Samstag, 15. Januar 2011

Grad der Behinderung bei Oberes Sprunggelenk-TEP

Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17.12.2010 ergeben sich gravierende Verschlechterungen bei der Bewertung der Schultergelenk Endoprothese.

Es werden Mindest-GdB angegeben, die für OSG-Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.

Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch
  • Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung,
  • Nervenschädigung,
  • deutliche Muskelminderung,
  • ausgeprägte Narbenbildung
Die in der GdS-Tabelle angegebenen Werte schließen die bei der jeweiligen Versorgungsart üblicherweise gebotenen Beschränkungen ein.

Bei einseitiger Endoprothese des Oberen Sprunggelenks (OSG) beträgt der GdB mindestens 10 v.H. (früher 30) und bei beidseitiger Endoprothese mindestens 20 v.H. (früher 50).

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