Freitag, 31. Dezember 2010

Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) nach Albtraum Afghanistan

Heute war ein Bericht in der Stuttgarter Zeitung bezüglich einem heimgekehrten Soldaten aus Afghanistan mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) und seinen Problemen mit der Reintegration in die Gesellschaft. In Afganistan mit Selbstmordattentätern und kriegsähnlichen Einsätzen konfrontiert, konnte dieser seine Gefühle und Gedanken in Deutschland nicht mehr umstellen.

In den ersten drei Quartalen des Jahres 2010 wurden 483 Soldaten wegen PTBS neu behandelt.

Die Psychiater und Psychotherapeuten wollen den heimgekehrten Soldaten nicht behandeln weil er eine Leistungsbegehrungshaltung aufzeigt. Doch von was soll der Betroffene denn leben? Es steht nun ein "Kampf" mit den Behörden, wie Agentur für Arbeit, Krankenkasse und dem Versorgungsamt der Bundeswehr an.

Nur 30 % der Anträge auf Wehrdienstbeschädigung werden bewilligt. Es ist wichtig innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von vier Wochen einen Widerspruch einzureichen.

Das der Soldat wegen seiner "Leistungsbegehrungshaltung" nicht die Traumatherapie erhält, ist für mich nicht nachvollziehbar.

Wichtig für die heimkehrenden Soldaten mit einer PTBS ist die frühzeitige Kontaktierung mit einem Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht.

Die Soldaten sollten die entsprechenden Unterstützung in unserer Gesellschaft haben und nicht mit ihrem Problemen allein gelassen werden.

Donnerstag, 30. Dezember 2010

Die AOK lehnt 60 % der Reha Anträge ab

Laut einem Pressebericht der Stuttgarter Zeitung vom 28.12.2010 werden fast 60 Prozent der Anträge auf Rehabilitation bei der AOK Baden-Württemberg abgelehnt. Dabei muss wohl noch berücksichtigt werden, das die Ablehnungsquote im Bundesdurchschnitt höher sei.

Wohl nur 6,3 Prozent der AOK Versicherten reichen einen Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid ein.

Ein Widerspruch scheint sich zu lohnen, da bei 49,9 Prozent der AOK, 52,6 Prozent der BKK-, 56 Prozent der LKK- und 65,1 Pozent der IKK Versicherten der Widerspruch Erfolg hatte.

Hervorgehoben wurde, das nicht nur die absolute Zahl der Ablehnungen hoch geht, sondern auch die Ablehnungsquote. Das hängt wohl mit dem höheren Anteil der Rentner bei der AOK zusammen.

Einsparungen der Krankenkassen werden wohl die Ablehnungsquote weiter in die Höhe treiben.

Ich empfehle innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von vier Wochen einen Widerspruch einzureichen, da die Quote für die Abhilfe des Widerspruchs hoch ist. Gerne sind Ihnen Rentenberater bei Erstellung und Begründung des Widerspruchs behilflich.

Mittwoch, 29. Dezember 2010

Nach Suizidversuch und geschlossener Akutstation der Psychiatrischen Klinik in Weinsberg dennoch Rentenablehnung

Eine Mandantin von mir hatte im Januar 2010 einen Suizidversuch mit 20 Tabletten Tavor und einer Flasche Sekt unternommen. Sie wurde von ihrem Lebensgefährten bewusstlos aufgefunden.

Sie kam nach dem Suizidversuch in die geschlossene allgemeinpsychiatrische Akutstation des Klinikum am Weissenhof in Weinsberg. Im psychischen Befund wurde eine gedrückte Stimmung, ratlos, Antrieb reduziert, affektive Schwingungsfähigkeit reduziert aufgenommen. Sie konnte sich bei Aufnahme nicht von den Suizidgedanken distanzieren.

Im Abschlussbericht wurde eine Diagnose einer schweren depressiven Episode (F 32.2) und Zustand nach Suizidversuch, Anpassungsstörungen (F 43.2) erstellt.

Der Rentenantrag im Sommer 2010 wurde mit Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Bund abgelehnt. Dagegen habe ich Widerspruch zur Fristwahrung eingereicht und heute begründet.

Auffällig, wie bei vielen Rentenablehnungen, war die fehlende Anforderung eines Befundberichtes des behandelenden Psychiaters. Insoweit musste man sich nicht über das negative psychiatrische Verwaltungsgutachten wundern. Der Gutachter hat das Leistungsvermögen nur während der Untersuchung bewertet. Der Längsschnitt der engen psychiatrischen Behandlung (alle 14 Tage) wurde nicht berücksichtigt.

Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten

Dienstag, 28. Dezember 2010

Trotz Knochenkrebs nur Zeitrente von 12 Monate

Mit Bescheid der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg vom 19.08.2010 hat meine Mandantin eine Verlängerung der Zeitrente um 12 Monate bewilligt bekommen. Dagegen habe ich Widerspruch eingereicht mit dem Wunsch einer Zeitrente von 36 Monate statt 12 Monate.

Hintergrund:

Laut Klinikbericht des Robert-Bosch-Krankenhauses, Abteilung für Hämatologie, Onkologie wird ein Muliples Myelom Typ lgA Kappa, Stadium III A (Multiple Knochenläsionen) nach Salmon und Durie mit Erstdiagnose im Oktober 2006 diagnostiziert. Hierbei handelt es sich um Knochenmarkkrebs im letzten Stadium. Als Nebenwirkungen der Behandlung ist eine schwere linksventrikuläre Herzfunktionsstörung mit einem EF-Wert von 37 % und eine Polyneuropathie nach Velcade vorhanden.

Die erste Blutstammzelltransplantation fand Ende 2008 statt. Im Jahr 2011 ist eine erneute Blutstammzelltransplantation vorgesehen. Zuvor findet wieder eine Chemotherapie statt. Bisher sind zwei Zyklen Vel/Dex bei gutem Ansprechen stattgefunden. Weitere zwei Zyklen sind vorgesehen.

Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten.

Samstag, 18. Dezember 2010

Fibromyalgie (FMS) und Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente)

Ich habe als Rentenberater häufig mit Mandanten mit der Diagnose Fibromyalgie-Syndrom (FMS) zu tun. Nachfolgend möchte ich aus Sicht des Rentenberaters ein wenig über das Krankheitsbild Fibromyalgie erzählen.

Das Wort Fibromyalgie besteht aus dem lateinischen Wort "fibra" = Faser und den griechischen Worten "Mys" = Muskel, "algos" = Schmerz und "ia" = Zustand.

Folgende Symptome gehören laut der Leitlinie 3 "Fibromyalgie" zu dem Krankheitsbild:

  • Chronische Schmerzen in mehreren Körperregionen (chronic widespread pain, CWP) sind ein häufiges Phänomen in der allgemeinen Bevölkerung und in klinischen Populationen. Die Schmerzen sind meist mit anderen
körperbezogenen Beschwerden wie:

  • Druckschmerzempfindlichkeit,
  • Steifigkeits- und Schwellungsgefühl der Hände, der Füße und des Gesichts,
  • Müdigkeit,
  • Schlafstörungen sowie mit
  • seelischen Beschwerden wie Ängstlichkeit und Depressivität
Das Klinikum Saarbrücken hat eine empfehlenswerte Patienteninformation zu Fibromyalgie herausgegeben.

Bei der Begutachtung von Schmerzen sei auf die "Leitlinie für die Begutachtung von Schmerzen" hingewiesen. Der Gutachter muss über den aktuellen evidenzbasierten Wissensstand der Krankheitsbilder mit Leitsymptom "chronischer Schmerz" verfügen (z.B. im Rahmen der Weiterbildung für die Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie"). Hierzu sei auch auf die entsprechenden Leitlinienseiten der AWMF verwiesen.

Die Fibromyalgie hat einen eigenen Diagnoseschlüssel nach dem ICD-10: M 79.7

Häufig wird das Krankheitsbild von Psychiatern auch als anhaltend somatoforme Schmerzstörung, ICD-10: F 45.4 diagnostiziert.

Die Krankheit gilt inzwischen als anerkannt, wenn auch immer noch als "Modekrankheit" bezeichnet. Die Diagnose wird deshalb erst sehr spät, oft erst nach 10 Jahren diagnostiziert, weil die Schmerzen wechselnd im ganzen Körper wandern. Die behandelnden Orthopäden bringt das zur schieren Verzweiflung, da sie keine entsprechenden Befunde des Bewegungsapparates finden.

Die Fibromyalgie ist nach der neuen Leitlinie keine psychische Störung, wenngleich durch sehr starke Schmerzen ein hoher Leidensdruck entstehen kann. Durchschnittlich 30 bis 80 % der Erkrankten leiden unter Angststörungen und Depressionen.

Die Diagnose Fibromyalgie ist aber keine Eintrittskarte für die Rente wegen Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung. Wahrscheinlich 90 % der Anträge auf Rente wegen Erwerbsminderung werden abgelehnt. Was sind die Gründe für die Ablehnung?

  • Annahme des Mandanten, das die Diagnose Fibromyalgie für einen Rentenantrag ausreiche,
  • Es fand bis zum Rentenantrag noch keine ausreichende ambulante oder klinische Behandlung laut den Schmerzleitlinien statt. Häufig werden die Mandanten nur vom Hausarzt und Orthopäden behandelt.
  • Es fehlt vor allem eine Schmerztherapie (Schmerztherapeut), Verhaltenstherapie (Diplom-Psychologe).
  • Bei hohem Leidensdruck ist laut den Leitlinien eine ambulante Behandlung beim Psychiater angesagt.
Merke: Zu erst an die Behandlung des Krankheitsbildes "Fibromyalgie" denken. Eine Rentenbezug erbringt keine Heilung des Krankheitsbildes. Häufig verlieren die Mandanten soziale Kontakte durch den Arbeitsplatzverlust. An Rente ist erst bei gescheitertem ambulanten und stationären Behandlungsversuchen zu denken.

Tipp: Ältere Mandanten ab Vollendung des 58. Lebensjahres sollten den Antrag auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt nicht vergessen. Bei Vorliegen der Wartezeit von 35 Jahren und einer Schwerbehinderung kann die vorzeitige Altersrente für schwerbehinderte Menschen (bis Jahrgang 1951 noch für das 60. Lebensjahr bei 10,8 % Rentenabschläge) beantragt werden. Erhöhungsanträge lohnen sich. Gehen Sie am besten zu einem Rentenberater, der häufig Erhöhungsanträge beim Versorgungsamt einreicht und auch die Durchsetzung über Widerspruch und Klage nicht scheut.

Weitere Links zu Fibromyalgie:




Trotz Psychiatrischer Klinik Winnenden zunächst keine Rente

Ein Mandant von mir wurde Ende 2008 in der Psychiatrischen Klinik in Winnenden stationär behandelt. Es wurde dort eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung (F 45.4), eine mittelgradige depressive Episode (F 32.1) und und anderem eine periphere Gefäß-Erkrankung diagnostiziert.

Beim Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg wurde folgender Vergleich geschlossen:

  1. Die Beklagte prüft den Anspruch des Klägers auf Rente wegen Erwerbsminderung auf der Grundlage der im Berufungsverfahren eingeholten Gutachten und des Entlassungsberichts des Zentrums für Psychiatrie, Winnenden nach Abschluss der derzeit andauernden stationären Behandlung ab Januar 2007 neu und erteilt hierüber einen rechtsmittelfähigen Bescheid.
  2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
  3. Die Beteiligten erklären den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt.
Ich habe den Entlassungsbericht von der Psychiatrischen Klinik Winnenden angefordert und habe einen Schriftsatz an die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg eingereicht unter Bezugnahme auf den beim LSG abgeschlossen Vergleich und des Entlassungsberichtes der Psychiatrischen Klinik Winnenden.

Im Juli 2009 erfolgte in der Ärztlichen Untersuchungsstelle Stuttgart noch eine internistische Begutachtung. Wegen einer peripheren arteriellen Verschlusskrankheit kam der Gutachter auf ein unter 3-stündiges Leistungsvermögen für leichte Tätigkeiten des Allgemeinen Arbeitsmarktes.

Hierauf hat der Rentenversicherungsträger einen Rentenbescheid mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 01.02.2009 auf Dauer festgestellt.

Wegen dem Wunsch des Mandanten bezüglich eines früheren Rentenbeginns wurde ein Widerspruch und eine Klage eingereicht mit dem Ergebnis, das mein Mandant drei Monate früher seine Rente erhält.

Mein Mandant erhält eine Nachzahlung in Höhe von ca. 1.800 € - für den Mandanten ein schönes Weihnachtsgeschenk, zumal er im Jahr 2008 keine Leistungen von der Agentur oder Krankenkasse erhielt.

Donnerstag, 16. Dezember 2010

MotoMeter hat im Pensionsplan keine Betriebsrente wegen Berufsunfähigkeit

Heute war eine Mandantin wegen Prüfung eines Anspruches auf Betriebsrente da.

Zuvor habe ich für sie am 17.5.2010 einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht. Bereits mit Bescheid vom 29.07.2010 wurde der Rentenanspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung ab 01.05.2010 bewilligt.

Meine Mandantin hat bis 1996 als Montagehelferin bei der Firma MotoMeter gearbeitet. Die betriebliche Altersversorgung (Pensionsplan) der Firma MotoMeter sah keine Betriebsrente wegen Berufsunfähigkeit vor, sondern nur eine Betriebsrente bei vorgezogener Altersrente.

Insoweit besteht erst ab Umwandlung der Rente wegen Erwerbsminderung in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- und Erwerbsunfähige ein Anspruch auf Betriebsrente.

Den Antrag auf Umwandlung in die vorgezogene Altersrente bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wird ab Juni 2013 (60. Lebensjahr) gestellt. Nach Eingang des Rentenbescheides wird der Antrag auf Betriebsrente bei der Firma MotoMeter eingereicht.

Dienstag, 14. Dezember 2010

Betriebsrentenanpassung der IBM rechtswidrig trotz mehrerer positiver Urteile

Laut einer Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg sind hinsichtlich der betrieblichen Rentenanpassung der Firma IBM Deutschland GmbH mehrere Urteile am 27.03.2010 ergangen. Revison wurde nicht zugelassen, siehe Kurzbeschreibung. Es empfiehlt sich für alle IBM-Rentner die betriebliche Rentenanpassungen zu überprüfen.

Der IBM-Betriebsrentner muss innerhalb von drei Kalendermonaten nach Zugang der Anpassungsmitteilung schriftlich widersprechen. Hierbei sind ihm Rentenberater gerne behilflich.

Ganz aktuell wurde dieses Thema in der Sendung ZDF-WISO-Sendung vom 13. Dezember 2010 mit dem Titel "Tücken bei der Firmenrente vermeiden" angesprochen. Trotz mehrerer Urteile vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg muss jeder der 15.000 IBM-Betriebsrentner gegen die falsche Rentenanpassung gerichtlich vorgehen.

Allein beim Arbeitsgericht Stuttgart sind 300 Klagen gegen die rechtswidrige Anpassung der IBM-Betriebsrente anhängig.

Alle Klagen gingen für die Betriebsrentner positiv aus. Dennoch muss jeder einzelne IBM-Betriebsrentner auf dem Klageweg gegen die rechtswidrige betriebliche Anpassung vorgehen. Jeder IBM-Rentner, der nicht klagt spart seiner Firma erhebliche Gelder ein.

Traurig ist es, dass trotz der zahlreichen Urteile in verschiedenen Bundesländern die Firma IBM Deutschland GmbH nicht einlenkt.

Montag, 13. Dezember 2010

Keine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) bei Weiterarbeit eines hauptberuflichen Selbständigen

Heute habe ich für einen selbständigen Mandanten einen Antrag auf die Regelaltersrente mit Rentenbeginn am 01.04.2011 aufgenommen.

Mein Mandant war immer Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Seit 1985 war er selbständig tätig und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Obwohl er dem Grunde nach die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner erfüllt, da er in der zweiten Lebensarbeitshälfte 9/10 der Zeit Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung war, ist bei hauptberuflicher selbständiger Tätigkeit über das 65. Lebensjahr (Regelaltersgrenze) hinaus weiterhin eine freiwillige Mitgliedschaft gegeben.

Achtung: Bei Rentenantragstellung ist bei obigem Sachverhalt neben dem Formular R 810 (Meldung zur Krankenversicherung der Rentner) unbedingt ein Zuschussantrag R 820 auszufüllen. Zu beachten ist hierbei die Dreimonatsfrist.

Das gleiche gilt im übrigen bei abhängig Beschäftigte, die bei Bezug der Regelaltersrente weiterhin über der monatlichen Arbeitsentgeltgrenze (2010 = 4.125,00 €) beschäftigt sind.

Antrag auf Kontenklärung - Formular V 100

Heute war ein Mandant da, dessen Versicherungskonto in der Deutschen Rentenversicherung noch nicht geklärt war. Der Mandant war verunsichert und traute nach seinen Worten der Deutschen Rentenversicherung nicht so recht.

Er hatte die Aufrechnungsbescheinigungen für die früheren Versicherungskarten, die Sozialversicherungsnachweise, die Beitragsbescheinigung für die freiwillige Versicherung nebst einer aktuellen Renteninformation und einer alten Rentenauskunft aus dem Jahre 2005 in einer Mappe geordnet.

Er traute sich nicht zu den Vordruck V 100 alleine auszufüllen. Problematisch für ihn waren die vielen Fachbegriffe, die er nicht verstand. Zudem besteht der Vordruck V 100 aus 7 Seiten.

So sieht das Formular für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1978 aus: Link DRV Formular V 100

Die meisten Angaben können im Rahmen von Ankreuzen bejaht oder verneint werden. Doch was ist richtig? Hier hilft der unabhängige Rentenberater.

Mein Mandant hat ab dem 15. Lebensjahr eine Lehre als Außenhandelskaufmann absolviert. Diese Ausbildung ist bisher im Versicherungskonto noch nicht als "Berufsausbildung" festgestellt. Im Rahmen einer "Berufsausbildung" können zusätzlich beitragsgeminderte Zeiten berücksichtigt werden. Da während einer Ausbildung der Jahreslohn sehr niedrig war kann sich die Kontenklärung richtig lohnen. Also ist in Ziffer 9.1 des Formulars V 100 die Frage: "Haben Sie Zeiten der Berufsausbildung (auch ohne Abschluss) zurückgelegt" mit ja anzukreuzen, die Zeit der Berusausbildung von .. bis... anzugeben sowie "Art der Berufsausbildung", hier Außenhandelskaufmann anzugeben.

In Ziffer 2 des Vordruckes lässt sich die Bevollmächtigung durch einen Rentenberater mit Namen und Anschrift sowie Telefon- bzw. Faxnummer angeben.

Zum Schluss durfte ich für die Ehefrau ebenfalls noch einen Kontenklärungsantrag V 100 ausfüllen. Bei der Ehefrau fehlten drei Jahre, die über die Aufrechnungsbescheinigung nachgewiesen war. Im Formular ist in Ziffer 3.1 "Haben Sie Beitragszeiten oder Beschäftigungszeiten zurückgelegt, die im Versicherungsverlauf nicht enthalten sind" mit ja anzukreuzen. Danach ist der fehlende Zeitraum von .. bis.. sowie die genaue Bezeichnung der Beschäftigung (Außenhandelskauffrau), Arbeitgeber (Name und Sitz des Betriebes) sowie die Krankenkasse auszufüllen.

Nachdem seine Ehefrau zwei Kinder erzogen hat, die bisher noch nicht im Versicherungskonto auftauchen ist unter Ziffer 8.1 "Haben Sie Kinder erzogen" die Frage zu bejahen und noch der Vordruck V 800 auszufüllen.

Sonntag, 12. Dezember 2010

Continentale Lebensversicherung AG hat wegen Arglist nach § 22 VVG den Vertrag wegen Berufsunfähigkeit angefochten

Die Continentale Lebensversicherung AG hat wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen den Versicherungsvertrag der Rente wegen Berufsunfähigkeit wegen Arglist nach § 22 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) angefochten.

Vor dem Versicherungsantrag vom 23.04.2003 war meine Mandantin wegen psychovegetative Dysregulation, Zervikalneuralgie, somatoforme Störung, Überforderungssyndrom, psychosomatische Erkrankung in ärztlicher Behandlung.

Meine Mandantin gab diese Vorerkrankungen nicht an. Insoweit besteht eindeutig eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung.

Fraglich ist ob Arglist nach § 22 VVG vorliegt. Folge von Arglist ist, das der Versicherer den Vertrag anfechten kann und die Prämien von 2003 bis dato behalten darf.

Gegen Arglist spricht Umfang der verschwiegenen Umstände, Erheblichkeit der Befunde, Dauer der Störungen und zeitliche Distanz zur Antragstellung. Im Prozess ist die Arglist vom Versicherer zu beweisen.

Ich werde eine außergerichtliche Durchsetzung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit beim Versicherer im Umfang einer bestimmten Leistungsquote anstreben. Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten.

Samstag, 11. Dezember 2010

Bei Bankpleite kein Rechtsanspruch auf freiwillige Einlagensicherung der Banken

Für Anleger interessant ist ein Urteil des Landgerichts Berlin, Aktenzeichen 10 O 360/09, wonach kein gerichtlich durchsetzbarer Rechtsanspruch auf die freiwillige Einlagensicherung der Banken bestehe. Insoweit besteht ab 01.07.2009 nur eine gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 50.000,00 €. Ab dem 31. Dezember 2010 ist eine weitere Anhebung auf 100.000 Euro und eine Verkürzung der Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Arbeitstage vorgesehen.

Das Handelsblatt informiert seine Leser bezüglich dem Urteil mit Sprengkraft: "Was die Einlagensicherung wirklich wert ist".
Die Süddeutsche Zeitung berichtet sogar: "Dann ist das Geld halt weg"

Diese Information steht so nicht immer in den Hochglanzbroschüren der Banken. Man kann den Eindruck bekommen, das die freiwillige Einlagensicherung eine Beruhigungspille für den Anleger ist nach dem Motto "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker".

Vielleicht empfiehlt es sich für den Anleger seine Guthaben auf mehrere Banken zu verteilen. Ein freiwilliges Versprechen ist im schlimmsten Fall wenig wert, wenn es nicht durchgesetzt werden kann.

Freitag, 10. Dezember 2010

GdB 20 für Intern Fixateur L 2 bis L 5?

Heute war ein Mandant auf Empfehlung einer Psychiaterin in meiner Rentenberatungskanzlei bezüglich den Chancen für eine Schwerbehinderung. Er legte mir einen Bescheid des Landratsamtes Böblingen vom 15.02.2010, Versorgungsamt in Stuttgart, mit Feststellung eines Grad der Behinderung von 20 v.H. seit 03.02.2010 vor.

Laut Akteneinsicht lag eine Funktionsbehinderung der Wirbelsäule mit einem Einzel-GdB von 20 v.H. , Diabetes mellitus, Bluthochdruck und Migräne mit einem Einzel-GdB von jeweils 10 v.H. vor.

Bei Vorliegen eines Intern-Fixateur L 2 bis L 5 schlagen die Versorgungsmedizinische Grundsätze einen Einzel-GdB zwischen 50 und 70 v.H. vor.
Keine Berücksichtigung fand eine Hörstörung und eine Depression.

Da die Widerspruchsfrist von einem Kalendermonat abgelaufen war habe ich einen Überprüfungsantrag (Verschlechterungsantrag) beim Landratsamt Böblingen, Versorgungsamt eingereicht.

Ich rechne mit einem Gesamt-GdB von 50 v.H. Die Angelegenheit bleibt abzuwarten.

Mittwoch, 8. Dezember 2010

Aufstockungsbetrag bei Betriebsrente der Deutschen Post AG (VAP Rente)

Mein Mandant erhielt von der Deutschen Post AG eine Betriebsrente (VAP) mit einem Aufstockungsbetrag, da sein Rentenantrag wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wurde.

Er wurde verpflichtet jeden Monat freiwillige Mindestbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu leisten. Wegen fehlender Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung wurde ihm seine Betriebsrente auf 313,59 € reduziert und die frühere Rentenaufstockung aufgehoben. Er erlitt dadurch einen Verlust von ca. 700 € monatlich.

Gegen den negativen Rentenbescheid der Deutschen Post wurde Einspruch eingelegt. Begründet wurde der Einspruch bezüglich Lücken im Versicherungsverlauf mit der Folge, das freiwillige Mindestbeiträge nicht mehr der Anspruchserhaltung einer Rente wegen Erwerbsminderung dienen.

Mit Schreiben vom 06.12.2010 wurde meinem Einspruch statt gegeben und die Einstellung des Aufstockungsbetrages rückgängig gemacht. Ich erhalte einen Neuberechnungsbescheid über die Höhe der Betriebsrente.

Optimierungsfragen beim Deutsch-Amerikanischen Sozialversicherungsabkommen

Heute war ein Mandant bei mir bezüglich einer Rentenberatung zum Sozialversicherungsabkommen zwischen den USA und Deutschland.

Der Zahlbetrag der amerikanischen Rente wurde gekürzt, weil neben einer Rente aus der Social Security noch eine Rente aus Deutschland bezogen wird (= Anwendung der Windfall Elimination Provision).

Tipp:

Es ist vorteilhafter statt der deutschen Regelaltersrente ( Wartezeit von 5 Jahren) die Altersrente für langjährig Versicherte zu beantragen, weil dann der Anspruch unter Umständen nur durch die Zusammenrechnung der deutschen und amerikanischen Versicherungszeiten erfüllt wird und die Windfall Elimination Provision (WEP) nicht angewendet wird.

Dienstag, 7. Dezember 2010

Selbständiger Handelsvertreter muss Rentenversicherungsbeiträge im Umfang von 30.000 € an Deutsche Rentenversicherung nachzahlen

Heute war ein selbständiger 62-jähriger Handelsvertreter für Baumaterial bei mir, der den Antrag V050 auf Befreiung von der Versicherungspflicht für Selbständige mit einem Auftraggeber bei der Deutschen Rentenversicherung Bund ausgefüllt hat.

Der Befreiungsantrag nach § 231 Abs. 5 SGB VI wurde abgelehnt, weil der Antrag auf Befreiung nicht innerhalb eines Jahres nach dem Eintritt der Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 eingereicht wurde.

Die Deutsche Rentenversicherung sandte ihm den Vordruck V 027 - Antrag auf Feststellung des sozialversicherungspflichtigen Status zu.

Da mein Mandant innerhalb der letzten Jahre nur einen Auftraggeber (Hersteller von Baumaterial) hatte, darf er für die letzte 4 Kalenderjahre vom 01.1.2006 bis 31.12.2009 und auch das aktuelle Kalenderjahr monatliche Beiträge im Umfang eines monatlichen Regelbeitrages in Höhe von 508,45 € zahlen, also insgesamt 30.507,00 €. Er wählt den Regelbeitrag weil die tatsächlichen monatlichen Einkünfte über der Bezugsgröße sind.

Steuerberater, bitte wacht auf und schaut Euren Mandantenstamm nach Selbständigen mit einem Auftraggeber durch - ansonsten kommt das böse Erwachen für die Mandanten. Rentenberater sind für Steuerberater willkommene Kooperationspartner um solche "Stolperfallen" zu vermeiden. Die Deutsche Rentenversicherungsträger prüft diese Personengruppe zur Zeit intensiv über Betriebsprüfungen der einzelnen Auftraggeber durch.

Warum der Verband der Handelsvertreter hier kein Beratungsangebot von Rentenberater einbindet, kann ich nicht verstehen und wohl auch nicht die betroffenen selbständigen Handelsvertreter.

Nach Vorlage des Beitragsbescheides werde ich einen Stundungsantrag für meinen Mandanten einreichen müssen. Bitter ist es für meinen Mandanten, der im nächsten Jahr in Rente geht, weiterhin im Rahmen der Stundung Raten im Umfang von voraussichtlich 500,00 € zahlen zu müssen.

Montag, 6. Dezember 2010

Psychiatrische Begutachtung bei Dr. Frießem

Ich vertrete einen 57-jährigen Mitarbeiter der Firma Daimler AG in einem Klageverfahren vor dem Sozialgericht Stuttgart wegen einer Rente wegen Erwerbsminderung. Mein Mandant erhielt bereits von der Stuttgarter Versicherungs AG eine Rente wegen Berufsunfähigkeit.

Er hatte bei Firma Daimler Benz eine Lehre absolviert. Wegen einem Wirbelbruch nach einem Sturz aus 4 m Höhe konnte er seine frühere Facharbeitertätigkeit bei Daimler nicht mehr nachgehen und wurde auf die Qualitätssicherung umgesetzt. Er sagte, er hätte dort einen Schonarbeitsplatz gehabt.

Heute fand eine psychiatrische Begutachtung bei Herrn Dr. Frießem, einem älteren aber kompetenten Psychiater in der Altenwohnanlage Hans-Rehn-Stiftung in Stuttgart-Rohr statt.

Ich begleitete den Kläger und durfte als Rechtsbeistand bei der Anamnese und neurologischen Untersuchung dabei sein. Er hat sich in meiner Anwesenheit sehr viel Mühe gemacht - ganze 3 1/2 Stunden dauerte die komplette Untersuchung. Vielen Dank Herr Dr. Frießem.

Das Gutachten bleibt abzuwarten.

Freitag, 3. Dezember 2010

Türkischer Mitarbeiter bei der Firma Bosch erhält eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer

Vor geraumer Weile habe ich eine Rente für einen türkischen Mitarbeiter der Firma Bosch in Feuerbach durchgebracht. Ich habe das Verfahren ab der Klage vor dem Sozialgericht Stuttgart übernommen. Im Widerspruchsverfahren hat der VdK ihn vertreten.

Maßgebend für das Anerkenntnis war ein psychiatrisches Gutachten gemäß §109 SGG und ein positives psychiatrisches Gutachten im Schwerbehinderungsverfahren.

Erwerbsminderungsrente auf Zeit nach Weitergewährungsantrag

Ein IBM Mitarbeiter hat mich beauftragt für ihn den Antrag auf Weiterzahlung einer Rente wegen Erwerbsminderung R 120 auszufüllen und ihn in dem Weitergewährungsverfahren komplett zu begleiten. Es fand eine Begutachtung bei Dr. S. in Hechingen statt. Der Gutachter war kompetent. Auf Wunsch des Mandanten war ich bei der psychiatrischen Anamnese bei Dr. S. anwesend. Wichtig ist es das das Gespräch des Gutachters mit dem Probanten nicht gestört werden darf. Der Gutachter war mit meiner Anwesenheit einverstanden.
Heute kam das Anerkenntnis in Form eines Bescheides bezüglich einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit bis 02/2013. Anschließend Mandant angerufen und von der Weitergewährung informiert.

Tipp:

Laut einer Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg sind hinsichtlich der betrieblichen Rentenanpassung der Firma IBM mehrere Urteile am 27.03.2010 ergangen. Revison wurde nicht zugelassen, siehe Kurzbeschreibung. Es empfiehlt sich für alle IBM-Rentner die betriebliche Rentenanpassung 07/2008 überprüfen zu lassen. Wenden Sie sich an einen Rentenberater.

Donnerstag, 2. Dezember 2010

Witwenrente beantragen bei Rentenberater

Die Witwenrente alten Rechts bis 31.12.2001 mit Vertrauensschutz gilt für folgenden Personenkreis:

  1. Die Ehe wurde vor dem 01.01.2002 geschlossen und
  2. einer der Ehegatten ist vor dem 01.01.1962 geboren
Nach der Übergangsregelung des § 242 a SGB VI besteht ein Anspruch auf die große Witwen oder Witwerrente in folgenden Fällen:

  • mit Vollendung des 45. Lebensjahres, soweit der Versicherte bis zum 31.12.2011 verstorben ist (Altersgrenze 45 Jahren bleibt) oder
  • die Witwe vor dem 02.01.1962 geboren und berufsunfähig ist oder
  • die Witwe am 31.12.2000 bereits berufsunfähig oder erwerbsunfähig ist und dies ununterbrochen bis heute ist
Die große Witwenrente nach neuem Recht gemäß § 46 SGB VI wird geleistet, soweit
  • die Witwe nicht wieder geheiratet hat,
  • die allgemeine Wartezeit erfüllt hat (Ausnahme vorzeitige Wartezeiterfüllung),
  • ein eigenes Kind oder ein Kind des versicherten Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen,
  • das 47. Lebensjahr vollendet haben (siehe Übergangsrecht) oder
  • erwerbsgemindert sind
Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.

Akute Leukämie und keine Schwerbehinderung

Heute war ein Mandant über die Seite des Bundesverbandes der Rentenberater mit dem Ziel einer Schwerbehinderung zu mir gekommen. Insoweit lohnt sich eine Mitgliedschaft für Rentenberater im Bundesverband der Rentenberater. Er legte mir einen Bescheid vom Landratsamt Böblingen, Versorgungsamt in Stuttgart, vor mit einem Gesamt-GdB von 40 v.H.

Folgende Funktionsbeeinträchtigungen lagen dem Bescheid zugrunde:

  • Gebrauchseinschränkung beider Beine, bei degenerativen Gelenkveränderungen,
  • Hüftgelenksendoprothese links,
  • Erkrankung des lymphatischen Systems,
  • Bluthochdruck
Wegen künstlichem Hüftgelenk links (Hüft-Tep) schlagen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze einen Einzel-GdB von 30 v.H. vor.

Eine akute Leukämie müsste einen Einzel-GdB von 100 % geben. Nach 3 Jahren Heilungsbewährung immer noch 60 %.

Mein Mandant ist auf der Spenderliste für Stammzellenübertragung.

Ich werde morgen den Widerspruch zur Fristwahrung einreichen und gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Ich bin neugierig auf die Akteneinsicht.

Mein Mandant vollendet im Juli 2011 das 63. Lebensjahr. Bei Vorliegen der Wartezeit von 35 Jahren könnte er mit 63 ohne Rentenabschläge die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten.

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Was bedeutet die Ziffer F 45.4 in meinem Befundbericht?

Nachfolgend möchte ich auf häufige in meiner Praxis vorkommende ICD-10 Schlüssel im Bereich Somatoforme Störungen eingehen.

F 45 Somatoforme Störungen

  • F 45.0 Somatisierungsstörung,
  • F 45.2 Hypochondrische Störung,
  • F 45.3 Somatoforme autonome Funktionsstörung,
  • F 45.4 Anhaltende somatoforme Schmerzstörung

Was bedeutet die Ziffer F 33.2 in meinen psychiatrischem Befundbericht?

Die Diagnose einer schweren Depression wird laut der neuen S3-Leitlinie "Unipolaren Depression" vom Dezember 2009 dann erstellt, wenn mindestens drei Hauptsymptome:
  • gedrückte depressive Stimmung,
  • Freudlosigkeit, Interessenverlust,
  • Antriebsmangel, erhöhte Ermüdbarkeit
mindestens zwei Wochen

und mindestens 4 Zusatzsymptome:

  • Verminderte Konzentration und Aufmerksamkeit,
  • Vermindertes Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen,
  • Gefühle von Schuld und Wertlosigkeit,
  • Negative und Pessimistische Zukunftsperspektiven,
  • Suizidgedanken/-handlungen,
  • Schlafstörungen,
  • Verminderter Appetit
vorliegen.

Eine rezidivierende depressive Episode unterschiedlichen Schweregrades liegt vor, wenn es neben der gegenwärtigen depressiven Episode in der Vorgeschichte wenigstens eine weitere gab.

Nachfolgend möchte ich auf häufige in meiner Praxis vorkommende ICD-10 Schlüssel im psychiatrischen Bereich eingehen.

  • F 30 Manische Episode,
  • F 30.1 Manie ohne psychotische Symptome,
  • F 30.2 Manie mit psychotischen Symptome,
  • F 31 Bipolare affektive Störung,
  • F 31.0 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig hypomanische Episode,
  • F 31.1 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode ohne psychotische Symptome,
  • F 31.2 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig manische Episode mit psychotischen Symptome,
  • F 32.3 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig leichte oder mittelgradige depressive Episode,
  • F 31.4 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome,
  • F 31.5 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig schwere depressive Episode mit psychotischen Symptome,
  • F 31.6 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig gemischte Episode,
  • F 31.7 Bipolare affektive Störung, gegenwärtig remitiert,
  • F 31.8 Sonstige bipolare affektive Störungen,
  • F 32 Depressive Episode,
  • F 32.0 Leichte depressive Episode,
  • F 32.1 Mittelgradige depressive Episode,
  • F 32.2 Schwergradige depressive Episode ohne psychotische Symptome,
  • F 32.3 Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptome,
  • F 32.8 Sonstige depressive Episoden,
  • F 33 Rezidivierende depressive Störungen,
  • F 33.0 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig leichte Episode,
  • F 33.1 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode,
  • F 33.2 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome,
  • F 33.3 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode mit psychotische Symptome


Das Sozialgericht Heilbronn weist Klägerin auf die Rücknahme der Klage hin

Ich habe dieses Jahr ein Mandat übernommen, das zuvor vom VdK betreut wurde. Das Verfahren war bereits im Klageverfahren. Das Sozialgericht Heilbronn hat dem Prozessbevollmächtigten VdK geschrieben, das wegen dem psychiatrischen Gutachten des Herrn Dr. G. aus Plochingen die Klage zurückgenommen werden sollte. Es wurde auf das Antragsrecht nach § 109 SGG hingewiesen. Innerhalb einer Frist von vier Wochen sollte man sich äußern. Der VdK sandte meiner Mandantin eine Erklärung, ob sie die Klage zurücknehme oder welcher Gutachter bereit und in der Lage sei ein entsprechendes Gutachten zu erstellen.

Der Mandantin fehlte diesbezüglich die persönliche Betreuung. Innerhalb der Frist reichte ich einen Antrag gemäß § 109 SGG bezüglich eines psychiatrischen Gutachtens ein.

Der Gutachter schreibt in seinem Gutachten, das die Klägerin angesichts der Einschränkungen nicht in der Lage sei, ihre bisherige Tätigkeit bei der Bahn in der Sachbearbeitung wie auch leichte bis mittelschwere Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes wenigstens drei Stunden täglich kontinuierlich an wenigstens 5 Werktagen je Woche verrichten zu können.

Laut dem Beck´schen Depressionsinventar liegt das Testergebnis mit einem Summenwert von 27 im Referenzbereich der Kontrollgruppe einer Major-Depression.

Der behandelnde Psychiater Dr. Reischle beschreibt eine schwere depressive Episode im prolongierten Zustand.

Dieser Leistungsbewertung entspricht auch der Entlassungsbericht der Psychosomatischen Klinik Neufahrland aus dem Jahr 2008 mit der Diagnose einer schweren Depression (F 33.2).

Meine Mandantin war Mitte 2010 stationär in der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin in Ludwigsburg. Dort wurde eine mittelgradige depressive Episode diagnostiziert.

Die Streitsache ist zur mündlichen Verhandlung vorgemerkt. Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten.

Bürgerhospital diagnostiziert schwere depressive Episode bei bekannter schizoaffektiver Störung

Heute legte mir eine Mandantin eine Klinikeinweisung des Bürgerhospital Stuttgart, Klinik für Spezielle Psychiatrie, Sozialpsychiatrie und Psychotherapie vor. Laut den Diagnosen wird eine schwere depressive Episode bei bekannter schizoaffektiver Störung beschrieben. Sie berichtet über akustische Halluzinationen, Ängste und Verfolgungswahn.

Über diese Mandantin habe ich in einem früheren Blog schon berichtet, siehe "Trotz Bürgerhospital keine Rente".

Sie hat nun in der zweiten Dezemberwoche einen Termin bei Herrn Dr. Petrovic, Psychiater bezüglich ambulanter Anschlußbehandlung. Hilfsweise habe ich Sie auf die psychiatrische Institutsambulanz des Bürgerhospitals (PIA) hingewiesen.

Nun wartet die Mandantin noch auf die psychiatrische Begutachtung bei Dr. W. in Neu-Ulm.