Ja, die Kosten für die
Rentenberatung sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997).Insoweit sind die Kosten für Bescheidsprüfung, Kontenklärung, die Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung steuerlich absetzbar. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach den Einzelheiten.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen