Dienstag, 5. Juni 2012

Einkommensanrechnung auf Witwenrente der Berufsgenossenschaft

Heute war eine Witwe wegen Fragen zu Einkommensanrechnung von Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt), Betriebsrente, private Versorgungsrente (private Rentenversicherung) und dauerhafte Erwerbsersatzeinkommen (Renten der gesetzlichen Rentenversicherung) bei mir in der Erstberatung.

Gemäß § 65 Abs. 3 SGB VII wird Einkommen von Witwen oder Witwern, das mit einer Witwenrente oder Witwerrente zusammentrifft, auf die Hinterbliebenenrente der Berufsgenossenschaft angerechnet.

Wenn die Ehe vor dem 01.01.2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren ist, gilt eine günstigere Vorschrift nach § 114 SGB VI. Dies war zum Glück bei meiner Mandantin der Fall.

Demnach werden Renten der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrenten) und private Versorgungsrente (private Rentenversicherung) nicht angerechnet.

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