Dienstag, 31. Juli 2012

Nachgelagerte Besteuerung gesetzlicher Renten

Seit 2005 wird bei den Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterskassen für Landwirte, den Berufsständischen Versorgungseinrichtungen, Rüruprente die nachgelagerte Besteuerung umgesetzt.

Der der Besteuerung unterliegende Anteil ist nach dem Jahr des Rentenbeginns und dem in diesem Jahr maßgebenden Prozentsatz aus der nachstehenden Tabelle (siehe § 22 EStG) zu entnehmen:

Jahr des
Renten-
beginns
Besteuerungs-
anteil
in %
bis 2005 50
ab 2006 52
2007 54
2008 56
2009 58
2010 60
2011 62
2012 64
2013 66
2014 68
2015 70
2016 72
2017 74
2018 76
2019 78
2020 80
2021 81
2022 82
2023 83
2024 84
2025 85
2026 86
2027 87
2028 88
2029 89
2030 90
2031 91
2032 92
2033 93
2034 94
2035 95
2036 96
2037 97
2038 98
2039 99
2040100

Wechsel in günstigeren Krankenversicherungstarif

Innerhalb des gleichen privaten Krankenversicherungsunternehmens kann man in einen anderen Tarif mit gleichartigen Versicherungsschutz wechseln unter Anrechnung der aus dem Vertrag erworbenen Rechte und der Altersrückstellungen. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist § 204 VVG (Tarifwechsel).

Bei Beitragsanpassungen müssen die Versicherer auf das Wechselrecht in einen anderen Tarif hinweisen.

Viele Tarife sind überaltet, das heißt höheres Alter der Versicherten in der Tarifgemeinschaft mit häufigeren Erkankungen und deren Behandlungen, die kostenintensiv sind. Dagegen wurden für junge Versicherte mit noch guten Gesundheitsrisiken neue Tarife von dem gleichen Versicherungsunternehmen geschaffen mit geringen Behandlungskosten und dementsprechend niedrigeren Beiträgen.

soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlags und eine Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart
Soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherte wechseln will, höher oder umfassender sind, als in dem bisherigen Tarif, kann das Versicherungsunternehmen für die Mehrleistung einen Leistungsausschluß oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen.

Der Versicherte kann der Mehrleistung oder dem Risikozuschlag und einer Wartezeit dadurch entrinnen, das er bezüglich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.
soweit die Leistungen in dem Tarif, in den der Versicherungsnehmer wechseln will, höher oder umfassender sind als in dem bisherigen Tarif, kann der Versicherer für die Mehrleistung einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen; der Versicherungsnehmer kann die Vereinbarung eines Risikozuschlags und eine Wartezeit dadurch abwenden, dass er hinsichtlich der Mehrleistung einen Leistungsausschluss vereinbart.

Aufpreise mancher Versicherer in Form eines Tarifstrukturzuschlages sind gesetzlich untersagt, soweit der andere Tarif den gleichen Versicherungsschutz bietet, siehe Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.6.2010, Aktenzeichen: 8 C 42.09.

Samstag, 28. Juli 2012

Versorgungslücke Krankengeld

Bei einer Arbeitsunfähigkeit erhalten die Versicherten 6 Wochen Lohnfortzahlung in Höhe des letzten Gehalts. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung leistet die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttoentgelts, maximal 90 % des Nettoentgelts.

Das Krankengeld wird begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von monatlich 3.825,00 € (2012).

Alle Versicherten, mit einem Bruttoentgelt über 3.825,00 € haben eine Versorgungslücke, die über eine private Krankentagegeldversicherung  geschlossen werden kann.

Bei einem angenommen Bruttoverdienst von 5.000,00 € und einem angenommen Nettoverdienst von 2.783,43 € (laut Brutto-Netto-Rechner) gilt folgendes:

70 % des Bruttoentgelts, begrenzt auf die BBG: 2.677,50 €
90 % des Nettoentgelts = 2.505,09 €

Das Krankengeld wird als Berechnungsgrundlage von dem niedrigsten Wert = 2.505,09 € ermittelt.
Das tägliche Krankengeld beträgt 83,50 €.

Davon sind noch die Beiträge der Sozialversicherung abzuziehen:
Rentenversicherung: 8,18
Arbeitslosenversicherung: 1,25
Pflegeversicherung:  0,81

Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich ein täglicher Auszahlungsbetrag von 73,26 € und ein monatlicher Auszahlungsanspruch von 2.197,80 €.

Bei einem Nettoentgelt von 2.783,43 € beträgt die Versorgungslücke im Bereich Krankengeld 585,63 € monatlich. In diesem Umfang empfehle ich eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.

Bezüglich Versorgungslücke Krankengeld empfehle ich eine Beratung bei einem Versicherungsberater und Rentenberater. Dieser kann Ihnen die exakte Versorgungslücke im Bereich Krankengeld ermitteln.

Soweit das zusätzliche Krankentagegeld für Deckung der Versorgungslücke erst ab dem 92. Tag beginnt, ist die Prämie fast nur halb so hoch wie ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag. 


Freitag, 27. Juli 2012

Unabhängiger Vergleich Sofortrenten bei Einmalzahlung

Letzte Woche hat mir ein Freund beim Grillabend auf unserer Terrasse eine Police einer Sofortrente als Partnerrente gezeigt. Sollte er während der Rentengarantiezeit versterben, erhält seine Ehefrau die für sie vereinbarte Sofortrente bis zum vereinbarten Ablaufdatum.

Verwirrend war die Anlage zum Anschreiben an den Versicherungsnehmer im Rahmen der Informationspflicht. Die Rede ist von § 33 Abs. 3 ErBStG, § 20 Ab.s 1 Ziffer 6 und § 43 Abs. 1 Ziffer 4 EStG. Soweit die Kapitalversicherung an den Versicherungsnehmer ausgezahlt wird und die Kapitallebensversicherung vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurde sind diese Hinweise eher verwirrend.

Der Versicherungsnehmer war dadurch der Auffassung, das er die ausgezahlte Kapitallebensversicherungssumme versteuern müsse und dies nur durch den Abschluss einer Sofortrente vermeiden könne.

Bei ihm habe ich die Schwerbehinderungseigenschaft über ein Klageverfahren durchgesetzt, so dass er bereits mit 63 die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen konnte.

Er hat eine Kapitallebensversicherung in Höhe von 50.000 € ausgezahlt bekommen und bei der gleichen Versicherung über Einmalbeitrag eine Sofortrente erhalten.

Beim Vergleich dieser Police mit anderen Versicherern mit gleichen Parametern durch ein Softwareprogramm ergab sich folgendes:

  1. Die bisherige Versicherung hat nur ein durchschnittliches Unternehmensrating.
  2. Die garantierte Rentenzahlung ist bei den Versicherern bei bestem Unternehmensrating um ca. 30 € monatlich höher.
 Folgerungen:
  1.  Bei einer Partnerrente mit einer Rentengarantiezeit von 26 Jahren ergibt sich ein Vorteil von ca. 10.000 € bei Versicherern mit besserem Unternehmensrating.
  2. Bei Vorlage eines Angebots bei einer Bank oder einem Vermittler vorher unbedingt eine neutrale und unabhängige Beratung bei einem Versicherungsberater oder Rentenberater in Anspruch nehmen, der einen Vergleich mit anderen Versicherern durchführt.
  3. Nicht unbedingt beim gleichen Versicherer abschließen, sofern dieser schlechtere Konditionen bietet.
  4. Die Police kann innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt am besten durch Einschreiben mit Rückschein widerrufen werden.
Die Sofortrente bietet als Altersvorsorge steuerliche Vorteile in Form eines niedrigen Ertragsanteil. Dieser liegt bei Rentenbeginn 65 Jahren bei 18 %. Diesbezüglich empfiehlt sich eine Beratung bei einem Steuerberater bezüglich Vergleich mit dem persönlichen Steuersatz und dem Bezug einer gesetzlichen Rente bei nachgelagerter Besteuerung.

Als Variante gibt es auf dem Versicherungsmarkt eine "individuelle Sofortrente". Bei erkrankten Versicherten zahlen die Versicherungen bei diesem Tarif eine höhere Rente.Die individuelle Sofortrente kann bei schweren Krankheiten bis zu 100 % höher ausfallen als bei einer normalen Sofortrente.

Da Versicherungsberater und Rentenberater keine Provisionen von Versicherungsunternehem annehmen dürfen, ist eine unabhängige Beratung des Mandanten gewährleistet. Rentenberater sind Rechtsbeistände für die gesetzliche Rentenversicherung und als Alterlaubnisinhaber den Rechtsanwälten auf dem Gebiet des Sozialversicherungsrechts gleichgestellt.





Donnerstag, 26. Juli 2012

Private Berufsunfähigkeit für Studenten und Azubis

Jahrgänge ab 2.1.1961 haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Bei Eintritt eines Leistungsfalles gibt es keinen Berufsschutz mehr. Das bedeutet das z.B. der Diplom-Mathematiker in der gesetzlichen Rentenversicherung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt auf leichteste Tätigkeiten wie z.B. eines Museumswärters verwiesen werden kann.

Die Anforderungen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ohne Berufsschutz sind erheblich höher angesiedelt. Der Rentenversicherungsträger kann insoweit einen Versicherten mit einem Bandscheibenvorfall und Schmerzsyndrom bei mittelgradiger Depression bezüglich seines Rentenwunsches abschlägig bescheiden, da er noch leichteste Tätigkeiten im Wechsel zwischen Stehen, Gehen und Sitzen ohne erhöhte Anforderungen an die Konzentration und ohne Publikumsverkehr verrichten kann.

Insoweit rate ich jedem Studenten und Azubi eine private Rente wegen Berufsunfähigkeit abzuschließen. Die Prämien sind in der Ausbildungsphase noch sehr niedrig und der Gesundheitszustand ist noch besser als Jahre später im Berufsleben, wo eine Allergie oder ein anderes Krankheitsbild hinzutreten kann.

K.o-Gründe wären z.B. Wirbelsäulenschäden oder seelische Erkrankungen.

Bei manchen Versicherungen ist es möglich in der Ausbildungsphase eine niedrige Rente auszuwählen mit der Möglichkeit einer Erhöhung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach Ausbildungsende (Nachversicherung). Der Vorteil liegt darin, das keine erneute Gesundheitsüberprüfung stattfinden muss (Problem Vorerkrankung).

Zu empfehlen ist eine strikte Trennung von Risikoversicherung (Rente wegen privater Berufsunfähigkeit) und Altersversorgung wie z.B. eine private Rentenversicherung. Eine Kombination ist bei Zahlungsschwierigkeiten oder im Leistungsfall problematisch. Ich empfehle insoweit eine isolierte BU-Versicherung abzuschließen.

Bei der Auswahl sind u.a. das Unternehmensrating und die Leistungen (das Kleingedruckte) wichtig. Bei einem Antrag muss darauf geachtet werden, das der Beruf bzw. die Tätigkeit richtig angegeben wird. Im Zweifel empfiehlt es sich eine Kopie des Arbeitsvertrages beizulegen (kann ansonsten ein Ablehnungsgrund sein).

Samstag, 21. Juli 2012

Rechtsschutzversicherung für Widerspruch im Sozialrecht

Es gibt inszwischen viele Rechtsschutzversicherungen, die das Widerspruchsverfahren im Sozialrechtsangelegenheiten übernehmen. Zum Sozialrecht zählen Angelegenheiten wie Ablehnung Rente wegen Erwerbsminderung, Ablehnung Schwerbehinderung, Ablehnung Krankengeld, Ablehnung Rente wegen Arbeitsunfall oder Opferentschädigung. Waren es früher noch nur wenige Versicherungen wie z.B. die Rechtsschutz-Union, Auxilia und DEURAG, sind es inzwischen mehr Rechtsschutzversicherungen, die das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren in Sozialrechtssachen übernehmen. Ich habe versucht eine Übersicht der Versicherungsunternehmen aufzustellen, die in ihren Bedingungen das Widerspruchsverfahren mitversichern. Falls ich eine Rechtsschutzversicherung übersehen haben sollte, bitte mich kontaktieren. Ich freue mich die Aufstellung zu aktualisieren.

Quelle: Stiftung Warentest Ausgabe 1/2012 und eigene Recherchen

Die Zeitschrift "Stiftung Warentest" hat in der Ausgabe 1/2012 die Rechtsschutzversicherungen verglichen. Zum Stand 12. Oktober 2011 werden die Jahresbeiträge bei 150 € Selbstbehalt zusammengestellt. Die individuellen Tarife können direkt beim Versicherer oder beim Versicherungsmakler erfragt werden.

Freitag, 20. Juli 2012

Parkplatz für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG"

An der Ecke Calwer,-Gymnasiumstr. in Stuttgart-Mitte befindet sich ein Parkplatz für Schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen "aG" (Außergewöhnlich Gehbehindert).

Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind solche Personen anzusehen, die sich wegen der Schwere ihres Leidens dauernd nur mit fremder Hilfe oder nur mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.

Beratungen bei Rentenberater Sommer, Diamantis und Kollegen in der Calwerstraße 15, im 2. Stock, sind insoweit auch für Rollstuhlfahrer möglich, da ebenerdig bis zum Aufzug (Breite 61 cm). 

Im 3. Stock befindet sich der Friseursalon Peppino.

Wegen der Breite des Fahrstuhls empfiehlt es sich einen faltbaren Rollstuhl mitzunehmen.

Über den öffentlichen Nahverkehr erreichen Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbeeinträchtigung die Calwerstraße über die S-Bahn Haltestelle Stadtmitte (Fahrstuhl Rothebühlplatz).

Für Interessierte noch die Seite "behindert-barrierefrei e.V." - Öffentlicher Nahverkehr in Stuttgart mit einem Video. 

Für Schwerbehinderte ohne Merkzeichen "aG" gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ihr Auto auf Behindertenparkplätzen zu stellen: siehe dazu den Beitrag "Erleichterungen für behinderte Menschen im Straßenverkehr ohne Merkzeichen aG".