Heute war eine Waise bezüglich Weitergewährung Halbwaisenrente bei mir. In diesem Zusammenhang hat mich die Mandantin noch gefragt, was sie neben der Halbwaisenrente verdienen darf:
Gemäß § 97 Abs. 2 SGB VI ist der Freibetrag bei Waisenrenten bei maximal 17,6 x 27,47 (aktueller Rentenwert 2011 West) = 483,47 €. Ein höheres Einkommen führt zunächst nicht zum Wegfall der Rente (keine 100 % Anrechnung).
Für Ostdeutschland gilt ein niedrigerer Freibetrag von 428,91 € (17,6 x 24,37)
Der Einkommensteil der den Freibetrag übersteigt wird mit 40 vom Hundert angerechnet.
Bei Fragen zu Einkommensanrechnung wenden Sie sich am besten an Ihren unabhängigen Rentenberater.
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