Dienstag, 23. November 2010

Sind Sie geringfügig beschäftigt und haben noch nicht aufgestockt?

Sie haben neben der geringfügigen Beschäftigung keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung.

Tipp:

Es empfiehlt es sich in den meisten Fällen auf die Versicherungsfreiheit zu verzichten und auf den Pauschalbetrag von 15 % des Arbeitgebers noch 4,9 % aufzustocken. Im Versicherungskonto werden Pflichtbeiträge eingetragen.

Personenkreis der in Frage kommt:

  • Frauen der Jahrgänge bis 12/1951 um die Voraussetzungen der Altersrente für Frauen bezüglich der 121 Monate Pflichtbeiträge ab dem 40. Lebensjahr zu erfüllen,
  • Anwartschaftsaufrechterhaltung einer Rente wegen Erwerbsminderung: Soweit in den letzten fünf Jahren keine 36 Monate Pflichtbeiträge vorliegen, liegen die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht vor.
  • Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren für eine vorgezogene Altersrente.

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