Zur Zeit stellen unsere Rentenberater und auch ich fest, das vermutlich aufgrund eines Programmfehlers der Deutschen Rentenversicherung die Einkommensanrechnung bei einem Leistungsbeginn 2011 falsch ermittelt sind.
Ergebnis dieses Programmfehlers sind zu niedrige Zahlbeträge bei der Witwenrente.
Tipp: Bei Tod des Ehegatten im Jahre 2011 sollte der Witwenrenten- oder Witwerrentenbescheid durch einen Rentenberater überprüft werden.
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