euro bewilligt. Die vom Kläger weitergehend begehrte rückwirkende Bewilligung zum 01.02.2013 lehnte die Pensionskasse ab.

Das Landesarbeitsgericht sprach dem Kläger rückwirkend zum 01.02.2013 eine Betriebsrente zu. Dem klagenden Versicherten wurde eine Nachzahlung von 33 Monatsrenten in Höhe von 21.783,96 Euro brutto zugesprochen.

Der Versicherte einer Pensionskasse, welcher das Glück hat, dass die Erwerbsminderung sofort zutreffend erkannt und bescheinigt wird, erhält eine Betriebsrente, während der andere Versicherte der Pensionskasse, bei dem das Vorliegen einer Erwerbsminderung zunächst verkannt wird, keine Leistungen ab Eintritt des Versorgungsfalls beziehen kann.

Diesem Nachteil stehen keine billigenswerte und schützendswerte Interessen der Pensionskasse zu dem Kläger gegenüber.

Jede Benachteiligung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen werden, sind unangemessen.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Revision zugelassen.

LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2017, Az: 6 Sa 983/16






Dienstag, 5. Juni 2018

FRG - Nach Neufeststellung 632,18 Euro Nachzahlung

Heute war ein Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in der Post. Eine Spätaussiedlerin aus Kasachstan erhielt für den Zeitraum von Oktober 2016 bis Juni 2018 eine Nachzahlung in Höhe von 630 Euro.

Für die Beschäftigungen im Herkunftsgebiet von 1976 bis 1989 wurde an Stelle der Qualifikationsgruppe 4 (Facharbeiter) die Qualifikationsgruppe 2 (Fachschulabsolvent) anerkannt.

Meine Mandantin hat seinerzeit angegeben, dass sie in ihrer Beschäftigung technische Zeichnungen angefertigt hat. Daher wurde sie in Ihrer Tätigkeit als Technische Zeichnerin eingestuft, was unter Bezug auf das Ausbildungssystem der ehemaligen DDR zu einer Beurteilung als Facharbeiter führte.

Namens und im Auftrag meiner Mandantin habe ich einen Überprüfungsanstrag gemäß § 44 SGB X eingereicht und begründet. Laut Arbeitsnachweis wurde sie als Technikerin-Konstrukteurin und später als Cheftechnikerin-Konstrukteurin eingesetzt.

Tipp: Ich empfehle den Rentenbescheid bei FRG Zeiten unbedingt prüfen zu lassen. Jeder zweite Rentenbescheid ist bei Spätaussiedlern fehlerhaft.