Montag, 29. November 2010

Aufgrund eines früheren Reha-Antrages beginnt die Rente wegen Erwerbsminderung 9 Jahre früher

Eine 31-jährige Mandantin von mir hat mir einen Rentenbescheid wegen Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer bis zum 30.11.2046 vorgelegt.

Dagegen werde ich Widerspruch einreichen und begründen. Warum lege ich gegen diesen Bescheid Widerspruch ein, werden viele Leser meines Blogs fragen. Hier die Antwort:

Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 28.03.2000 erfüllt. Die Rente wird jedoch laut Deutscher Rentenversicherung erst ab Antragsmonat am 01.03.2010 gezahlt, weil der Antrag erst nach Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats gestellt wurde, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren.

Laut einem Gutachten des Universitätsklinikum Tübingen, Klinik für Psychiatrie vom 17.07.2001 wurden die Diagnosen Paranoide Schizophrenie und Bulemie erstellt.

Aufgrund eines früheren Reha-Antrages am 22.10.2001 muss die Rente gemäß § 116 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI umgedeutet werden in einen Rentenantrag.

Dies bedeutet für meine Mandantin, dass sie bereits ab 01.11.2001 einen Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung hätte. Ich erwarte eine Nachzahlung in Höhe von ca. 73.000 €.

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