tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post7580864349947053137..comments2023-09-18T11:21:48.824+02:00Comments on Blog Rentenberater Sommer - Sozial- und Rentenrecht, Stuttgart: Fibromyalgie (FMS) und Rente wegen Erwerbsminderung (EM-Rente)sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.comBlogger2125tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-40411011106337396602011-01-07T12:53:14.038+01:002011-01-07T12:53:14.038+01:00Herzlichen Dank für den Kommentar.
Der Jahrgang 1...Herzlichen Dank für den Kommentar.<br /><br />Der Jahrgang 1955 kann frühestens mit 60 + 9 Monate mit Abschlägen von 10,8 % in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen gehen.<br /><br />Nachfolgend eine Tabelle zum frühestmöglichen Rentenbeginn bei Altersrente für schwerbehinderte Menschen.<br /><br />Für spätere Jahrgänge verbleibt es bei dem Rentenabschlag bei Anhebung der Altersgrenze für den frühestmöglichen Rentenbeginn:<br /><br />01/1952 = 60 + 1 Monate<br />02/1952 = 60 + 2 Monate<br />03/1952 = 60 + 3 Monate<br />04/1952 = 60 + 4 Monate<br />05/1952 = 60 + 5 Monate<br />05 - 12/1952 = 60 + 6 Monate<br />1953 = 60 + 7<br />1954 = 60 + 8<br />1955 = 60 + 9<br />1956 = 60 + 10<br />1957 = 60 + 11<br />1958 = 61<br />1959 = 61 + 2<br />1960 = 61 + 4<br />1961 = 61 + 6<br />1962 = 61 + 8<br />1963 = 61 + 10<br />1964 = 62sommer@sommer-und-kollegen.dehttps://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-52391946921211359242010-12-19T17:52:27.947+01:002010-12-19T17:52:27.947+01:00Herr Sommer hat hier die wesentlichen Aspekte im K...Herr Sommer hat hier die wesentlichen Aspekte im Kontext Fibromyalgie und Erwerbsminderungsrente gut und prägnant zusammengefaßt!<br />Leider ist es auch entsprechend der Darstellung von Herrn Sommer so, daß die Diagnose ´Fibromyalgie` tatsächlich in ca. 90% zu einer Ablehnung führen dürfte, und hier liegt das Problem: Fachleute haben festgestellt, dass bei Vorliegen eines schweren Fibromyalgiesyndroms (GdB mindestens 50) in der Regel keine vollschichtige Leistungsfähigkeit im Sinne des Gesetzes mehr besteht! Auch wesentliche Heilungschancen dürften infolge Chronifizierung dann nicht mehr gegeben sein!<br />Wenn dennoch ca. 90% der Antragsteller von der Deutschen Rentenversicherung abgewiesen werden, bedeutet dies, dass die DRV diese Diagnose benutzt, um berechtigte Ansprüche abzuwehren, da davon auszugehen ist, dass deutlich mehr als 10% aller Antragsteller unter einem schweren Fibromyalgiesnyndrom leiden und daher zu Unrecht abgewiesen werden: Entscheidend ist ja nicht die Diagnose an sich, wie Herr Sommer dies richtig klargestellt hat, sondern die konkreten Auswirkungen auf die noch verbliebene oder eben nicht mehr vorhandene Arbeitsfähigkeit ist ausschlaggebend für die Bewilligung - so sollte es nach dem Gesetz sein, aber leider sieht hier die Rechtspraxis erkennbar ganz anders aus!<br /><br />Dass die Deutsche Rentenversicherung hier oftmals rigoros und nicht rechtskonform vorgeht, macht auch der Fall der schwerbehinderten und chronisch kranken Erika R. deutlich, die an einem schweren Fibromyalgiesnydrom leidet, trotz mehrerer stationärer Krankenhausaufenthalte und drei Rehamaßnahmen und zahlreicher weiterer eigener therapeutischer Bemühungen (u.a. Psyhotherapie, Entspannungsverfahren etc.)keinerlei Heilung erzielte! <br />Erika R. konnte in 4 Gutachten, u.a. durch einen renommierten Arzt und Wissenschaftler sowie Fachbuchautoren über die Fibromyalgie ihre Arbeitsunfähigkeit im Sinne des geltenden Rechts nachweisen, dennoch wurde ihr die Erwerbsminderungsrente verweigert, ihr wird nach wie vor die rechtliche und soziale Teilhabe - unserer Meinung nach rechtswidrig! - versagt!<br /><br />Wenn Sie der umfangreich dargestellte und engmaschig dokumentierte Fall interessiert, googeln Sie einfach unter ´zwergdavid-riesegoliath` oder klicken Sie direkt unter <br />www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com!<br />Dieser Fall ist auch deshalb besonders erschreckend, weil die Klägerin Erika R. seit ihrem 15. Lebensjahr gearbeitet und über 33 Rentenanrechnungsjahre erfüllt hat und darüber hinaus auch drei Kinder großgezogen hat - dass sie jetzt ohne einen Cent im Regen stehen gelassen wird, ist u. E. bedenklich....<br /><br />Eine kurze Anmerkung noch zu dem von Herrn Sommer angegebenen Renteneintrittsalter: Nach meiner Information ist bei Vorliegen einer Schwerbehinderung und 35 Rentenjahren auch ein deutlich früherer Rentenbeginn für Jahrgänge nach 1951 möglich: Wenn ich 1955 geboren bin und die Voraussetzungen erfüllt sind, kann ich mit Abschlag im ALter von knapp 61 in Rente gehen....Diese Infos habe ich dem Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung selbst entnommen, hier scheinen Unklarheiten zu bestehen....Unknownhttps://www.blogger.com/profile/14803622334800828786noreply@blogger.com