Montag, 31. Januar 2011

VDK oder Rechtsschutzversicherung für Widerspruch?

Es gibt Rechtsschutzversicherungen, die für das Widerspruchsverfahren eintreten und unter 150 € kosten. Diesbezüglich informiert Sie gerne Ihr Rentenberater.

Beim VdK muss zunächst eine Jahresmitgliedschaft eingegangen werden. Der Jahresbeitrag in Höhe von 60,00 € wird auf einmal abgebucht (keine 5,00 € im Monat). Für das Widerspruchsverfahren möchte der VdK, soweit keine Bedürftigkeit als Hartz-4-Empfänger oder Sozialhilfeempfänger vorliegt erneut 230,00 €. Die Gesamtkosten beim Vdk für ein Widerspruchsverfahren betragen dann 290,00 €.

Neben den 230 € kommt die Umsatzsteuer von 7 % dazu (wegen gemeinnütziger GmbH).

Für das Geld kann jeder mit oder ohne Rechtsschutzversicherung zum Fachanwalt für Sozialrecht oder Rentenberater gehen. Beachte: Den Preisvorteil hat der VdK nur bei den Bedürftigen (Hartz-4-Empfänger oder Sozialhilfeempfänger).

Für 15,00 € übernimmt der VdK Widersprüche nur für Mitglieder, die bereits länger als 2 Jahre Mitglied sind und zugleich bedürftig sind (Hartz-4-Empfänger oder Sozialhilfeempfänger). Im Marketing wird beim VdK häufig eine Preisspanne von 15 - 230 € angegeben, die für Neumitglieder nicht stimmt. Der Verbraucher sieht nur noch 15 € und unterschreibt...

Weitere Links zu VdK:
VdK und Hartz-4-Empfänger
VdK Mitgliedschaft kündigen?
VdK Rentenberatung und Hamburg-Mannheimer
VdK übernimmt keine Kosten für das 109-Gutachten

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