tag:blogger.com,1999:blog-40861462477543322272024-03-14T04:37:31.179+01:00Blog Rentenberater Sommer - Sozial- und Rentenrecht, StuttgartDer bloggende Rentenberater zeigt Fälle aus der Praxis: Sozialversicherung, Betrieblicher Altersversorgung, Beamtenversorgung, Private Personenversicherungsommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.comBlogger695125tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-90904123302228162302024-02-08T15:57:00.001+01:002024-02-08T15:57:24.993+01:00Zuständiges Arbeitsamt bei Wohnsitz in der Schweiz und Beschäftigung in Deutschland<p> Eine Mandantin mit Wohnsitz in der Schweiz arbeitet in Deutschland (echte Grenzgängerin).</p><p><br /></p><div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"><a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEhBLG6xxgC45jAXzinlWmhb09yNA0_LzbgCgbHw8cy7ei1R9q9QNQIj9Nqn8S3BYo2a7OuvOQ8L9fbdFae903d8A37fkZtfhXldOfbsKji8acS8_cmVVZk0vwO1DhUZArgmETWREEeHA6La_yy7AN7oMHG456ORKBeBfEEtdcVlF4bqumtLVeldZHHnu2w/s425/Fotolia_157241336_XS.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="312" data-original-width="425" height="235" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEhBLG6xxgC45jAXzinlWmhb09yNA0_LzbgCgbHw8cy7ei1R9q9QNQIj9Nqn8S3BYo2a7OuvOQ8L9fbdFae903d8A37fkZtfhXldOfbsKji8acS8_cmVVZk0vwO1DhUZArgmETWREEeHA6La_yy7AN7oMHG456ORKBeBfEEtdcVlF4bqumtLVeldZHHnu2w/s320/Fotolia_157241336_XS.jpg" width="320" /></a></div><p></p><p>Sie hat sich an die Agentur für Arbeit ihres Beschäftigungssitzes in Deutschland gewandt und wollte dort einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen. Schließlich habe sie dort auch die Beiträge entrichtet.</p><p>Sie wendet sich bezüglich dem weiteren Vorgehen an mich. </p><p><br /></p><p><br /></p><p><br /></p><p>Die Antwort an meine Mandantin lautete wie folgt:</p><p>Da die Schweiz assoziiertes Mitglied der Europäischen Union ist, gilt nach Art. 65 (883/2004) anderes.</p><p>Eine echte Grenzgängerin wird so definiert, das sie täglich, mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort zurückkehrt.</p><p>Sie muss sich als echte Grenzgängerin an das Arbeitsamt ihres Wohnmitgliedstaates wenden. Sie kann sich zusätzlich bei der Arbeitsverwaltung ihres Beschäftigungsstaates melden.</p><p>Der Träger des Beschäftigungsstaates also die Agentur für Arbeit erstattet dem Träger des Wohnstaates den Gesamtbetrag der Leistungen der ersten drei Monate, bei Einhaltung bestimmter Beschäftigungszeiten der ersten fünf Monate.<br /></p><p><br /></p>sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-32963263556279930582023-09-17T19:06:00.000+02:002023-09-17T19:06:06.404+02:00Versorgungswerk der Architekten Baden-Württemberg l Freiwillige Beitragszahlung lohnt sich für junge Architekten<h1 style="text-align: left;"><span style="font-family: arial; font-size: large;"><div class="separator" style="clear: both; text-align: center;"><a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEiKGhSi6IOl7ZCNscHT5s56CLEDSaBKC2dMF3GZspEOH0u1zq7myb9zM47yzALr7v_Wl7axoNT0QNPh6laHhrFGoOWZlxubBR_YjOCaKZQph4qVp2Eb3KGKPNYDWy-_Tn_hRir0aSi-MxE2z5S1K_ezpRFPXoq9FIJafb3UtYAEZQ3LbExw_XOlG7P1t30/s424/Fotolia_197167743_XS.jpg" imageanchor="1" style="margin-left: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="313" data-original-width="424" height="236" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEiKGhSi6IOl7ZCNscHT5s56CLEDSaBKC2dMF3GZspEOH0u1zq7myb9zM47yzALr7v_Wl7axoNT0QNPh6laHhrFGoOWZlxubBR_YjOCaKZQph4qVp2Eb3KGKPNYDWy-_Tn_hRir0aSi-MxE2z5S1K_ezpRFPXoq9FIJafb3UtYAEZQ3LbExw_XOlG7P1t30/s320/Fotolia_197167743_XS.jpg" width="320" /></a></div><br />Vergleich Private Altersversorgung und Versorgungswerk der Architekten in Baden-Württemberg</span></h1><p style="text-align: left;"><span style="font-family: arial; font-size: large;"><br /></span></p><h3 style="text-align: left;"><span style="font-family: arial;">Private Assekuranz:</span></h3><p><span style="font-family: arial;">Bei privaten Rentenversicherungen gibt es für Neuverträge ab 2022 einen Garantiezins von 0,25 Prozent. Einige Versicherer haben sich deshalb von der vollständigen Beitragsgarantie verabschiedet. Die aktuelle Inflationsrate liegt im August 2023 bei 6,1 Prozent.</span></p><p><span style="font-family: arial;">Die klassische Altersvorsorge hat deswegen für die Versicherungskunden den Reiz verloren. </span></p><p><span style="font-family: arial;">Aktuell werden im Versicherungsmarkt eher fondgebundene Rentenversicherungen verkauft. Ob die Rechnung später aufgeht, lässt sich im Vorfeld nicht sagen. Es empfiehlt sich einen privaten Versicherungsberater aufzusuchen, der unabhängig ist (siehe Bundesverband der Versicherungsberater).</span></p><p><span style="font-family: arial;">Banken und Versicherungsvermittler sind leider interessengesteuert.</span></p><h3 style="text-align: left;"><span style="font-family: arial;">Versorgungswerk der Architektenkammer Baden-Württemberg</span></h3><p style="text-align: left;"><span style="font-family: arial;">Das Versorgungswerk nennt in § 30 der Satzung ab 01.01.2023 einen Verrentungszins von 2,5 Prozent.</span></p><p style="text-align: left;"><span style="font-family: arial;">Laut der neuesten Satzung ab 01.01.2023 haben sich die Verrentungssätze verändert.</span></p><p style="text-align: left;"><span style="font-family: arial;">Für Beiträge, die bis zum 30. Lebensjahr eingezahlt werden, gilt ein Verrentungssatz von 11 Prozent. Bei einem angenommenen höchstmöglichen Pflichtbeitrag von derzeit 1.357,80 Euro ergäbe dies eine monatliche Rente von 149,36 Euro.</span></p><p style="text-align: left;"><span style="font-family: arial;">Je älter das Mitglied wird, desto niedriger ist der Verrentungssatz. Ab dem 66. Lebensjahr beträgt der Verrentungssatz nur noch 4,5 Prozent. Die angenommene Rente beträgt dann nur noch 61,10 Euro.</span></p><p style="text-align: left;"><span style="font-family: arial;">Für junge Mitglieder lohnt sich aus meiner Sicht die Leistung einer freiwilligen Beitragszahlung.</span></p><p style="text-align: left;"><span style="font-family: arial;">Bei einer Einzahlung bis zum 30. Lebensjahr ergäbe sich dann eine maximale monatliche Rente von 298,72 Euro.</span></p><p style="text-align: left;"><span style="font-family: arial;">Das Versorgungswerk muss sich bezüglich der privaten Assekuranz nicht verstecken. Bei entsprechender Beratung ist eine hohe Rendite möglich.</span></p><p style="text-align: left;"><span style="font-family: arial;"><br /></span></p><p><span style="font-family: arial;"><br /></span></p><p><span style="font-family: arial;"><br /></span></p><p><br /></p><p><br /></p>sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-52306259205693802442020-04-04T17:24:00.004+02:002020-04-05T13:19:26.517+02:00Rentenantrag bei Rentenberater stellen<h3>
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEgZGgIsksvACQgElFkDz0BhfnCf7v6oacYpp36XywTukyYCRyXTDbcxBHTaanZBqWhrq-WpvYCNHnf0A-DfyVsDa7RC_7WHdwrTBaeTCVtH0KObEvyQy7Dc0Hxvb04JnWqecRsw8PxkASA/s1600/Fotolia_94467569_XS_copyright.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="312" data-original-width="425" height="234" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEgZGgIsksvACQgElFkDz0BhfnCf7v6oacYpp36XywTukyYCRyXTDbcxBHTaanZBqWhrq-WpvYCNHnf0A-DfyVsDa7RC_7WHdwrTBaeTCVtH0KObEvyQy7Dc0Hxvb04JnWqecRsw8PxkASA/s320/Fotolia_94467569_XS_copyright.jpg" width="320" /></a><b>Zu Zeiten der Corona-Pandemie gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung keine persönliche Beratung mehr. Es können bei der Deutschen Rentenversicherung keine Rentenanträge mehr aufgenommen werden.</b></h3>
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Die Deutsche Rentenversicherung bietet nur noch telefonische Beratungen, ohne die Möglichkeit Rentenanträge telefonisch aufzunehmen, an.<br />
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Insoweit sind die Versicherten zur Zeit auf sich alleine gestellt und müssen die Anträge alleine ausfüllen und absenden.<br />
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Wer sich hierbei überfordert fühlt, wendet sich am besten an einen unabhängigen Rentenberater. Zur Zeit bietet Rentenberater Sommer noch persönliche Rentenberatungen unter Beachtung des Sicherheitsabstandes von 1,5 m an. Wer zu der Hochrisikogruppe zählt, kann auch eine telefonische Beratung, einen Rentenantrag über das Telefon oder Videostreaming vereinbaren.<br />
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In den heutigen Coronazeiten fehlt es z.B. an Mitarbeitern in Supermärkten, Pflegepersonal, Krankenschwestern, Ärzten und Reinigungskräften. Deswegen wurde für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31.12.2020 die Hinzuverdienstgrenze für eine vorgezogene Altersrente von 6.300 Euro auf 44.590 Euro erhöht.<br />
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Insoweit ist ein früherer Rentenbeginn trotz Rentenabschlag eventuell sinnvoll.<br />
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Ein Rentenantrag für eine Altersrente kostet z.B. nur 238 Euro pauschal bei Rentenberater Sommer nebst den erforderlichen zusätzlichen Schriftsätzen an den Rentenversicherungsträger.sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-11564949972807352002019-05-16T19:06:00.002+02:002019-05-16T19:11:50.108+02:00Krankengeldansprüche massenweise falsch berechnet - Überprüfung empfohlen<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEioSG-uFGj9EBEq8K4z7GgmmLe3hL_KdgkB6xLtEbs_Zie0fP1SQKNStnnb1G323Wk-kwByiD2_ig-5pKsF_0p7Jlol0X8gbop6tE1PFdyb1bRAsh5RBxLOqk-3S-5QuIt7f627mN4BfIA/s1600/Fotolia_59378393_XS_copyright.jpg" imageanchor="1" style="margin-left: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="312" data-original-width="426" height="234" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEioSG-uFGj9EBEq8K4z7GgmmLe3hL_KdgkB6xLtEbs_Zie0fP1SQKNStnnb1G323Wk-kwByiD2_ig-5pKsF_0p7Jlol0X8gbop6tE1PFdyb1bRAsh5RBxLOqk-3S-5QuIt7f627mN4BfIA/s320/Fotolia_59378393_XS_copyright.jpg" width="320" /></a></div>
Die IKKclassic teilt einem Mandanten von mir mit, das bei der Berechnung der Dauer des Krankengeldanspruchs die Zeiten des Bezugs von Verletztengeld anzurechnen sei.<br />
<h4>
Im Ergebnis verkürzte sich der Krankengeldanspruch für eine Arbeitsunfähigkeit ab 23.03.2017 auf längstens bis zum 01.05.2019.</h4>
<h4>
</h4>
Grund sei das neue <b>Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)</b>, das im März 2019 vom Bundestag beschlossen und am Tag nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft tritt. Laut Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums soll das TSVG voraussichtlich zum 01.05.2019 in Kraft treten.<br />
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Direkt im Anschluss müssen die gesetzlichen Krankenkassen laufende Krankengeldansprüche neu prüfen - und dann auch <b>Zeiten des Bezugs von Verletztengeld auf die Höchstanspruchsdauer anrechnen.</b><br />
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Die IKK hat nun übersehen, das das Gesetz noch nicht am 01.05.2019 in Kraft getreten war. Durch mir unbekannte Umstände wurde das Terminservice- und Versorgungsgesetz erst am 10.05.2019 verkündet und ist somit am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft getreten.<br />
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<h4>
Im Ergebnis besteht dadurch für die Arbeitsunfähigkeit ab 23.03.2017 ein Krankengeldanspruch längstens bis zum 11.05.2019 </h4>
<h4>
</h4>
Mein Widerspruch gegen die Entscheidung der IKKclassic hatte Erfolgt. Dem Widerspruch wurde stattgegeben und der unrichtige Bescheid aufgehoben.<br />
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<h4>
Ich gehe davon aus, dass die Krankenkassen bundesweit hunderte fehlerhafte Bescheide erlassen haben, die nach Widerspruch zurückgenommen werden können.</h4>
Das Tolle daran - ich erhalte die Kosten des Widerspruchsverfahren gemäß § 63 SGB X von der Krankenkasse erstattet.<br />
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<b>Tipp:</b> Reichen Sie mir Ihre Fälle zur Überprüfung ein.sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-9954005442670484622019-01-19T21:20:00.002+01:002019-01-19T21:31:50.902+01:00Beratungsrechtsschutz zu Fragen der Altersrente<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEicA0AN5DekIslH9YlelPsVbxAaJkJImVuINk4w9CB4KDk6nDJ5-3_lRCuX4SWFA6DJipcIhcXrqZKFKx802swlHeUbeW9QR-fHfoPhO4P5RPaOzNmNxfnbYwuo_P6mNgpWQaCxQ7WNOFA/s1600/Fotolia_197167743_XS.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="313" data-original-width="424" height="236" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEicA0AN5DekIslH9YlelPsVbxAaJkJImVuINk4w9CB4KDk6nDJ5-3_lRCuX4SWFA6DJipcIhcXrqZKFKx802swlHeUbeW9QR-fHfoPhO4P5RPaOzNmNxfnbYwuo_P6mNgpWQaCxQ7WNOFA/s320/Fotolia_197167743_XS.jpg" width="320" /></a>Manche Mandanten fragen mich, ob die Kosten der Erstberatung von ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden können.<br />
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Die ARAG Rechtschutzversicherung bietet aktuell über ihren Baustein Beruf l Paket Komfort einen Beratungsrechtsschutz zu Fragen der Altersrente im Umfang bis zu 250 Euro pro Jahr an.<br />
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Die Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten in Sachen Rente zu Fristen und Anträge.<br />
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Ansonsten ist mir noch von keinem Rechtsschutzversicherer ein Beratungsrechtsschutz zu Fragen der Altersrente bekannt. Bitte informieren Sie mich bei neuen Tarifbausteinen anderer Rechtsschutzversicherungen.<br />
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Die Beratungskosten zur Altersvorsorge können steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. <br />
<br />sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-80684695276505342582018-06-25T15:31:00.000+02:002018-06-25T18:03:47.235+02:00Betriebsrente wegen Erwerbsminderung rückwirkend zugebilligt<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEgd3B46aoJnDpqs9ysc-6W6D-1_3FpjTvNuHXRW2ysGuvdUQnW6Bg1DbKxzmLwv8iWeREz5-RlxZSywQlmz-BPB9zKyS0TBIJvoNfYzrsctwsvmN47u6iKsnKkACYN_41w_KXHeCuiFqV4/s1600/Fotolia_55823936_XS_copyright.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="312" data-original-width="425" height="234" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEgd3B46aoJnDpqs9ysc-6W6D-1_3FpjTvNuHXRW2ysGuvdUQnW6Bg1DbKxzmLwv8iWeREz5-RlxZSywQlmz-BPB9zKyS0TBIJvoNfYzrsctwsvmN47u6iKsnKkACYN_41w_KXHeCuiFqV4/s320/Fotolia_55823936_XS_copyright.jpg" width="320" /></a></div>
Eine Betriebsrente wegen Erwerbsminderung ist auch rückwirkend zu gewähren. Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (<a href="http://www.lag-duesseldorf.nrw.de/beh_static/entscheidungen/entscheidungen/sa/0983-16.pdf">Az: 6 Sa 983/16)</a>.<br />
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Der Kläger war vom 02.03.1973 bis zum 30.09.2005 bei einer Firma beschäftigt und hatte in diesem Zeitraum eine Anwartschaft auf eine Betriebsrente (Pensionskasse) in Höhe von 540,80 Euro erworben.<br />
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Die Deutsche Rentenversicherung bewilligte dem Kläger im Widerspruchsverfahren mit Bescheid vom 03.11.2015 rückwirkend zum 01.02.2013 eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.<br />
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Der Kläger beantragte mit Schreiben vom 23.11.2015 bei der Beklagten eine Betriebsrente. Von der Pensionskasse wurde ihm ab 01.11.2015 eine Rente in Höhe von 540,80 Euro bewilligt. Die vom Kläger weitergehend begehrte rückwirkende Bewilligung zum 01.02.2013 lehnte die Pensionskasse ab.<br />
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Das Landesarbeitsgericht sprach dem Kläger rückwirkend zum 01.02.2013 eine Betriebsrente zu. Dem klagenden Versicherten wurde eine Nachzahlung von 33 Monatsrenten in Höhe von 21.783,96 Euro brutto zugesprochen.<br />
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Der Versicherte einer Pensionskasse, welcher das Glück hat, dass die Erwerbsminderung sofort zutreffend erkannt und bescheinigt wird, erhält eine Betriebsrente, während der andere Versicherte der Pensionskasse, bei dem das Vorliegen einer Erwerbsminderung zunächst verkannt wird, keine Leistungen ab Eintritt des Versorgungsfalls beziehen kann.<br />
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Diesem Nachteil stehen keine billigenswerte und schützendswerte Interessen der Pensionskasse zu dem Kläger gegenüber. <br />
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Jede Benachteiligung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen werden, sind unangemessen.<br />
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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Revision zugelassen.<br />
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LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.12.2017, Az: 6 Sa 983/16<br />
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<br />sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-13695705180280866952018-06-05T18:17:00.003+02:002018-06-05T18:21:20.185+02:00FRG - Nach Neufeststellung 632,18 Euro Nachzahlung<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjIfy8trBCV44YlQSktLAS_0eYT-85b1MiRqKR7LwIBiTMt84kCifsvFfBHiRF8Kb8kp1jJdwXqXB5v1Oe0_Kp4OIBGutC4lDwMOW2hbLN_KwSfyakhQa0UwKjNTU5KjUeb0un6Xp_IgWY/s1600/Fotolia_206390153_XS.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="307" data-original-width="433" height="226" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjIfy8trBCV44YlQSktLAS_0eYT-85b1MiRqKR7LwIBiTMt84kCifsvFfBHiRF8Kb8kp1jJdwXqXB5v1Oe0_Kp4OIBGutC4lDwMOW2hbLN_KwSfyakhQa0UwKjNTU5KjUeb0un6Xp_IgWY/s320/Fotolia_206390153_XS.jpg" width="320" /></a></div>
Heute war ein Rentenbescheid der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg in der Post. Eine Spätaussiedlerin aus Kasachstan erhielt für den Zeitraum von Oktober 2016 bis Juni 2018 eine Nachzahlung in Höhe von 630 Euro.<br />
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Für die Beschäftigungen im Herkunftsgebiet von 1976 bis 1989 wurde an Stelle der Qualifikationsgruppe 4 (Facharbeiter) die <b>Qualifikationsgruppe 2 (Fachschulabsolvent) anerkannt.</b><br />
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Meine Mandantin hat seinerzeit angegeben, dass sie in ihrer Beschäftigung technische Zeichnungen angefertigt hat. Daher wurde sie in Ihrer Tätigkeit als Technische Zeichnerin eingestuft, was unter Bezug auf das Ausbildungssystem der ehemaligen DDR zu einer Beurteilung als Facharbeiter führte.<br />
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Namens und im Auftrag meiner Mandantin habe ich einen Überprüfungsanstrag gemäß § 44 SGB X eingereicht und begründet. Laut Arbeitsnachweis wurde sie als Technikerin-Konstrukteurin und später als Cheftechnikerin-Konstrukteurin eingesetzt.<br />
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<b>Tipp:</b> Ich empfehle den Rentenbescheid bei FRG Zeiten unbedingt prüfen zu lassen. Jeder zweite Rentenbescheid ist bei Spätaussiedlern fehlerhaft.sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-50189575321283927862018-06-03T20:06:00.001+02:002018-06-03T20:07:37.455+02:00Kein Anspruch auf vorgezogene Altersrente und BetriebsrenteAm Freitag hatte ich einen Mandanten aus dem Bodenseeraum. Thema der Beratung war: <br />
<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjlSkETY7axcGbQSx5gUNcpugbSvvCOP2Sl7piD18KqG_UQQjWghcRd7k0Au5E85x3GFMTXbN0gTyhoFHn_N3eSl4Pu_ZZxTw5C79i1EsYDWGav9BBomyDPfsRUfoiZo90hNGS-tUXPj6Q/s1600/Fotolia_140306640_XS.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="320" data-original-width="414" height="247" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjlSkETY7axcGbQSx5gUNcpugbSvvCOP2Sl7piD18KqG_UQQjWghcRd7k0Au5E85x3GFMTXbN0gTyhoFHn_N3eSl4Pu_ZZxTw5C79i1EsYDWGav9BBomyDPfsRUfoiZo90hNGS-tUXPj6Q/s320/Fotolia_140306640_XS.jpg" width="320" /></a></div>
<h3>
Frühestmöglicher Rentenbeginn und betriebliche Altersversorgung.</h3>
Mein Mandant war seit 2003 Fremdgeschäftsführer und <b>hatte sich von der Renten- und Arbeitslosenversicherung befreien lassen</b>. Die Finanzgesellschaft, die den Mandanten bezüglich Erstattung der Rentenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge unterstützt hatte, erhielt 12,5 Prozent der Erstattungssumme.<br />
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Anstatt der RV-Beiträge wurden 4 Verträge mit insgesamt 750.000 Euro betriebliche Altersversorgung abgeschlossen. In den Versicherungsverträgen wird auf § 6 BetrAVG hingewiesen.<br />
<h4>
Die betriebliche Altersversorgung leistet erst bei einer Rentenleistung der vorgezogenen gesetzlichen Rentenversicherung.</h4>
Die Analyse der Rentenauskunft mit dem Versicherungsverlauf ergab Versicherungszeiten bis 2003. Danach wurden keine Beiträge mehr eingezahlt. Laut meinem Mandanten erfolgte kein Hinweis auf Zahlung von freiwilligen Mindestbeiträgen, um die Wartezeit von 420 Monaten für die vorzeitige Altersrente mit 63 Jahren zu erfüllen.<br />
<br />
Wegen der Koppelung der betrieblichen Altersversorgung ( § 6 BetrAVG) mit der gesetzlichen Rentenversicherung hat mein Mandant erst mit 65 Jahren und 10 Monaten Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung.<br />
<br />
Wegen einer gleichzeitigen Kündigung seines Geschäftsführervertrages sitzt mein Mandant nun auf dem "Trockenen".<br />
<h4>
<b>Fazit:</b> Beratungen wegen Befreiung von Rentenversicherungspflicht gehören in die Hände von Rentenberatern.</h4>
sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-61296710661174808222018-04-26T12:53:00.002+02:002018-04-26T12:53:25.597+02:00Fehlende Verzinsung bei Rentenverfahren nach § 44 SGB I über 2.792,27 Euro<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjpKNMLWetAdrVPbK-lFaURZV44AfD7VnyYLPEeYslQFTZPYSvUzsseqNLJmNwAyNtG86738jFfO7cu-RQwXTFc58NavBWc9IwXoo3Bo-fU_Abvj-zInBb7c_4-HGL1VjzzIdxW2YwNytw/s1600/Fotolia_157241336_XS.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="312" data-original-width="425" height="234" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjpKNMLWetAdrVPbK-lFaURZV44AfD7VnyYLPEeYslQFTZPYSvUzsseqNLJmNwAyNtG86738jFfO7cu-RQwXTFc58NavBWc9IwXoo3Bo-fU_Abvj-zInBb7c_4-HGL1VjzzIdxW2YwNytw/s320/Fotolia_157241336_XS.jpg" width="320" /></a>Nach einem mehrjährigen Klageverfahren vor dem Sozialgericht Stuttgart und dem Landessozialgericht Baden-Württemberg erhielt meine Mandantin von der Deutschen Rentenversicherung Bund einen Bescheid bezüglich einer Rente wegen voller Erwerbsminderung mit einer Nachzahlung von 43.072,95 Euro.<br />
<br />
Auf Seite 6 des Bescheides steht: "Falls eine Verzinsung in Betracht kommt, erhalten Sie eine weitere Mitteilung".<br />
<br />
Bei der Abrechnung der Rentennachzahlung steht: "Der Rentennachzahlungsbetrag von 42.251,92 Euro wird auf Ihr Konto überwiesen. Falls eine Verzinsung in Betracht kommt, ergeht noch weitere Nachricht".<br />
<br />
Nachdem 8 Wochen nach dieser Mitteilung keine weitere Nachricht bezüglich Verzinsung eingegangen ist, habe ich den Antrag gestellt, die restliche Rentennachzahlung zu verzinsen.<br />
<br />
Mit Bescheid vom 09.02.2017 wurde die Verzinsung der Nachzahlung abgelehnt. Gegen die Ablehnung der Verzinsung habe ich am 11.12.2017 Widerspruch eingereicht. Nach einer Sachstandsanfrage mit Hinweis auf die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage habe ich am 17.04.2013 einen Bescheid bezüglich Verzinsung nach § 44 SGB I erhalten.<br />
<br />
Für den Zeitraum vom 01.03.2013 bis 31.10.2016 wurde ein Anspruch auf Zinsen in Höhe von insgesamt 2.792,27 Euro festgestellt. Der Zinssatz beträgt 4 %.<br />
<br />
<b>Fazit:</b> Bei Rentengewährungen mit einer Rentennachzahlung immer die Zinsen beantragen. <br />
Hilfsweise einen Widerspruch einreichen. Aus meiner Sicht wird die Verzinsungg der restlichen Rentennachzahlung häufig nicht mehr veranlaßt.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-33247025907564582912018-01-20T21:45:00.000+01:002018-01-21T00:54:45.506+01:00Betriebsprüfung bei Physiotherapiepraxis durch Deutsche Rentenversicherung<br />
<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEj8tQNDGRbBS2bUMFpJt5MJfUO-mDekssymrwCFoJQ1_SzKYz8sI8BFhhILBvnonYYav2w6luqgRaQyeDf8Y8eiRV7fFG_aEPDyiPni3_aIEWQAAF5M13065dH1Cb0h0voRGwrolU2nlS0/s1600/Fotolia_97112373_XS.jpg" imageanchor="1" style="margin-left: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="313" data-original-width="424" height="236" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEj8tQNDGRbBS2bUMFpJt5MJfUO-mDekssymrwCFoJQ1_SzKYz8sI8BFhhILBvnonYYav2w6luqgRaQyeDf8Y8eiRV7fFG_aEPDyiPni3_aIEWQAAF5M13065dH1Cb0h0voRGwrolU2nlS0/s320/Fotolia_97112373_XS.jpg" width="320" /></a></div>
<div class="Normal">
<span style="font-size: 12.0pt;">In letzter Zeit prüft die Deutsche Rentenversicherung bei Betriebsprüfungen die Fremdleistungen. Auf dem Schirm sind die freiberuflichen Physiotherapeuten.</span></div>
<div class="Normal">
<span style="font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="Normal">
<span style="font-size: 12.0pt;">Die freiberuflichen Physiotherapeuten arbeiten in einer fremden Praxis, haben keine eigene Kassenzulassung und geben durchschnittlich 30 % ihrer Umsätze als Praxisaufwendungen
an den Praxisinhaber ab.</span></div>
<div class="Normal">
<span style="font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="Normal">
<span style="font-size: 12.0pt;">Beurteilungsmaßstab für das Vorliegen einer (abhängigen) Beschäftigung ist § 7 Abs 1 SGB IV in seiner bis heute unverändert geltenden Fassung.
Danach ist Beschäftigung die nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis </span><i><span style="font-size: 12.0pt;">(§ 7 Abs 1 S 1 SGB IV)</span></i><span style="font-size: 12.0pt;">; Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation
des Weisungsgebers </span><i><span style="font-size: 12.0pt;">(§ 7 Abs 1 S 2 SGB IV)</span></i><span style="font-size: 12.0pt;">. Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG setzt eine Beschäftigung voraus, dass
der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber persönlich abhängig ist. Bei einer Beschäftigung in einem fremden Betrieb ist dies der Fall, wenn der Beschäftigte in den Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit,
Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt. Diese Weisungsgebundenheit kann - vornehmlich bei Diensten höherer Art - eingeschränkt und zur "funktionsgerecht
dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein.</span></div>
<div class="Normal">
<span style="font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="Normal">
<span style="font-size: 12.0pt;">Demgegenüber ist eine selbstständige Tätigkeit vornehmlich durch das eigene Unternehmerrisiko, das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit
über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet. Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten
Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen.</span></div>
<div class="Normal">
<span style="font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="Normal">
<span style="font-size: 12.0pt;">In einer Entscheidung des BSG vom 24.3.2016, Aktenzeichen B 12 KR 20/14 R wurde dargelegt, dass die Kassenzulassung kein Indiz für eine abhängige Beschäftigung
sei. Soweit der Erstkontakt über den Praxisinhaber stattfindet gilt dies als starkes Indiz für eine abhängige Beschäftigung. Anders sieht es aus, wenn es sich um Kunden des freiberuflichen Physiotherapeuten
handelt (Urteil BSG vom 14.9.1989, Aktenzeichen 12 RK 64/87).</span></div>
<div class="Normal">
<span style="font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="Normal">
<span style="font-size: 12.0pt;">Maßgebend sind stets die konkreten Umstände des individuellen Sachverhalts.</span></div>
<div class="Normal">
<span style="font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="Normal">
<span style="font-size: 12.0pt;">Es ist hilfreich vor einer Statusanfrage mit einem auf Statusverfahren spezialisierten Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht die Umstände des Einzelfalles zu
besprechen um eine Beitragsnachforderung zu vermeiden.</span></div>
<div class="Normal">
<span style="font-size: 12.0pt;"><br /></span></div>
<div class="Normal">
<span style="font-size: 12.0pt;">Derzeit bearbeite ich zwei Fälle mit Beitragsnachforderungen von 33.000 Euro und 58.000 Euro.</span></div>
<div class="Normal">
<br /></div>
sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-79781338949853597062017-12-11T21:00:00.002+01:002017-12-11T21:12:56.290+01:00Nachzahlung von 43.000 Euro - Urteil LSG Baden-Württemberg vom 2.8.2016<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEiDQ8rA8aaoGrnfeaHLzr3B2f2lTSq1ymvPPp5H1vCzqcekwRtJCdOzYQqWH9yy302GPqCv0YGqccg46yjzkMnNX2BQi_mJqi5GlzYHgLwGVE8fE-q3NKlYHxwFAuw-tT2n5hWAWV0Y3gc/s1600/Fotolia_81618783_XS.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="275" data-original-width="490" height="179" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEiDQ8rA8aaoGrnfeaHLzr3B2f2lTSq1ymvPPp5H1vCzqcekwRtJCdOzYQqWH9yy302GPqCv0YGqccg46yjzkMnNX2BQi_mJqi5GlzYHgLwGVE8fE-q3NKlYHxwFAuw-tT2n5hWAWV0Y3gc/s320/Fotolia_81618783_XS.jpg" width="320" /></a>Voll Erwerbsgemindert seit 13.04.2010 - aber keine Rente wegen Erwerbsminderung? Wie geht das?<br />
<br />
Meine Mandantin hat am 21.08.2011 einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingereicht. Es wurde festgestellt, daas sie seit dem 13.04.2010 voll erwerbsgemindert sei aber die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt habe.<br />
<br />
Diese "besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen" sind gegeben, wenn im Versicherungskonto innerhalb der letzten 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge enthalten sind.<br />
<br />
Das Versicherungskonto muss im Zeitraum vom 13.04.2005 bis 12.04.2010 mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge enthalten. In diesem Zeitraum hatte meine Mandantin nur 22 Monate mit Pflichtbeiträge. Daher erfüllt sie die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht.<br />
<br />
Laut psychiatrischem Gutachter des RV-Trägers wird seit dem 12.06.2012 eine quantitative Leistungseinschränkung festgestellt. Zu diesem Zeitpunkt wären die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorgelegen.<br />
<br />
Der ärztliche Dienst wich von der ärztlichen Feststellung des beauftragten Gutachters ab und stellte eine quantitative Einschränkung der Leistungsfähigkeit bereits seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit fest. Zu diesem Zeitpunkt lagen die "besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht vor.<br />
<br />
Mit Bescheid vom 30.07.2012 lehnte die Deutsche Rentenversicherung Bund den Antrag der Klägerin vom 21.07.2011 auf Rente wegen Erwerbsminderung ab, weil die Klägerin die besonderen versicherungsrrechtlichen Voraussetzungen für diese Rente nicht erfülle. Die am 17.08.2012 eingereichte Widerspruch wurde mit Widerspruchsbescheid vom 20.03.2013 abgelehnt.<br />
<br />
Am 25.03.2013 wurde Klage eingereicht und mit Urteil vom 28.10.2014 abgewiesen. Erst die Einlegung einer Berufung beim Landessozialgericht Baden-Württemberg ergab mit Urteil vom 2.8.2016 eine positive Entscheidung. Die Deutsche Rentenversicherung Bund wurde verurteilt, der Klägerin Rente wegen voller Erwerbsminderung ausgehend von einem Versicherungsfall am 12.06.2012 ab 1.1.2013 bis 31.12.2016 zu gewähren.<br />
<br />
Als Klägerbevollmächtigter habe ich den Eindruck, dass die Deutsche Rentenversicherung durch Verschieben des Leistungsfalles positive Leistungsfälle wegen Erwerbsminderung in die Ablehnung bringt, in dem Zeitpunkte ausgewählt werden, in dem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.<br />
<br />
Begutachtungskriterien für Ermittlung des Leistungsfalles treten bei diesen Fällen in den Hintergrund, wenn ein positives Ergebnis für die Versicherungsgemeinschaft (= Ablehnung) möglich wäre. Vermutlich ist dies kein Einzelfall. Ich bitte die Leser dieses Blogs mir geeignete Fälle zu melden, damit ich dagegen Klage oder Berufung einlegen kann.<br />
<br />
Mit Rentenbescheid vom 21.10.2016 wurde aufgrund des Urteils vom 02.08.2016 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 01.01.2013 mit einer Nachzahlung von ca. 43.000 Euro festgestellt.<br />
<br />
Mit Bescheidzusatz wurde meine Mandantin auf folgendes informiert: "Falls eine Verzinsung in Betracht kommt, erhalten Sie eine weitere Mitteilung.<br />
<br />
Mit Schreiben vom 7.12.2016 habe ich die Verzinsung der Nachzahlung beantragt. Die Deutsche Rentenversicherung versäumt es oft einen Verzinsungsbescheid zu erstellten. Mit Bescheid vom 9.2.2017 wurde die Verzinsung abgelehnt. Eine Verzinsung von 43.000 Euro mit 4 Prozent ergibt einen stattlichen Betrag. Der Bescheid enthielt keine Rechtsbehelfsbelehrung. Daher habe ich heute den Widerspruch eingelegt und begründet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 66 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG).<br />
<br />
Bei Ablehnung geht es in das Klageverfahren...<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-21379436763891691012017-11-24T19:16:00.001+01:002017-11-24T19:16:34.713+01:00Welches Versorgungsamt ist zuständig für Schwerbehinderung?<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEgHC2kUeF8sQ_suWtScIzmJO2rpqIv0YF69gJCb0gD3EiiaOWwzu4YWBPux6FzDt5pjHxX1wTYdG9qeG9mS9XQA6wEFqgl2kmqLnFIACIvXMhBZLRcS5Pw0GsTEHfZscjJp7lgSqsK76B0/s1600/DSC00189.JPG" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="1065" data-original-width="1600" height="213" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEgHC2kUeF8sQ_suWtScIzmJO2rpqIv0YF69gJCb0gD3EiiaOWwzu4YWBPux6FzDt5pjHxX1wTYdG9qeG9mS9XQA6wEFqgl2kmqLnFIACIvXMhBZLRcS5Pw0GsTEHfZscjJp7lgSqsK76B0/s320/DSC00189.JPG" width="320" /></a></div>
Wer einen Erstantrag auf Schwerbehinderung stellt, steht häufig vor dem Problem, welches Amt für den Antrag auf Schwerbehinderung zuständig ist.<br />
<br />
In Baden Württemberg sind 35 Landratsämter jeweils für ihr Kreisgebiet und das Gebiet der benachbarten kreisfreien Städten zuständig (z.B. bei Wohnsitz Stuttgart ist das Landratsamt Böblingen zuständig).<br />
<br />
Relativ einfach ist die Suche durch das <a href="https://www.soziales.niedersachsen.de/aktuelles_service/ortsverzeichnis_deutschland_nach_zustaendigen_versorgungsaemtern/">Ortsverzeichnis der Versorgungsämte</a>r. In dem Internetportal ist entweder die Postleitzahl oder der Ort einzugeben. Nach Anklicken des Button "Suchen" erhalten sie das zuständige Versorgungsamt mit Anschrift.<br />
<br />
Die nötigen Anträge wegen Erstantrag und Änderungsantrag auf Schwerbehinderung finden Sie auf der <a href="https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Soziales/Seiten/Landesversorgungsamt.aspx">Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart</a> oder auf der <a href="http://www.sommer-und-kollegen.de/versorgungsaemter.php">Homepage von Rentenberater Sommer.</a><br />
<br />
sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-33787708663875283962017-11-06T17:04:00.000+01:002017-11-06T17:04:34.367+01:00Rentennachzahlung von 17.000 Euro nach sechsjährigem Rentenverfahren<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEhRQt58I0F0KlAGgdpI_HW4vND4U82YZx1xY8DAzoTJUM3NFolN06mmCGXIcY-lh_rOGiCRm4kmBb6JowvGN_ZuPC3ehaw8lTc5eqj6eCVkI7IXpSIA5HIFMh5dM2CTYnmHddBkXP33bF4/s1600/Fotolia_81618783_XS.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="275" data-original-width="490" height="179" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEhRQt58I0F0KlAGgdpI_HW4vND4U82YZx1xY8DAzoTJUM3NFolN06mmCGXIcY-lh_rOGiCRm4kmBb6JowvGN_ZuPC3ehaw8lTc5eqj6eCVkI7IXpSIA5HIFMh5dM2CTYnmHddBkXP33bF4/s320/Fotolia_81618783_XS.jpg" width="320" /></a>Für eine 58-jährige Mandantin aus Ulm habe ich am 30.06.2015 Berufung gegen ein Urteil des Sozialgerichts Ulm eingereicht.<br />
<br />
Die Klägerin wurde im Auftrag des Landessozialgerichts Baden-Württember von Prof. Dr. Dr. med. Widder untersucht und begutachtet. Als Hauptbefund wurde eine inzwischen chronifizierte depressive Entwicklung gesehen.<br />
<br />
Nicht zuletzt wegen eines erneuten stationären Aufenthaltes in der Schussentalklinik Aulendorf erachtet der Gutachter die Klägerin nicht mehr in der Lage in wirtschaftlich relvantem Umfang berufliche Tätigkeiten auszuüben.<br />
<br />
Eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandess erscheint laut dem Gutachter aufgrund des nunmehr langjährig chronifizierten Verlaufs unwahrscheinlich.<br />
<br />
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg erkannte dann nach erneuter Überprüfung des Sachverhalts im April 2017 an, dass die Klägerin seit Oktober 2015 voll erwerbsgemindert ist. Die Rente wird bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze geleistet.<br />
<br />
Den Ausführungsbescheid erhielten wir am am 06.11.2017, sechs Monate nach Anerkenntnis der Deutschen Rentenversicherung BW.<br />
<br />
Meine Mandantin hatte im Vorfeld Ende 2011 den Rentenantrag wegen Erwerbsminderung eingereicht. Im Januar 2012 wurde der Antrag auf Gewährung einer Erwerbsminderung abgelehnt. Trotz erfolgten mehrfachen stationären psychiatrischen Klinikaufenthalten wurde der Widerspruch erneut abgelehnt.<br />
<br />
Durch einen Anwalt aus Ulm wurde im Juli 2012 Klage beim Sozialgericht Ulm erhoben. Das Urteil mit Abweisung des Klageantrages war im Mai 2015.<br />
<br />
Wie die Leser meines Blogs erkennen können, braucht man einen langen Atem und viel Geduld, um ein solchhes Verfahren durchzustehen. Aber die Geduld<br />
meiner Mandantin hat sich ausgezahlt. Sie hat eine Nachzahlung von 17.000 Euro erhalten.<br />
<br />
Meine Mandantin wurde nicht darauf hingewiesen, dass sie noch Anspruch auf eine Verzinsung in Umfang von vier vom Hundert nach § 44 SGB I hat. Die Rentenempfänger fordern in aller Regel diesen Verzinsungsanspruch nicht ein.<br />
<br />
<br />sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-5012692341412623882017-09-06T21:01:00.000+02:002017-09-06T21:08:27.150+02:00Leichterer Zugang zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ab 01. August 2017<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
Ab 01. August 2017
tritt eine gesetzliche Neuregelung hinsichtlich einem erleichterten
Zugang für die Krankenversicherung der Rentner in Kraft.</div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEioSG-uFGj9EBEq8K4z7GgmmLe3hL_KdgkB6xLtEbs_Zie0fP1SQKNStnnb1G323Wk-kwByiD2_ig-5pKsF_0p7Jlol0X8gbop6tE1PFdyb1bRAsh5RBxLOqk-3S-5QuIt7f627mN4BfIA/s1600/Fotolia_59378393_XS_copyright.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="312" data-original-width="426" height="234" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEioSG-uFGj9EBEq8K4z7GgmmLe3hL_KdgkB6xLtEbs_Zie0fP1SQKNStnnb1G323Wk-kwByiD2_ig-5pKsF_0p7Jlol0X8gbop6tE1PFdyb1bRAsh5RBxLOqk-3S-5QuIt7f627mN4BfIA/s320/Fotolia_59378393_XS_copyright.jpg" width="320" /></a>Rentenantragsteller,
die in der zweiten Lebensarbeitshälfte zu 9/10 Mitglied in einer
gesetzlichen Krankenversicherung waren, kommen in die
Krankenversicherung der Rentner. Rentenantragsteller, die die
Vorversicherungszeit von 9/10 nicht erreichen, bleiben in der
freiwilligen Krankenversicherung.</div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
Im Unterschied zur
Krankenversicherung der Rentner (KVdR) werden für freiwillige Mitglieder bei der
Beitragserhebung alle Einkünfte, wie Mieteinkünfte und
Kapitalerträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der
Krankenversicherung berücksichtigt. Der Höchstbeitrag für
freiwillige Mitglieder liegt ca. bei 800 Euro.</div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
Für KVdR-Rentner mit
einer Bruttorente von z.B. 1.000,00 Euro liegt der Eigenanteil zur
Kranken-und Pflegeversicherung nur bei ca. 100,00 Euro.</div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
Vor dem 01. August
2017 konnten Pflichtmitgliedschaft, freiwillige Mitgliedschaft und
Familienversicherung für die Erfüllung der 9/10 Belegung
angerechnet werden.</div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
Durch das Gesetz
zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung mit der Ergänzung
des § 5 Abs. 2 SGB V können Rentenantragsteller für jedes Kind
drei Jahre auf die erforderliche Vorversicherungszeit zur Ermittlung
der KvdR anrechnen lassen.</div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
Hier kommen
insbesondere Ehefrauen von Beamten, die während der
Kindererziehungszeit Mitglied einer privaten Krankenversicherung mit
Beihilfeanspruch von 70 % waren, unter Umständen in die
Krankenversicherung der Rentner.</div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
Auch Personen, die
bereits in Rente sind oder den Rentenantrag vor dem 1. August 2017
gestellt haben, aber bisher die notwendige Vorversicherungszeit nicht
erfüllt haben, können ab dem 1. August 2017 Mitglied der
Krankenversicherung der Rentner werden. Dies gilt sowohl für
freiwillig gesetzlich Versicherte als auch für privat Versicherte.</div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
Die gesetzlichen
Krankenkassen sind nicht verpflichtet, Bestandsfälle darauf zu
überprüfen, ob durch Anrechnung der drei Jahre pro Kind die
Versicherungspflicht in der KvdR eintritt.</div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
Lassen Sie bei
einem Rentenberater prüfen, ob die Vorversicherungszeit durch die
Anrechnung der Kindererziehungszeit erfüllt wäre.</div>
<div style="font-weight: normal; margin-bottom: 0cm;">
<br /></div>
sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-9311822911478968462017-06-23T18:07:00.002+02:002017-06-23T18:13:36.408+02:00Urlaubsabgeltung kein rentenschädlicher Hinzuverdienst bei Rente wegen Erwerbsminderung ?<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjTrLgkutC9lDn1JI4dhHmLmpjOteoSahuscDw0APIcXTx5xyf4CJUOaDjLgDz4zfkOsM9ACE36Un_spqyqQPnsNiOepkNZ1-cbMkRqDQvLMXCK9etVNF31Cnwc7nItcB5GYkeetQLJcMY/s1600/Fotolia_81618691_XS_copyright.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="275" data-original-width="490" height="177" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjTrLgkutC9lDn1JI4dhHmLmpjOteoSahuscDw0APIcXTx5xyf4CJUOaDjLgDz4zfkOsM9ACE36Un_spqyqQPnsNiOepkNZ1-cbMkRqDQvLMXCK9etVNF31Cnwc7nItcB5GYkeetQLJcMY/s320/Fotolia_81618691_XS_copyright.jpg" width="320" /></a>Überzahlungen wegen rückwirkender Zahlung einer Urlaubsabgeltung bei Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung kommen häufig vor. Nicht immer ist die Einmalzahlung einer Urlaubsabgeltung rentenschädlicher Hinzuverdienst.<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Einmalig gezahlte Urlaubsabgeltung (Urlaubsgeld) das nicht während Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung noch bestehendem Beschäftigungsverhältnisses ausbezahlt wurde, ist kein rentenschädlicher Hinzuverdienst.<br />
<br />
Bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses aufgrund arbeitstarifvertraglicher Regelungen wegen des Rentenbezugs, wie z.B. beim Tarifvertraglich öffentlicher Dienst (TVÖD) wird die Einmalzahlung, die nach Rentenbeginn zufliesst, nicht als rentenschädlicher Hinzuverdienst betrachtet (Urteil des Bundessozialgericht vom 10.7.2012 - Aktenzeichen: B 13 R 85/11 R).<br />
<br />
Urlaubsgeld, das während dauerhafter, bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortdauernder Arbeitsunfähigkeit erzielt wurde, ist dem ruhenden Arbeitsverhältnis gleichzustellen (Urteil Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 16.6.2015 - Aktenzeichen L 9 R 5132/14 und Urteil Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen vom 10.05.2017 - Aktenzeichen: L 8 R 201/16).<br />
<br />
Wenden Sie sich bei einer Anhörung, Überzahlungsbescheid oder einem Widerspruchsbescheid an Rentenberater Sommer. Er prüft die Chancen, ob die Überzahlung abgewendet werden kann. <br />
Soweit eine Rechtsschutzversicherung besteht, kann eine Kostendeckung für das Klageverfahren eingereicht werden. Rentenberater Sommer übernimmt neben dem Widerspruchsverfahren auch das Klageverfahren beim Sozialgericht in Stuttgart, Heilbronn, Ulm oder Konstanz. <br />
<br />
<br />
<br />
<br />sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-54624094813645538792017-06-10T18:04:00.001+02:002017-06-18T13:54:11.874+02:00Network Marketing und Rentenversicherungspflicht<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEhgBoiBbWoxYqwAdRSFJ4pq9r76ISXlvIVXUpRiIz3z5Cwf7z0rZ-99J6FP-9ED5CexW4s8NTl8MeFnCgcgWwoKPD3N-ziv25d64qt5HyZeLnpnTQMxVlsN8etWBse1gt_p4YETwSBuM6A/s1600/Fotolia_156523565_XS_copyright.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" data-original-height="293" data-original-width="457" height="205" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEhgBoiBbWoxYqwAdRSFJ4pq9r76ISXlvIVXUpRiIz3z5Cwf7z0rZ-99J6FP-9ED5CexW4s8NTl8MeFnCgcgWwoKPD3N-ziv25d64qt5HyZeLnpnTQMxVlsN8etWBse1gt_p4YETwSBuM6A/s320/Fotolia_156523565_XS_copyright.jpg" width="320" /></a><b>Netzwerk-Marketing</b> (auch <b>Network-Marketing</b>, <b>Multi-Level-Marketing (MLM)</b>, <b>Empfehlungsmarketing</b> oder <b>Strukturvertrieb</b>) ist eine Spezialform des Direktvertriebs.<sup> </sup>Im Unterschied zum klassischen Direktvertrieb werden Kunden angehalten, als selbstständige Vertriebspartner weitere Kunden anzuwerben, Seite „Netzwerk-Marketing“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 11. Mai 2017, 04:15 UTC.<br />
<br />
Bei den Produkten handelt es sich um z.B. um Nahrungsergänzungsmittel (Vitamine), Anti-Aging, Kosmetik, Gewichtsreduzierung, Parfüm, Schmuck, Uhren, Reinigungsmittel, Haushaltsprodukte.<br />
<br />
Die mir bekannten MLM Unternehmen sind <a href="https://www.amway.de/">Amway</a>, <a href="http://www.avon.de/">Avon</a>, <a href="http://www.herbalife.de/">Herbalife</a>, <a href="https://www.lrworld.com/de">LR</a>, <a href="https://www.flp.de/">Forever</a>, <a href="http://www.vegascosmetics.de/">Vegas Cosmetics</a>, <a href="https://www.nuskin.com/de_DE/home.html">Nu Skin</a>, <a href="http://www.juiceplus.com/de/de">Juice Plus</a>, <a href="https://www.pm-international.com/de">PM International</a>, <a href="https://www.pm-international.com/de/shop">Fitline</a>, <a href="https://www.jeunesseglobal.com/de-DE">Jeunesse</a>, <a href="https://corporate.vorwerk.de/">Vorwerk</a>, <a href="http://www.hyla-germany.de/">Hyla</a>, <a href="http://www.prowin.net/">Prowin</a>, <a href="https://www.pippajean.com/">Pippa &Jean</a>, <a href="https://www.amc.info/de-de/">AMC</a>,<a href="https://www.vileda-home.com/">Vileda Home</a>, <a href="https://www.tupperware.de/">Tupperware</a>, <a href="https://us.lifeplus.com/us-de/product-category/nutritional-supplements">Live Plus</a>.<br />
<br />
Viele Netzwerk Partner dieser Firmen wissen nicht, dass eine <b>Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung</b> droht. Soweit z.B. der Partner von Live Plus keine anderen Auftraggeber hat, gilt er als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger mit der Pflicht, Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zu zahlen. Bei gut verdienenden Partnern kann für die letzten 4 Jahre und das aktuelle Jahr ein Gesamtbeitrag bis zu 30.000 Euro entstehen.<br />
<br />
Wenn die monatlichen Einkünfte 450 Euro nicht übersteigen, besteht Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung. <br />
<br />
<b>Familienversicherte Ehefrauen</b> in der gesetzlichen Krankenversicherung drohen hohe Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung, soweit die monatlichen Einkünfte 425 Euro übersteigen.<br />
<br />
Vor Beginn der Geschäftsaktivitäten sollte die <b>Gewerbeanmeldung</b> beim Gewerbeamt erfolgen. Ansonsten droht eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro. Danach füllt man den zugesandten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Die Einkünfte sind bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen. Bei der Kleinunternehmerregelung fällt bis zu 17.500 Euro im Jahr keine Umsatzsteuer an.<br />
<br />
<h4>
Ich empfehle dringend allen Partnern und Beratern von Amway, Avon, Herbalife, LR, Vorwerk, Tupperware, Live Plus einen unabhängigen Rentenberater und einen Steuerberater aufzusuchen.</h4>
<br />
Rentenberater Sommer berät Mandanten in Sachen Sozialversicherungsrecht in Stuttgart, Ulm und Konstanz. sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-7372667974462020872017-05-17T19:07:00.000+02:002017-05-17T19:07:12.222+02:00Krankengeld trotz Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjM2M7pWdneOux5cH3uyvsGHJWP-pE7BoQQaNsGFkYUnNVc3TlpaqfNZu4Z1-ahVZ79YHjiy1jfyt7UYp2qW4zYj2d4zK0IZGpWmP4bqdJ49FSiAoufr6MFFKUVYJyHGE6GdEo70XjVkrM/s1600/Fotolia_135538681_XS_copyright.jpg" imageanchor="1" style="margin-left: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" height="234" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjM2M7pWdneOux5cH3uyvsGHJWP-pE7BoQQaNsGFkYUnNVc3TlpaqfNZu4Z1-ahVZ79YHjiy1jfyt7UYp2qW4zYj2d4zK0IZGpWmP4bqdJ49FSiAoufr6MFFKUVYJyHGE6GdEo70XjVkrM/s320/Fotolia_135538681_XS_copyright.jpg" width="320" /></a></div>
Das BSG hat mit zwei Urteilen vom 11.05.2017, B 3 KR 22/15 R und B 3
KR 12/16 R eine Entscheidung bezüglich Unterbrechung der
Arbeitsunfähigkeit getroffen.<br />
<br />
Eine Krankenkasse darf Versicherten, die zur Feststellung ihrer
fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) zeitgerecht persönlich einen
Vertragsarzt aufsuchten, Krankengeldzahlungen nicht verweigern, wenn der
Arzt die Ausstellung einer AU-Bescheinigung irrtümlich aus
nichtmedizinischen Gründen unterlässt (<a href="http://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Pressemitteilungen/2017/Pressemitteilung_2017_21.html;jsessionid=406D31DAA873733165F32E533FE5ECEE.1_cid286" title="Pressemitteilung 21/2017 des BSG">Pressemitteilung 21/2017 des BSG</a>).sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-18813044159950873912017-05-13T13:38:00.000+02:002017-05-13T14:42:30.382+02:00Ärzteversorgung Baden-Württemberg - Vorzeitiges Altersruhegeld ohne Berufsaufgabe<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjgIAYe89A8aKBxOtORQXEqTi2Xg1KNRs4MUe_z6mIcgzcm-GP0pxzuxoqKElyGRvT9V2og8u2b8EYdYwSsV7N-LCsPn_cT5JbvXFnxAk2hSWeFi1i5U49vSbGPYyVHnbPUW0jvEX8ESk0/s1600/Fotolia_146213323_XS_copyright.jpg" imageanchor="1" style="margin-left: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" height="236" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjgIAYe89A8aKBxOtORQXEqTi2Xg1KNRs4MUe_z6mIcgzcm-GP0pxzuxoqKElyGRvT9V2og8u2b8EYdYwSsV7N-LCsPn_cT5JbvXFnxAk2hSWeFi1i5U49vSbGPYyVHnbPUW0jvEX8ESk0/s320/Fotolia_146213323_XS_copyright.jpg" width="320" /></a></div>
Gestern habe ich in Ulm einen Arzt (Jahrgang 1953) hinsichtlich vorzeitigem Altersruhegeld beraten. Er wollte vorzeitiges Altersruhegeld ohne Aufgabe der Beschäftigung beantragen.<br />
<b> </b><br />
Laut § 25 Abs. 4 der Satzung erhöht sich die reguläre Altersgrenze bei Jahrgang 1953 vom 65. Lebensjahr auf 65 Jahre und 8 Monate.<br />
<br />
Ein vorzeitiges Altersruhegeld ergibt sich nach § 25 Abs. 5 der Satzung bei Jahrgang 1953 frühestens mit 60 Jahren und 8 Monate. Hierfür wäre ein Rentenabschlag von 30 Prozent in Kauf zu nehmen.<br />
<br />
Mein Mandant möchte ein vorzeitiges Altersruhegeld als Vollrente mit Rentenbeginn am 01.06.2017 und als Arzt weiter praktizieren und keine Pflichtbeiträge mehr zahlen.<br />
<br />
Durch eine Satzungsänderung zum 01.07.2017 ist eine vorzeitige Altersrente ohne Berufsaufgabe ab 01.07.2017 nur noch in den Teilrenten 30 %, 50 % und 70 % möglich. Die Berufseinkünfte bis zur regulären Altersgrenze unterliegen nun der Beitragspflicht.<br />
<br />
Mein Mandant hatte noch die einmalige Möglichkeit in dem Zeitfenster vor dem 01.07.2017 eine vorzeitige Vollrente ohne Berufsaufgabe und ohne Beitragspflicht ab 01.06.2017 zu erhalten.<br />
<br />
Die vorzeitige Altersrente als Teilrente kann aus steuerlicher und gesundheitlicher Sicht attraktiv sein.<br />
<br />
Altersrenten aus berufsständischen Versorgungswerken unterliegen der nachgelagerten Besteuerung, da diese Renten wie die gesetzliche Rente der ersten Schicht zugeordnet werden.<br />
<br />
Der persönliche Besterungsanteil steigt zur Zeit jedes Jahr um 2 Prozent an. Bei Rentenbeginn wird der Besteurungsanteil entgültig festgestellt und bleibt konstant. Bei Rentenbeginn im Jahr 2017 beträgt der Besteuerungsanteil 74 Prozent, im Jahr 2020 wären es 80 Prozent. Der Steuerberater ist für steuerliche Optimierungssfragen erster Ansprechpartner.<br />
<br />
Bei gesundheitlichen Funktionseinschränkungen von z.B. 50 Prozent könnte eine Teilrente von 50 Prozent bei entsprechender Weiterbeschäftigung in Höhe der Lohnhälfte eine interessante Alternative zur Rente wegen Berufsunfähigkeit sein. So könnte z.B. ein 60-jähriger Arzt (Jahrgang 1957) mit 61 Jahren und 4 Monate eine vorzeitige Teilrente im Umfang von 50 Prozent bei Weiterbeschäftigung bis zur regulären Altersrente mit 66 Jahren und 4 Monat erhalten.<br />
<br />
Die reduzierten Berufseinkünfte unterliegen der Beitragspflicht. Der Antrag für den zweiten Teil kann für das Altersruhegeld ab 66 Jahren und 4 Monate oder für einen späteren aufgeschobenen Termin gestellt werden.<br />
<br />
Das Alterssruhegeld kann nun bis zu 60 Monaten aufgeschoben werden. Der versicherungsmathematische Zuschlag beträgt ab der Satzungsänderung 0,45 Prozent für jeden aufgeschobenen Monat.sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-4531748719778372092017-04-08T18:09:00.000+02:002017-04-22T17:09:17.380+02:00Beratung in Sachen Schwerbehinderung - Kostenfreie Beratung im Umfang von 30 Minuten<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjZs42FhanncnTDUArbT5riMuKmDjaQ2hUVUlSDPrlN1ET6bzlBcv66WZRQmPJNiW87DxV46WnDdveaoFo1nlLK_hfhGHhC5-iFzyjEEyc53MWEKnQmvUX_5o8BGq3I4DDZ8ReneG9SEOY/s1600/Fotolia_138933362_XS.jpg" imageanchor="1" style="margin-left: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" height="151" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjZs42FhanncnTDUArbT5riMuKmDjaQ2hUVUlSDPrlN1ET6bzlBcv66WZRQmPJNiW87DxV46WnDdveaoFo1nlLK_hfhGHhC5-iFzyjEEyc53MWEKnQmvUX_5o8BGq3I4DDZ8ReneG9SEOY/s320/Fotolia_138933362_XS.jpg" width="320" /></a></div>
Für die Jahrgänge 1957 bis 1952 biete ich eine <b>30-minütige kostenfreie Beratung</b> in Sachen Schwerbehinderung an. Sie möchten den frühestmöglichen Rentenbeginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen? Dann sind Sie bei mir richtig.<br />
<br />
Ich bin registrierter Rentenberater mit einer Erlaubnis für das Schwerbehindertenrecht und 26-jähriger Berufserfahrung als Rentenberater. Im März 2017 bin ich 60 Jahre alt geworden.<br />
<br />
Sie haben einen GdB von 20, 30 oder 40 oder noch keinen Grad der Behinderung? Kein Problem. Ich prüfe für Sie die Chancen für die Erlangung einer Schwerbehinderung.<br />
<br />
Mein Jahrgang 1957 kann bei Vorliegen einer Wartezeit von 35 Jahren mit 60 und 11 Monate frühestmöglich eine Altersrente mit 10,8 Prozent Rentenabschlägen oder mit 63 und 11 Monate eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen erlangen.<br />
<br />
Aus meiner Erfahrung ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen leichter zu erlangen als eine Rente wegen Erwerbsminderung.<br />
<br />
Die <b>30-minütige kostenfreie Beratung</b> in Sachen Schwerbehinderung erhalten Sie, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:<br />
<br />
<ol>
<li>Jahrgang 1957 bis 1952</li>
<li>Rentenwunsch Altersrente für schwerbehinderte Menschen</li>
<li>Gesundheitliche Beeinträchtigungen</li>
<li>Wartezeit von 35 Jahren</li>
<li>Ausdruck dieser Seite</li>
</ol>
sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-17829009229033423362017-02-17T21:34:00.005+01:002017-02-17T21:38:56.469+01:00Wie lange müsste ich arbeiten um 1.900 Euro zu bekommen?<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="http://swrmediathek.de/img/f/7/6/f76edfc5d363c1e945461e57f33defa0" imageanchor="1" style="clear: right; float: right; margin-bottom: 1em; margin-left: 1em;"><img alt="Bei Wählern in Lauffen und Stuttgart" border="0" class="img" src="http://swrmediathek.de/img/f/7/6/f76edfc5d363c1e945461e57f33defa0" height="359" title="Bei Wählern in Lauffen und Stuttgart" width="640" /></a></div>
<br />
<br />
<br />
<br />
<a href="http://swrmediathek.de/player.htm?show=4a0d5660-f483-11e6-9102-005056a12b4c">http://swrmediathek.de/player.htm?show=4a0d5660-f483-11e6-9102-005056a12b4c</a><br />
<br />
Zur Sache Baden-Württemberg! Bei Wählern in Lauffen und Stuttgart - Diäten und Altersversorung - Das SWR3 bei Rentenberater Sommer in Stuttgart.sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-82737667603935815992016-10-22T14:47:00.000+02:002016-10-22T14:47:12.733+02:00Flexirente - Neue Hinzuverdienstgrenzen neben Teilrente - Rentenberater sind gefordert<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjkijDAyOHkwZ_THfQ897mEk_Ebq8HH4ojSYZ740tvwQ5HY09S_O28cUZZj4EWCaKR1wiwWM113cFfHNlUkECXIMgRfO7BOwruk7OYOhyphenhyphenaar9pHU34W6nzAyFwhvcIh6t5I4APhp93d_88/s1600/Fotolia_111174125_XS_copyright.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" height="234" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjkijDAyOHkwZ_THfQ897mEk_Ebq8HH4ojSYZ740tvwQ5HY09S_O28cUZZj4EWCaKR1wiwWM113cFfHNlUkECXIMgRfO7BOwruk7OYOhyphenhyphenaar9pHU34W6nzAyFwhvcIh6t5I4APhp93d_88/s320/Fotolia_111174125_XS_copyright.jpg" width="320" /></a></div>
Das Flexirentengesetz wurde am Freitag, den 21. Oktober 2016 vom Bundestag verabschiedet. Es bedarf allerdings noch der Zustimmung des Bundesrates, bevor es veröffentlicht werden kann.<br />
<br />
Statt der starren monatlichen Hinzuverdienstgrenzen von 14 x 450 Euro soll es eine jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro geben. Soweit der Verdienst die Freigrenze von 6300 Euro übersteigt, wird der übersteigende Betrag mit 40 Prozent auf die Teilrente angerechnet.<br />
<br />
Untergrenze wird die Vollrente zuzüglich den 525 Euro Hinzuverdienst sein. Obergrenze die monatliche Bezugsgröße multipliziert mit dem besten Wert der Entgeltpunkte aus den letzten 15 Jahren.<br />
<br />
Die Rentenversicherungsträger haben den zukünftigen Verdienst jeweils zum 1. Juli zu prognostizieren. Fällt der Hinzuverdienst aufgrund Tariflohnerhöhung oder Mehrarbeitsvergütung höher aus als prognostiziert, kommt es zu einer Überzahlung.<br />
<br />
Für die Rentner wird diese Verfahrensweise nicht einfacher. Zwar gibt es nicht mehr wie früher die Stufenabsenkungen auf die 2/3, 1/2 oder 1/3 Rente bei einem Cent Überschreitung, Überzahlungen sind dennoch nicht zu vermeiden. Das neue Verfahren ist kompliziert und sehr personaltintensiv für die Deutsche Rentenversicherung.<br />
<br />
Es wird ein hoher Beratungsbedarf auf die Rentenversicherungsträger und Rentenberater hinzukommen. Letzendlich wird es ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für Rentenberater.<br />
<br />
Einen weiteren Artikel zur "Flexirente" sehen Sie auf der Homepage <a href="http://www.sommer-und-kollegen.de/">www.sommer-und-kollegen.de</a>sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-58029784456198747972016-10-03T17:57:00.003+02:002016-10-03T17:57:59.944+02:00Überzahlung Zuschuss zur Krankenversicherung - Verspätete Meldung KK<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEhqN9OtVmuoLMbGp9oPqqdjC0kHIFxnUMqipDi05aScRCJTW-bzXuYDfresE_MnBmFPY4lwJz36VjJkw4w4NqhAqCpFvTnlZfCsgXlLvpMVPCdBeEp4dGmoSJD5rcs_eO7IYA994y73c-s/s1600/Fotolia_67846390_XS_copyright.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" height="236" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEhqN9OtVmuoLMbGp9oPqqdjC0kHIFxnUMqipDi05aScRCJTW-bzXuYDfresE_MnBmFPY4lwJz36VjJkw4w4NqhAqCpFvTnlZfCsgXlLvpMVPCdBeEp4dGmoSJD5rcs_eO7IYA994y73c-s/s320/Fotolia_67846390_XS_copyright.jpg" width="320" /></a></div>
Es gibt zahlreiche Fälle in der Praxis, in der Versicherte durch verspätete Meldung der gesetzlichen Krankenkasse eine Überzahlung bezüglich Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 106 SGB VI haben.<br />
<br />
Betroffen sind freiwillige Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Zuschuss nach § 106 SGB VI. Wenn die Voraussetzungen der freiwilligen Versicherung wegfallen z.B. durch fehlende Überschreitung der Jahresentgeltgrenze oder durch Aufgabe der selbständigen Tätigkeit ist die gesetzliche Krankenkasse nach § 201 Abs. 5 SGB VI verpflichtet, dem Rentenversicherungsträger den Wechsel der Krankenversicherungseigenschaft unverzüglich mitzuteilen.<br />
<br />
In diesen Fällen werden die Versicherten nach § 24 SGB X angehört und nach Eingang der Äußerung der Versicherten der Bescheid nach § 48 SGB X aufgehoben und manchmal eine erhebliche Überzahlung im fünfstelligen Bereich festgestellt. <br />
<br />
Eine Verwaltungspraxis in der gesetzlichen Rentenversicherung (DRV) nimmt einen atypischen Fall zur Bescheidsaufhebung an, wenn für den Berechtigten eines Beitragszuschusses zur KVdR nachträglich Versicherungspflicht entsteht, die sich aus einer verspäteten Meldung der zuständigen Krankenkasse ergibt.<br />
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In diesen Fällen empfiehlt es sich innerhalb der Rechtsbehelfsfrist einen Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen, der Akteneinsicht beantragt und den Widerspruch begründet. Der Rentenberater hilft im Widerspruchs- und Klageverfahren.<br />
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Bei Anerkennung eines atypischen Sachverhalts verzichten die Rentenversicherungsträger häufig auf die Hälfte der Überzahlung, wenn eine fachgerechte Begründung eingereicht wird.<br />
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<br />sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-68835462265602503512016-07-15T16:41:00.001+02:002016-07-15T16:41:31.482+02:00Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Fehlende Monate<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjGxdXSlgjJH9tunGoTzZnaB3VZQmwriyb_fFWYznGQafgeNGTcUmUkcr7TNsHs5XD3d_MFbsCjbARXQy402CMqk9u7XL0sx2-V0uptEgv5htPgsbVZnOKi5ixsZNVIJj1mwZOSXdoizVA/s1600/Fotolia_1935552_XS_copyright.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" height="292" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEjGxdXSlgjJH9tunGoTzZnaB3VZQmwriyb_fFWYznGQafgeNGTcUmUkcr7TNsHs5XD3d_MFbsCjbARXQy402CMqk9u7XL0sx2-V0uptEgv5htPgsbVZnOKi5ixsZNVIJj1mwZOSXdoizVA/s320/Fotolia_1935552_XS_copyright.jpg" width="320" /></a></div>
Im Mai 2016 habe ich eine Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung Bund bezüglich der Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte geprüft.<br />
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Hierbei wurde festgestellt, das die Wartezeit mit derzeit 519 Monaten nicht erfüllt war.<br />
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Aus der Rentenauskunft ergeben sich 511 Monate Beitragszeit und 11 Monate Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit. Es sind jedoch nur 8 Monate berücksichtigt worden.<br />
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Für die Wartezeit von 45 Jahren zählen u.a. Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Zeiten des Bezugs von Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung (Arbeitslosengeld 1, Unterhaltsgeld, Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld) <br />
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Mit Schriftsatz der Deutschen Rentenversicherung Bund vom 21.06.2016 wurde bei der Überprüfung auf Grund meines Schreibens festgestellt, dass der Zeitraum 30.10. - 31.12.1978 nicht als zu berücksichtigte Zeit vorgemerkt wurde. Die Vormerkung wurde von der DRV entsprechend nachgeholt und eine neue Rentenauskunft mit 11 Monate zu berücksichtigende Anrechungszeiten erstellt.<br />
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Die Deutsche Rentenversicherung bittet das Versehen zu entschuldigen.<br />
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Was bedeutet das für Sie? Soweit Sie eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte beantragen möchten, sind die Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit zu klären. Diese sind zwar im Versicherungsverlauf als Zeiten der Arbeitslosigkeit berücksichtigt. Zu klären wäre jedoch, ob Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II geleistet wurde. Der Leistungsbezug wegen Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II wird für die 45 Jahre nicht berücksichtigt.sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-81853582205364729662016-06-17T22:57:00.000+02:002016-06-18T17:53:18.361+02:00Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebietes (AAÜG)<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEicuDI9Ni7wb6aFCfmsbYdYePcdQAFbewzNNihZRpDPWX78uwQ6SxRE1z25saZZL8tVy3IzjzbaFhJ3Yin8p1pihBPz2v_ykdmgDbiBEdDP1-ZopayBWKDE1EjN5xvjITIjFk4xS712kLI/s1600/Fotolia_79188679_XS_copyright.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" height="236" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEicuDI9Ni7wb6aFCfmsbYdYePcdQAFbewzNNihZRpDPWX78uwQ6SxRE1z25saZZL8tVy3IzjzbaFhJ3Yin8p1pihBPz2v_ykdmgDbiBEdDP1-ZopayBWKDE1EjN5xvjITIjFk4xS712kLI/s320/Fotolia_79188679_XS_copyright.jpg" width="320" /></a></div>
Versicherte in der ehemaligen DDR waren bis zu der damaligen Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 600 Mark bzw. 7.200 Mark jährlich in der Sozialversicherung (SVA) versichert. Seit 1.3.71 gab es die zusätzliche freiwillige Zusatzversicherung (FZR) mit der Möglichkeit Beiträge für ein monatliches Bruttoentgelt über 600 Mark bis zu 1.200 Mark einzuzahlen.<br />
Daneben gab es Zusatzversorgungs-systeme der Intelligenz (Ingenieure, Lehrer, Ärzte, Künstler, Wissen-schaftler, Hochschullehrer). I <br />
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Nach § 2 Abs. 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) werden die in den Versorgungssystemen nach Anlage 1 Nr. 1 bis 22 und Anlage 2
erworbenen Ansprüche und Anwartschaften in der ehemaligen DDR auf Leistungen wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit, Alters und Todes zum 31. Dezember
1991 in die Rentenversicherung überführt.<br />
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Im Rahmen der Kontenklärung ist ein Antrag auf Überführung von Zusatzversorgungsanwart-schaften bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versorgungsträger für die Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR in Berlin einzureichen. Im Versicherungsverlauf tauchen diese Zusatzversorgungssysteme unter dem Begriff AAÜG auf.<br />
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Rentenberater Sommer hilft Ihnen bei der Frage, ob ein Anspruch auf eine Zusatzversorgung wie z.B. der technischen Intelligenz (Ingenieur) vorliegt und bei der Antragstellung. Bei schwierigen Fällen kooperieren wir mit Rentenberatern aus den Neuen Bundesländern.<br />
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In der Anlage 1 der Zusatzversorgungssysteme finden sich u.a.<br />
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<li>Zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz (Ingenieure, Ingenieur-Ökonomen, Konstrukteure, Architekten, Techniker aller Spezialgebiete)</li>
<li>Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen,</li>
<li>Altersversorgung der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und anderer
Hochschulkader in konfessionellen Einrichtungen des Gesundheits- und
Sozialwesens,</li>
<li>Freiwillige zusätzliche Versorgung für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und
andere Hochschulkader in konfessionellen Einrichtungen des Gesundheits-
und Sozialwesens,</li>
<li>Freiwillige zusätzliche Versorgung für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und
andere Hochschulkader in staatlichen Einrichtungen des Gesundheits- und
Sozialwesens einschließlich der Apotheker in privaten Apotheken,</li>
<li>Altersversorgung der Ärzte und Zahnärzte in eigener Praxis,</li>
<li>Altersversorgung der Ärzte und Zahnärzte in privaten Einrichtungen des Gesundheitswesens,</li>
<li>Freiwillige zusätzliche Versorgung für Tierärzte und andere Hochschulkader in Einrichtungen des staatlichen Veterinärwesens,</li>
<li>Altersversorgung der Tierärzte in eigener Praxis,</li>
<li>Zusätzliche Versorgung der künstlerisch Beschäftigten des Rundfunks,
Fernsehens, Filmwesens sowie des Staatszirkusses der DDR und des VEB
Deutsche Schallplatte (Regisseure, Schauspieler , Maskenbildner, Kostümbildner und Souffleusen)</li>
<li>Zusätzliche Versorgung der künstlerisch Beschäftigten in Theatern, Orchestern und staatlichen Ensembles ( Kapellmeister, Orchestermusiker, Dramaturgen, Choreographen, Sänger)</li>
<li>Zusätzliche Versorgung für freiberuflich tätige Mitglieder des Schriftstellerverbandes der DDR,</li>
<li>Zusätzliche Altersversorgung für freischaffende bildende Künstler (Kunsthandwerker),</li>
<li>Zusätzliche Altersversorgung der Ballettmitglieder im Rahmen der
Anordnung über die Gewährung einer berufsbezogenen Zuwendung an
Ballettmitglieder in staatlichen Einrichtungen der DDR (Balletmeister)</li>
<li>Zusätzliche Versorgung der Pädagogen in Einrichtungen der Volks- und Berufsbildung (Lehrer, Erzieher, Kindergärtnerinnen)</li>
</ul>
sommer@sommer-und-kollegen.dehttp://www.blogger.com/profile/07260292687383214432noreply@blogger.com0tag:blogger.com,1999:blog-4086146247754332227.post-74060045072047245452016-05-29T18:25:00.001+02:002016-05-29T18:32:56.747+02:00Fehler bei Rentenbescheid Witwenrente - Einkommensanrechnung Aufstockungsbetrag Altersteilzeit<div class="separator" style="clear: both; text-align: center;">
<a href="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEiqGg560Mi4yGLx0wwEoaxCHnOq6z4Q1_CUF0SQyCvDfem3hf3f5UMyyLS_L-bGIgS7hQze8J9TltikkmA5CyaNJHGSy506GxbfhXFgZr01sb_pc7rbSOqf0G1iNYsvwbtzi5ynwkq_8vs/s1600/Fotolia_62704777_XS_copyright.jpg" imageanchor="1" style="clear: left; float: left; margin-bottom: 1em; margin-right: 1em;"><img border="0" height="236" src="https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEiqGg560Mi4yGLx0wwEoaxCHnOq6z4Q1_CUF0SQyCvDfem3hf3f5UMyyLS_L-bGIgS7hQze8J9TltikkmA5CyaNJHGSy506GxbfhXFgZr01sb_pc7rbSOqf0G1iNYsvwbtzi5ynwkq_8vs/s320/Fotolia_62704777_XS_copyright.jpg" width="320" /></a></div>
Eine Mandantin legte mir einen Rentenbescheid Große Witwenrente bezüglich einer Prüfung der Einkommensanrechnung vor. Hierbei wurde eine Überzahlung in Höhe von 391,76 Euro festgestellt.<br />
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Bei den Witwenrenten ist Arbeitsentgelt im Rahmen der Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI zu berücksichtigen.<br />
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Die Witwe arbeitet als Altenpflegerin seit 1. Dezember 2015 in Altersteilzeit. Bei der Einkommensanrechnung wurde nicht berücksichtigt, daß der Aufstockungsbetrag vom Bruttoentgelt abzuziehen wäre.<br />
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Das Bundessozialgericht hat mit Entscheidung vom 17.04.2012 entschieden, das es sich bei dem steuerfreien Aufstockungsbetrag nicht um Arbeitsentgelt handelt.<br />
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Mein Widerspruch wurde voll abgeholfen. Die Überzahlung von 391,76 Euro ist als gegenstandslos anzusehen. Stattdessen hat die Neuberechnung eine Nachzahlung für den Zeitraum vom 01.07.2015 bis 30.04.2016 in Höhe von 140,52 Euro ergeben.<br />
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Meine Widerspruchskosten von 380,80 Euro wurden Ende Mai 2016 überwiesen. Für meine Mandantin war das Widerspruchsverfahren insoweit kostenfrei.<br />
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