Dienstag, 30. November 2010

Rentenberater für Personenversicherungen

Nachfolgend möchte ich meine Leser über eine Änderung im Rechtsdienstleistungsregister am 30.11.2010 informieren.

Ich bin als Rentenberater für Personenversicherungen (registrierter Erlaubnisinhaber) im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen worden.

Insoweit kann ich in meiner Eigenschaft als Rentenberater in der gesetzlichen Sozialversicherung und für Versicherungsverträge, die der sozialen Absicherung vergleichbar sind oder diese ergänzen bzw. ersetzen (Personenversicherung) beraten.

Ein Beispiel: Ein Mandant möchte Rentenantrag wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung und bei einer privaten Versicherung wegen Berufsunfähigkeit einreichen. In diesem Zusammenhang kann es zu einem Problem mit der privaten Krankenversicherung wegen dem Krankentagegeld geben.

Vorteile: Der Mandant kann ganzheitlich und unabhängig von einem Rentenberater beraten werden. Dieser hilft ihm sowohl bei der Durchsetzung der Rente wegen Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten Rente wegen Berufsunfähigkeit wie auch bei der Durchsetzung des Krankentagegeldes.

Tipp:

Bei Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung können Prämien in der Lebens- und Rentenversicherung eingespart werden. Die Versicherung zahlt die Prämien bis zum Versicherungsfall weiter. Informieren Sie sich bei einem Rentenberater.

Einnahmen des selbständigen Ehegatten mit einer privaten KV werden bei Freiwilligen Krankenversicherung der Ehefrau bis zur Hälfte berücksichtigt

Heute war aufgrund einer Empfehlung eines Steuerberaters aus Reutlingen eine Mandantin bei mir bezüglich ihres Antrages auf Altersrente für Frauen.

Zunächst erfolgt bei mir der Hinweis das bei Rentenbeginn 60. Lebensjahr ein Rentenabschlag von 18 % fällig wird. Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Altersrente für Frauen bzw. eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen lagen aufgrund der vorgelegten Rentenauskunft vor. Die Beratung in Sachen einer möglichen Schwerbehinderung ergab, das keine Funktionsstörungen vorliegen, die einen Gesamt-GdB von 50 erfüllen würden.

Die Analyse des Versicherungsverlaufes der Deutschen Rentenversicherung Bund ergab, das die abgebrochene Berufsausbildung nicht im Versicherungsverlauf enthalten ist. Nach Rückfrage ergab sich, das der Mandantin wegen mehreren Wohnsitzwechsel die Nachweise verloren gingen.

Sie arbeitete bei ihrem Ehemann in einem Dentallabor mit einer geringfügigen Beschäftigung in Höhe von 360,00 €. Eine Aufstockung in der gesetzlichen Rentenversicherung wurde nicht vorgenommen. Sie wurde bei der gesetzlichen Krankenkasse seit 2004 als freiwilliges Mitglied angemeldet, da ihr Ehemann als Selbständiger privat krankenversichert war.

Bei dieser Fallvariante droht der Ehefrau bei weiterer freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 240 SGB V die Berücksichtigung der hälftigen Einnahmen ihres Ehemannes aus der selbständigen Tätigkeit, höchstens bis zu einem Betrag in Höhe der halben Beitragsbemessungsgrenze.

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 24.4.2002, B 7/1 A 1/00 R diese Regelung für rechtens beurteilt.

Bei Abwägung des Vorteils der geringeren Abschläge bei Aufschiebung der vorgezogenen Altersrente für Frauen und dem höheren Risikos eines erhöhten Beitrages in der gesetzlichen Krankenkasse wegen Berücksichtigung der hälftigen Einkünfte des Ehemannes empfahl ich den Rentenantrag wegen Altersrente für Frauen nicht zurückzunehmen.

Begründung: Die Ehefrau war in der zweiten Lebensarbeitszeit immer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und kommt nun über die Altersrente für Frauen in die Krankenversicherung der Rentner ohne Anrechnung von Einkünften ihres Ehemannes.

Herzlichen Dank für den Auftrag.

Montag, 29. November 2010

Aufgrund eines früheren Reha-Antrages beginnt die Rente wegen Erwerbsminderung 9 Jahre früher

Eine 31-jährige Mandantin von mir hat mir einen Rentenbescheid wegen Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer bis zum 30.11.2046 vorgelegt.

Dagegen werde ich Widerspruch einreichen und begründen. Warum lege ich gegen diesen Bescheid Widerspruch ein, werden viele Leser meines Blogs fragen. Hier die Antwort:

Die Anspruchsvoraussetzungen sind ab 28.03.2000 erfüllt. Die Rente wird jedoch laut Deutscher Rentenversicherung erst ab Antragsmonat am 01.03.2010 gezahlt, weil der Antrag erst nach Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats gestellt wurde, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren.

Laut einem Gutachten des Universitätsklinikum Tübingen, Klinik für Psychiatrie vom 17.07.2001 wurden die Diagnosen Paranoide Schizophrenie und Bulemie erstellt.

Aufgrund eines früheren Reha-Antrages am 22.10.2001 muss die Rente gemäß § 116 Abs. 2 Nr. 1 SGB VI umgedeutet werden in einen Rentenantrag.

Dies bedeutet für meine Mandantin, dass sie bereits ab 01.11.2001 einen Rentenanspruch wegen Erwerbsminderung hätte. Ich erwarte eine Nachzahlung in Höhe von ca. 73.000 €.

Sonntag, 28. November 2010

Was muss ich beim Sozialgericht beachten?

In einer mündlichen Verhandlung ist das Sozialgericht mi
t einem Berufsrichter (Vorsitzender Richter) und zwei ehrenamtliche Richter(Spruchkörper) besetzt. Auf der linken Seite gegenüber dem Spruchkörper sitzt der Kläger mit seinem Prozessbevollmächtigten (Rentenberater) und auf der rechten Seite der Vertreter der Beklagten. Es hat sich eingebürgert dass die Anwesenden beim Eintreten der Richter aufstehen, ebenso wenn sich die Richter zur mündlichen Verhandlung zur Abstimmung zurückziehen. Am Anfang werden die Personalien des Klägers kontrolliert und dann der Sachverhalt von dem Vorsitzenden Richter vorgetragen. Daran anschließend hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers und zum Schluss der Vertreter der Beklagten das Wort.

Das Urteil wird in der mündlichen Verhandlung am Schluss gesprochen und näher begründet.

Die mündliche Verhandlungen finden beim Sozialgericht Stuttgart in der Theodor-Heuss-Str. 2, im 4. Stock statt. Die Verhandlungsräume finden Sie auf der linken Seite.



In einem Erörterungstermin ist nur der Vorsitzende Richter ohne die ehrenamtliche Richter mit den Prozeßparteien zusammen. Beim Sozialgericht Stuttgart gibt es zwei Erörterungszimmer rechts nach dem Fahrstuhl.

Privatpersonen haben keine Gerichtskosten zu zahlen. Ausnahmen gibt es in sozialversicherungsrechtlichen Statusverfahren, in der Selbständige Gerichtskosten in Höhe eines Streitwertes von 5.000,00 € zu zahlen haben.

Samstag, 27. November 2010

Weitergewährungsantrag Rente wegen Erwerbsminderung über Rentenberater

Dieses Jahr habe ich für meine Mandanten schon viele Anträge auf Weitergewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung eingereicht. Es empfiehlt sich den Antrag auf Weitergewährung ungefähr 5 Monate vor Ablauf der Zeitrente wegen Erwerbsminderung einzureichen.

Der Vorteil für meine Mandanten liegt darin, das ich gleichzeitig prüfe wie die Chancen für den Antrag sind. Soweit ein Mandant in der Haupterkrankung eine schwere Depression hätte und zuletzt ein halbes Jahr nicht beim Psychiater wäre müsste der Ärztliche Dienst des Rentenversicherungsträgers von einer gesundheitlichen Verbesserung (Remission) ausgehen und eine Begutachtung des Mandanten einleiten.

In vielen Fällen handelt es sich um Mandanten, bei denen ich im Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren die Rente wegen Erwerbsminderung durchgesetzt habe. Der Rentenversicherungsträger sieht, das nach wie vor eine professionelle Vertretung des Mandanten vorliegt.

Keine Angst - der Antrag ist relativ preisgünstig. Fragen Sie Ihren Rentenberater nach dem Preis.

So unterstützt gehen ca. 90 % der Weitergewährungsanträge durch.

Was ist ein 109-Gutachten?

In Klageverfahren vor dem Sozialgericht oder Landessozialgericht haben Kläger die Möglichkeit nach negativem Gerichtsgutachten nach § 106 Sozialgerichtsgesetz (SGG) einen Gutachter eigener Wahl über das Sozialgericht oder Landessozialgericht gemäß § 109 SGG zu beantragen.

Auf dem gleichen Fachgebiet wie z.B. Psychiatrie, Orthopädie darf nur einmal ein Gutachten nach § 109 SGG beantragt werden. Das Antragsrecht ist insoweit verbraucht.

Hier nehmen die Sozialgerichte häufig einen Vorschuss in Höhe zwischen 1.000,00 bis 1.500,00 €. Dieser Vorschuss ist vom Kläger zu tragen. Das Sozialgericht sendet eine Kostenverpflichtungserklärung an den Kläger bzw. den Prozessbevollmächtigten (Rentenberater) bezüglich überschießenden Kosten. Der Rentenberater klärt über die Rechtsschutzversicherung des Mandanten, ob diese die 109-Kosten übernimmt (Kostendeckungsanfrage). Im allgemeinen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten. Manchmal fragen die Rechtsschutzversicherungen ob das 109-Gutachten sinnvoll sei.

Nach Abschluss des Klageverfahrens vor dem Sozialgericht oder Landessozialgericht kann ein Antrag gestellt werden, die verauslagten Kosten für das gemäß § 109 SGG eingeholte Gutachten auf die Staatskasse zu übernehmen. Diesem Antrag wird dann entsprochen, wenn das Gutachten wesentlich zur Sachaufklärung beigetragen hat.

Gesetzestext § 109 SGG:

§ 109 SGG

(1) Auf Antrag des Versicherten, des Behinderten, des Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muss ein bestimmter Arzt gutachterlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt.

VdK übernimmt keine Kosten für ein 109-Gutachten

Für Hartz-4-Empfänger und Sozialhilfeempfänger ist es grundsätzlich sinnvoll Mitglied im VdK zu sein. In Alo-Geld II-Streitigkeiten oder Sozialhilfestreitigkeiten bezüglich Höhe der Leistung darf der Rentenberater nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht helfen. Hier sehe ich ein großes Betätigungsfeld für den VdK, dass vor dem Hintergrund der zunehmenden Altersarmut sicher weiter ansteigen wird.

Hinweis:

Der VdK übernimmt keine Kosten für ein Gutachten nach § 109 SGG. Vom Sozialgericht Stuttgart wird häufig ein Vorschuss von 1.500,00 € für ein 109-Gutachten festgestellt. Diese sind vom Kläger selbst oder durch seine Rechtsschutzversicherung zu übernehmen.

§ 109 SGG

(1) Auf Antrag des Versicherten, des Behinderten, des Versorgungsberechtigten oder Hinterbliebenen muss ein bestimmter Arzt gutachterlich gehört werden. Die Anhörung kann davon abhängig gemacht werden, dass der Antragsteller die Kosten vorschießt und vorbehaltlich einer anderen Entscheidung des Gerichts endgültig trägt.

Weitere Links zu VdK:
VdK Mitgliedschaft kündigen?
VdK Rentenberatung und Hamburg Mannheimer
VdK und Hartz-4-Bezieher