Mittwoch, 10. Oktober 2012

Selbständiger Sportlehrer - Versicherungspflicht RV

Selbständige Lehrer sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig, soweit sie keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.

Heute war ein selbständiger Sportlehrer auf Empfehlung eines Kollegen bei mir in der Erstberatung.
Es wurde laut seinen Angaben zuvor in einem Verfahren vor dem Sozialgericht in Stuttgart geprüft, inwieweit bei der Tätigkeit als Sportübungsleiter eine Scheinselbständigkeit vorliegt. Nach der Entscheidung des Sozialgerichts liegt keine Scheinselbständigkeit vor.

Die Deutsche Rentenversicherung hat dem Mandant angekündigt die Versicherungspflicht als selbständiger Lehrer zu prüfen und diesbezüglich einen Beitragsbescheid zu erteilen.

Folgende Themen wurden durchgesprochen:
  1. Regelbeitrag
  2. 1/2 Regelbeitrag
  3. Beiträge nach tatsächlichen Einkünften 
  4. Vergleich mit 1/2 Regelbeitrag
  5. Antrag auf Stundung und Ratenzahlung
  6. Befreiung durch zwei geringfügige Beschäftigte mit einer Entgeltsumme von zusammen größer als 400,00 € für die Zukunft

Sonntag, 7. Oktober 2012

Internist und Rheumatologe - Ulm und Umgebung

In Ulm gibt es folgende Internisten und Rheumatologen bezüglich Behandlung einer Fibromyalgie:
  • Dr. med. Gerhold Kratzsch, Internist und Rheumatologe, Bahnhofsplatz 7, 89073 Ulm,            Telefon: 0731 60089
  • Dres. Nadia Rinaldi, Peter Bürkle, Internisten und Rheumatologen, Hafenbad 19, 89073 Ulm, Telefon:  0731-62821
  • Dr. med. Klaus Becker, Internist und Rheumatologe, Ulmer Straße 26, 89143 Berghülen,                 Telefon: 07344-917024
  • Ulrich Teubert, Internist und Rheumatologe, Bronnerstr. 34, 88471 Laupheim,                                Telefon: 07392/7071
  • Dr. med. Matthias Hauser, Internist und Rheumatologe, Jahnufer 20, 89231 Neu-Ulm,                   Telefon: 0731-140380

Rentenberater in Ulm

Seit Anfang September berate ich Mandanten in der Zweigstelle in Ulm, Magirus-Deutz-Straße 12 in den Räumlichkeiten des Business-Center Ulm.

Ulmer kennen die Magirus-Straße, häufig jedoch nicht die Magirus-Deutz-Straße. Das liegt daran, das die Magirus-Deutz Straße im Rahmen eines Neubauprojektes "Stadtregal" 2007 gebaut wurde. Bei vielen Navis ist die Straße noch nicht eingetragen. Es empfiehlt sich, die Einsteinstraße 60 einzutippen und dann bei der Kreuzung rechts in die Magirus-Deutz-Straße einzubiegen zum Stadtregal, vormals die Feuerwehr-Requisiten-Fabrik Magirus, in dem Feuerwehrfahrzeuge und Lastwagen bis Mitte der 80-iger Jahre hergestellt wurden.



Die Räumlichkeiten des Business-Center Ulm sind nach Feng-Shui Grundsätzen gestaltet Die Beratung findet im Besprechungsraum für 5 Personen statt.


Mandanten im Raum Ulm oder Neu-Ulm, die mich wegen einer Erstberatung aufsuchen, müssen nicht mehr den weiten Weg nach Stuttgart auf sich nehmen. Zu mir kommen Mandanten mit Problemen in den Bereichen
  • Rente wegen Erwerbsminderung
  • Krankengeld
  • Schwerbehinderung, Merkzeichen
  • Arbeitsunfall, Berufskrankheit
  • Opferentschädigung
  • Statusverfahren (Arbeitnehmerähnliche Selbständigkeit/Scheinselbständigkeit)
  • Vorruhestandsberatung

Für kleine und mittelständische Unternehmen biete ich die Themen Statusverfahren (Scheinselbständigkeit/Arbeitnehmerähnlichhe Selbständigkeit), Vorruhestandsberatung, Altersteilzeitberatung und Beratung zu sozialverträgliche Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen bei geringstmöglichen Abschlägen an. Hier bietet sich für Beratungen der Konferenzraum an.









Donnerstag, 4. Oktober 2012

Analyse Rentenchance Erwerbsminderung

Heute habe ich ein Telefonat mit einer Frau aus Saarbrücken bezüglich einem Wunsch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen ihrem Krankheitsbild Fibromyalgie geführt.

Ich bot ihr an im Rahmen einer Erstberatung eine Analyse ihrer Rentenchancen durchzuführen und mit ihr eine Strategie bezüglich den weiteren notwendigen Maßnahmen durchzusprechen.

Die Alternative wäre Rentenantrag stellen ohne Kenntnis der Erfolgschancen, verbunden mit einer langjährigen Verfahrenszeit, die erheblichen seelischen Stress verursacht.

Um ihr die Möglichkeit zu bieten die Beratung außerhalb ihrer Arbeitszeit durchzuführen, habe ich ihr einen Termin an einem Samstag-Nachmittag vorgeschlagen.

Sonntag, 30. September 2012

Riesterrente - große Renditeunterschiede

Laut der neuen Oktober Ausgabe der Stiftung Warentest "Finanztest" gibt es große Unterschiede bei der Rentenzusage eines Modellkunden zwischen 138 € und 161 €, also bis zu 17 %. Online-money berichtet am 13.11.2007 ebenfalls von "gewaltigen Renditeunterschiede".

Bezieht der Versicherungskunde 15 Jahre seine Rente beträgt der Unterschied zwischen einem guten und schlechten Anbieter 4.140 €.

Die Versicherungskunden sollten sich von staatlich geförderten Riesterzulagen nicht blenden lassen, da  hohe Abschluss- und Verwaltungskosten die Zulagen letztendlich marginalsieren können. Der teuerste Anbieter in dem Test verlangte 16,5 % vom Riesterbeitrag und 7,5 % der staatlichen Zulage als Versicherungsprovision.

Die jährliche Zulage beträgt 154 € plus 185 € für jedes vor 2008 geborenes Kind. Für später geborene Kinder gibt es 300 € Kinderzulage.

Um die staatliche Förderung zu erlangen muss der Versicherte inklusive der Zulagen 4 % des Bruttolohnes aus dem Vorjahr einzahlen, höchstens jedoch 2.100 €.

Bei dem Finanztest wurden leider nur 29 Angebote verglichen. 26 Versicherungsunternehmen haben sich an dem Test nicht beteiligt. Wegen der fehlenden Transparenz hat das Bundeskabinett am 26.9.2012 die Schaffung eines Produktinformationsblattes für 2013 angekündigt. Eine übersichtliche Darstellung der anfallenden Kosten, der Rendite-Erwartung und des Anlage-Risikos soll es dem Verbraucher künftig besser als bisher ermöglichen, sich vor Vertragsabschluss einen Überblick über die wesentlichen Vertragsmerkmale zu verschaffen, siehe Presseerklärung des Bundesfinanzministeriums vom 26.9.2012.

Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sagt in der Zeitschrift "Die Welt" vom 27.9.2012: "Neun von zehn Verbraucher bekommen Verträge, die nicht zu ihrem Bedarf passen." In drei von vier Fällen seien die Verträge zu teuer, weil es bessere Produkte mit einem ähnlichen Risikoprofil bei höherer Rendite gebe.

Es empfiehlt sich bei einem unabhängigen Versicherungsberater oder behördlich registrierten Rentenberater sich die individuelle optimale Tarife (niedrige Abschluss- und Verwaltungskosten, gutes Unternehmensrating) erstellen zu lassen. Versicherungs- oder Rentenberater dürfen keine Provisionen von Versicherern annehmen.

Der Rentenberater prüft dazu noch den Versicherungsverlauf des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers auf Lücken wegen fehlender Berücksichtigung von z.B. Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten, Schul- und Hochschulzeiten und Berufsausbildung.

Bei der Beratung wird auch die Abdeckung einer privaten Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Risikoleben bei Erziehung von Kindern angesprochen - Stichwort: Lebensrisiken).

Montag, 24. September 2012

Grenzgängerberatung Schweiz

Seit Mitte August 2012 biete ich in meiner Zweigstelle in Konstanz für Grenzgänger in die Schweiz Beratungen hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung an.

  • Welche Rentenarten gibt es in der Schweiz (AHV)?
  • Wann kann man in der Schweiz frühestens in die Altersrente?
  • Invalidität (Invalidenversicherung - kurz IV)
  • Prüfung des AHV Rentenbescheides
  • Anwendung der EWG-Verordnungen 1408/71 und 574/72 über das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz und der EU - Stichwort Anrechnung der Beitragszeiten in der Schweiz und Deutschland für die Wartezeit
  • Frühestmögliche Altersrente in Deutschland bei Einbeziehung der Beitragszeiten in der Schweiz

Zweigstelle in Konstanz: Lohnerhofstr. 2, 78467 Konstanz, Telefon:  07531/89262318 im Business Center Konstanz

Freitag, 21. September 2012

10.000 € Zuschuss für Arbeitgeber

Unternehmen, die erstmals einen schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten einstellen, der das 50. Lebensjahr vollendet hat, kann eine Inklusionsprämie von bis zu 10.000 € erhalten.

Voraussetzungen:
  1. Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 18 Stunden betragen,
  2. Der Arbeitsvertrag muss wenigstens auf zwölf Monate abgeschlossen sein,
  3. Der Antrag muss vor der Einstellung des schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit gestellt werden
Insgesamt stehen für Unternehmen in Baden-Württemberg 5,27 Millionen Euro für die Umsetzung des bundesweiten Programms "Initative Inklusion" zur Förderung der Beschäftigungsschancen dieser Menschen zur Verfügung.