Montag, 2. September 2013

Versicherungen für Azubis und Lehrlinge

Zu Beginn der Berufsausbildung am 01.09. werden die Auszubildenden wieder vermehrt von Versicherungsvermittlern und Banken bezüglich Abschluss von Versicherungen angesprochen.

Zu Beginn der Ausbildung sollten folgende Versicherungen zur Absicherung von existenzbedrohenden Risiken abgeschlossen werden:

  1. Gesetzliche Krankenversicherung - hier besteht ein Wahlrecht - der Beitrag ist bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich - Unterschiede bestehen in den Wahlleistungen beziehungsweise bei Rückerstattungen von Beiträgen.
  2. Absicherung der Arbeitskraft - Berufsunfähigkeit - in der gesetzlichen Rentenversicherung für Jahrgänge ab 02.02.1961 nicht mehr absicherbar - es empfiehlt sich der Abschluss einer selbständigen Rente wegen Berufsunfähigkeit ohne Koppelung mit einer Renten- oder Lebensversicherung. Bereits ab einem monatlichen Zahlbeitrag von 20 € ist eine private BU mit einer monatlichen Rente von 500,00 € für eine kaufmännische Ausbildung absicherbar. Wichtig sind Nachversicherungsmöglichkeit = Erhöhung der Rentenhöhe bei Beendigung der Ausbildung.
  3. Haftpflichtversicherung - soweit nicht bei den Eltern schon abgeschlossen
Versicherungsberater und Rentenberater beraten Sie bei der Auswahl der richtigen Versicherung - Ihr Vorteil: Unabhängige Beratung und kein Abschlussdruck. Versicherungsberater und Rentenberater dürfen keine Versicherungen vermitteln.

Nebenbei können Rentenberater bei der Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung helfen. Hier sind die Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr und die Berufsausbildung beim gesetzlichen Rentenversicherungsträger zu dokumentieren.

Links: Private Berufsunfähigkeit für Studenten und Azubis

Sonntag, 11. August 2013

Altersvorsorge-Check durch Rentenberater


Ich begegne vielen Mandanten, die im Grunde nicht genau wissen, welche Altersvorsorgeprodukte sie abgeschlossen haben.

Der Weg zur Hausbank oder befreundetem Versicherungsvermittler zur Abklärung des Versorgungsniveaus ist oft teuer erkauft. Warum ist das so? Bankmitarbeiter haben regelmäßig Zahlen abzugeben hinsichtlich den abgeschlossenen Vorsorgeprodukten. Der Verkauf steht vor der Beratung. Die Bankmitarbeiter stehen unter Streß genügend Abschlüsse zu machen. Manchmal trifft ein Banker auch bei mir auf wegen Burn-Out und Leistungsantrag wegen Berufsunfähigkeit.

Das gleiche gilt für Vermittlung von Produkten bei Freunden, Bekannten. Strukturvermittlung bindet junge Mitarbeiter, die Abschlüsse in ihrem Bekanntheits- und Freundesnetz machen.

Maßgebend für die Auswahl ist jedoch die Qualität des Produktes, also die Rendite und das Unternehmensrating. Wichtig ist es sich einen Überblick bei einem unabhängigen Versicherungsberater oder Rentenberater zu verschaffen, bevor es zum Produktkauf geht.

Oder kaufen Sie Ihren Plasma-Fernseher ohne Prüfung der jeweiligen Testergebnisse und Preisvergleich?

Häufig wird bei der Vermittlung auf die Steueroptimierung in der Anwartschaftsphase geachtet und nicht darauf hingewiesen, das die Produkte der betrieblichen Altersvorsorge in der zweiten Schicht krankenversicherungspflichtig sind, soweit keine private Krankenversicherung besteht. Bei betrieblicher Altersvorsorge gilt die nachgelagerte Besteuerung.

Wichtig wäre eine ausgewogene Verteilung der Produkte aus der ersten Schicht ( gesetzliche Rentenversicherung, Rüruprente, Beamtenversorgung, Versorgungswerke der freien Berufe), der zweiten Schicht (betriebliche Altersversorgung) und der dritten Schicht (private Renten, Aktienfonds). Bei privaten Renten erfolgen die Beiträge aus versteuertem Einkommen und bei Rentenbeginn ist nur der niedrige Ertragsanteil zu versteuern. Die vorherige Beratung bei einem Steuerberater kann also sinnvoll sein, bevor nur Produkte aus der zweiten Schicht eingekauft werden.

Die Beratung bei einem Rentenberater oder Versicherungsberater ist kostenpflichtig. Die Honorare bewegen sich bei 100 bis 160 € pro Stunde. Die Beratung lohnt sich jedoch durch die Offenlegung der Produktpreise und Auswahl eines guten Produktes häufig.

Alte Renten- oder Lebensversicherungen nicht kündigen und neue abschließen. Die Kosten einer Kündigung können immens sein, da die Rückkaufwerte noch nicht die eingezahlten Beiträge erreicht haben.

Junge Menschen sollten bevor sie Altersvorsorgeprodukte kaufen, zunächst an eine selbständige private Berufsunfähigkeitsrente ohne Koppelung mit einer Renten- oder Kapitallebensversicherung denken. Junge Familien mit Kindern und geringem Einkommen an eine Risikolebensversicherung und nicht an eine zu niedrige Kapitallebensversicherung. Es geht um Ihre Interessen, abgewogen nach Ihren Einkünften und Bedürfnissen und nicht um die Provisionsinteressen der Vermittler.

Durch die vorherige Beratung gewinnen Sie die Markt- und Produkttransparenz, die Sie als Verbraucher bei Einkauf von Altersvorsorgeprodukte benötigen.

Mittwoch, 7. August 2013

Überzahlung bei rückwirkendem Rentenbeginn - Erstattungsansprüche Krankenkasse

Eine Mandantin bezog seit 4/1988 eine Rente wegen Berufsunfähigkeit auf Dauer. Im November 2010 stellte sie einen Antrag auf Umwandlung in eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Als Leistungsfall wurde der 15.10.2009 (Beginn der Arbeitsunfähigkeit) vom ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers angenommen.

Wegen eines früheren Reha Antrages im November 2009 wurde ein Rentenbeginn am 01.11.2009 gewählt.

Hintergrund: Mandantin bezog Krankengeld bis 14.4.2011 und anschließend Arbeitslosengeld 1. Das Gestaltungsrecht nach § 116 Abs. 2 SGB VI war nicht eingeschränkt.

Problem: Von der Rentennachzahlung hat die Mandantin nichts - da die Krankenkasse und die Agentur ihren Erstattungsanspruch in Höhe der vollen EM-Rente vor Verrechnung der bereits gezahlten Rente wegen Berufsunfähigkeit geltend machen kann. Insoweit verbleibt meiner Mandantin noch eine Überzahlung von 3.000,00 €.

Rechtssprechung:  BSG Urteil vom 07.09.2010, B 5 KN  4/08 R

Rechtliche Arbeitsanweisung DRV: Link

Ein Fachanwalt für Sozialrecht hat im Rahmen seiner Vollmacht einen früheren Rentenbeginn (01.11.2009) trotz nicht eingeschränktem Gestaltungsrecht gewählt und meiner Mandantin dadurch einen Schaden zugefügt (Haftungsfall)

Merke: Ein früherer Rentenbeginn kann bei vorherigem Rentenbezug wegen Berufsunfähigkeit auch schädlich sein!




Samstag, 3. August 2013

Todesfall - Checkliste Rente und Versicherungen

Nach einem Todesfall ist aus Sicht eines Rentenberater neben vielen anderen Angelegenheiten, siehe Checkliste Klicktipps an Renten und Versicherungen zu denken:

  1. Abmeldung von der Krankenkasse nach dem Tod - Muster Seniorenkompass
  2. Abmeldung von der Pflegekasse bei Inanspruchnahme von Pflegeleistungen,
  3. Unverzügliche Anzeige (innerhalb drei Tagen) des Todesfall bei Lebensversicherung des Verstorbenen (§ 171 VVG a.F.) ohne Unfalltod-Zusatzversicherung, Achtung: bei Fristablauf u.U. keine Leistungen, siehe § 19 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), 21 Abs. 2 VVG
  4. Unverzügliche Anzeige (innerhalb von zwei Tagen) des Todesfall bei Unfallversicherungen bzw. Unfalltod-Zusatzversicherung, Achtung: bei Fristablauf u.U. keine Leistungen, siehe § 19 Abs. 2 VVG, § 21 Abs. 2 VVG
  5. Unverzügliche Benachrichtigung Sterbegeldversicherung (Vdk, Gewerkschaft) 
  6. Unverzügliche Anzeige bei KfZ-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Gebäude-/Hausratsversicherung,
  7. Benachrichtigung des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers, betriebliche Altersversorgung, Versorgungswerk der freien Berufe bzw. Beamtenversorgung, Berufsgenossenschaft, Versorgungsamt (Kriegsopferentschädigung), 
  8. Kündigung Vereins- und Gewerkschaftsmitgliedschaft (VdK, IG-Metall, Verdi)
  9. Sterbevierteljahr bei gesetzliche Rentenversicherung für Witwe/ bzw. Witwer innerhalb einer Frist von einem Monat beantragen - Formular Hinweis: Im Sterbevierteljahr erfolgt keine Einkommensanrechnung!
  10. Hinterbliebenenantrag - Witwenrente / Witwerrente / Waisenrente / Erziehungsrente kostenfrei bei Ortsbehörde, gesetzliche Rentenversicherung, bzw. kostenpflichtig bei einem unabhängigen Rentenberater. Achtung: In Hinterbliebenenfällen ist bei Einkommen aus abhängiger Beschäftigung bzw. Arbeitseinkommen eine Optimierungsberatung empfehlenswert. Diese wird von Rentenberatern angeboten. Eine kostenfreie Optimierungsberatung findet bei Ortsbehörden oder Rentenversicherungen grundsätzlich nicht statt, siehe Entscheidung BSG 18.8.1983, Az. 11 RA 40/82
  11. Hinterbliebenenantrag bei Betrieblicher Altersversorgung, Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst, ZVK, VBL einreichen. Hier sind Ihnen gerne Rentenberater behilflich. Sterbegeld möglich.
  12. Hinterbliebenenantrag bei gesetzlicher Unfallversicherung einreichen. Hier sind Ihnen gerne Rentenberater behilfllich.Sterbegeld möglich.
  13. Hinterbliebenenantrag bei Versorgungsamt bei Bezug von Kriegsopferentschädigung - Leistungen nach dem BVG (Soziales Entschädigungsrecht) einreichen. Hier sind Ihnen gerne Rentenberater behilflich. Sterbegeld möglich.
Ein Preisvergleich bei den Bestattungsunternehmen ist empfehlenswert. Preisdifferenzen von 1.200,00 € und mehr sind drin. Es empfiehlt sich bereits im Vorfeld über einzelne Leistungspakete zu informieren, damit man nicht in Zeitdruck kommt - Test Spezial Bestattungen 
Eine Übersicht über die einzelnen Leistungen bietet die Bestattungskosten-Checkliste.

Sonntag, 14. Juli 2013

Keine Krankenversicherungspflicht bei Mini-Betriebsrenten

Wer ab 2013 erstmalig eine Betriebsrente erhält, die monatlich 134,75 € nicht überschreitet, tritt keine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht ein.

Mehrere kleine Betriebsrenten werden zusammengezählt und können dadurch u.U. die Grenze von 134,75 € überschreiten.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 226 Absatz 2 SGB V. Diese lautet: 

"Die nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 zu bemessenden Beiträge sind nur zu entrichten, wenn die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 insgesamt ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches übersteigen."

Erläuterung: Im Jahr 2013 beträgt die monatliche Bezugsgröße 2.695,00 €. Ein zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße ist 134,75 €.

Übersteigt die monatliche Betriebsrente den Grenzbetrag, fällt Kranken- und Pflegeversicherungspflicht an, soweit der Versicherte nicht privat krankenversichert ist.

Beispiel: Monatliche Betriebsrente = 140,00 €, KV-Beitrag: 21,70 (15,5 %) Pflege-Beitrag: 2,87 € (2,05 % bei Elterneigenschaft).

Tipp: Bei Kapitalisierung der Betriebsrente unbedingt einen Rentenberater aufsuchen, da häufig der Grenzbetrag einer Mini-Betriebsrente überschritten wird und dann erstmalig Kranken- und Pflegeversicherungspflicht für 120 Monate eintritt.

Samstag, 13. Juli 2013

Rentenberatung in Fellbach - Schmiden - Oeffingen

Wollen Sie eine Rentenberatung in gemütlicher Atmosphäre - dazu einen Kaffee oder Tee und nicht ewig auf einen Termin bei einer staatlichen Rentenberatung warten?

Rentenberater Sommer hat an folgenden Tagen in Fellbach Sprechstunde in der Parlerstr. 25, 70736 Fellbach-Schmiden (Sozialversicherungsberatung)

Donnerstag, den 17.7.2013 von 9.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag, den 25.7.2013 von 9.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag, den 01.8.2013 von 9.00 - 10.00 Uhr

Die Themen bestimmen Sie: Rentenantrag aufnehmen, Antrag auf Schwerbehinderung aufnehmen, Kontenklärung, Hinzuverdienst bei vorgezogener Rente oder EM-Rente, Einkommensanrechnung Witwenrente, Widerspruch gegen eine ablehnende Entscheidung des Rentenversicherungsträgers oder Landratsamtes (Versorgungsamt), Klage beim Sozialgericht oder Landessozialgericht

Um vorherige telefonische Anmeldung unter Tel. 0711-247597 wird gebeten.

Freitag, 12. Juli 2013

Betriebliche Altersvorsorge lohnt nicht immer

Heute habe ich einen Mandanten in der Erstberatung gehabt, der bei Porsche arbeitet und demnächst Regelaltersrente bezieht.

Er legt mir eine Information bezüglich Auszahlungsvarianten als Kapital oder als Rente vor.

  1. Versorgungskapital 50.000,00 € im Januar 2014 ausgezahlt,
  2. Auszahlung des Versorgungskapitals noch im Kalenderjahr 2013,
  3. Lebenslange Rente von monatlich 300,00 € (mit Hinterbliebenen Anspruch) oder 350,00 € (ohne Hinterbliebenen Anspruch)
Die Ehefrau des Mandanten ist noch beschäftigt und sechs Jahre jünger als er. Die frühestmögliche Altersrente bei ihr wäre im Jahr 2017 über die Altersrente für langjährig Versicherte. Über die Variante Altersrente für schwerbehinderte Menschen haben wir gesprochen).

Bei Auszahlung des Versorgungskapitals von 50.000,00 € werden fiktiv für 10 Jahre Pflichtbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung von 15,5 % (allgemeiner Beitrag KV) und 2,05 % Pflege (Elterneigenschaft) fällig.

Berechnung: 50.000,00 : 120 = 416,67 x 17,55 % = 73,13 € x 120 = 8.775,60 €

Ergebnis: Der kumulierte Beitragsaufwand bei Auszahlung des Versorgungskapitals wäre 8.775,60 €.

Nachdem die VarioRente als Direktzusage läuft ist die Rente oder das Versorgungskapital in gesamter Höhe steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Die VarioRente unterliegt als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 19 Abs. 1 Nr. 2 EStG der Besteuerung.

Von Versorgungsbezügen bleiben ein nach einem Prozentsatz ermittelter, auf einen Höchstbetrag begrenzter Betrag (Versorgungsfreibetrag) und ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag steuerfrei.

2013 Versorgungsfreibetrag: 27,2 % der Versorgungsbezüge, maximal 2.040,00 € + 612,00 € Zuschlag
2014 Versorgungsfreibetrag: 25,6 % der Versorgungsbezüge, maximal 1.920,00 € + 576,00 € Zuschlag

Wegen der komplizierten Materie habe ich den Mandanten an die Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg verwiesen. Ansonsten verweise ich auf den Steuerberater des Mandanten. Zur Veranschaulichung möchte ich obiges Beispiel vereinfachen: lediger Mandant und sonst keine weiteren Einkünfte, Annahme der Einkommenssteuergrundtabelle 2013

50.000,00 € ./. 1.920,00 ./. 576,00 € = 47504 €, Lohnsteuer: 11.844,00

Im vereinfachten Beispiel hätte der Mandant grob 30.000,00 € nach Abzug der kumulierten Pflichtbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und nachgelagerter Besteuerung bei Wahl des Versorgungskapitals übrig (in dem vereinfachten Beispiel wurden nicht alle Gesichtspunkte berücksichtigt).

Aus Rentenberatersicht habe ich dem Mandanten die Variante "lebenslange Rente" mit Hinterbliebenen Anspruch von monatlich 300,00 € empfohlen. Die Einschätzung des Steuerexperten der Lohnsteuerhilfe Baden-Württemberg bleibt abzuwarten.