Donnerstag, 18. November 2010

Scheinselbständigkeit bei selbständige Baudienstleistungen?

Auf Empfehlung eines Steuerberaters aus Stuttgart habe ich heute ein interessantes Statusprojekt erhalten. Es handelt es um einen Selbständigen, der 2006 ein Gewerbe bezüglich Baudienstleistungen und Baggerarbeiten angemeldet hat. Die Deutsche Rentenversicherung hat im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Statusverfahren die Tätigkeit meines Mandanten für einen Auftraggeber als Scheinselbständigkeit festgestellt. Begründung für die Scheinselbständigkeit sei die Einbindung in die Arbeitsorganisation und das fehlende Unternehmerrisiko.

Gegen die Scheinselbständigkeit dieses Mandanten spricht das er vorher nicht bei diesem Auftraggeber beschäftigt war und das er wie jeder Selbständige mehrere Auftraggeber hat und eine versicherungspflichtige Arbeitnehmerin beschäftigt.
In der Erstberatung wurden Gründe für die Darstellung einer Selbständigkeit angesprochen und eine Konzeption für die Zukunft erstellt.

Ich habe dieses Mandat angenommen und werde morgen Widerspruch gegen die Feststellung der Scheinselbständigkeit einreichen und gleichzeitig Akteneinsicht beantragen.

Ein tolles Projekt. Danke für den Auftrag.

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