Samstag, 15. Januar 2011

Grad der Behinderung bei Schultergelenk-TEP

Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17.12.2010 ergeben sich gravierende Verschlechterungen bei der Bewertung der Schultergelenk Endoprothese.

Es werden Mindest-GdB angegeben, die für Schultergelenk-Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.

Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch
  • Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung,
  • Nervenschädigung,
  • deutliche Muskelminderung,
  • ausgeprägte Narbenbildung
Die in der GdS-Tabelle angegebenen Werte schließen die bei der jeweiligen Versorgungsart üblicherweise gebotenen Beschränkungen ein.

Bei einseitiger Endoprothese des Schultergelenks beträgt der GdB mindens 20 v.H. (früher 30) und bei beidseitiger Endoprothese der Schultergelenke beträgt der GdB mindestens 40 v.H. (früher 50).

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