Dienstag, 11. Januar 2011

Grad der Behinderung bei Depression - VersMedV -

Ziffer 3.7 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen:

Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen = 0-20 v.H.

Stärker behindernde Störungen
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit
(z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen,
Entwicklung mit Krankheitswert, somatoforme Störungen) = 30-40 v.H.

Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit)
mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten = 50-70 v.H.

mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten = 80-100 v.H.

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