Dienstag, 18. März 2014

Musiklehrer - Versicherungspflicht in der Rentenversicherung - KSK

Heute war ich in Sachen eines Musiklehrers bei einem Erörterungstermin beim Sozialgericht Stuttgart.

Hintergrund: 2008 erfolgte eine Betriebsprüfung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) bei einer Musikschule,  wo mein Mandant als Musiklehrer selbständig tätig war. Nach Zusendung eines Fragebogens und Beantwortung und Einreichung bei der DRV bezüglich Prüfung der Versicherungspflicht als Selbständiger wurde Versicherungspflicht als selbständiger Musiklehrer gemäß § 2 Ziffer 1 SGB VI festgestellt.

Im Rahmen der Erstberatung machte ich die DRV auf die Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung als Musiklehrer aufmerksam.

Erst nach Eingang der Meldung bei der Künstlersozialversicherung erfolgt nach § 8 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung.

Vorteil der Künstlersozialversicherung gegenüber der Versicherungspflicht als selbständiger Musiker in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 2 Ziffer 1 SGB VI ist, das nur die Hälfte des Beitrages für die Rentenversicherung und Krankenversicherung gezahlt werden muss.

Im Erörterungstermin wurde Versicherungspflicht in der Künstlersozialversicherung und Krankenversicherung zu einem früheren Termin im Rahmen eines Vergleichs festgestellt.

Tipp: Musiklehrer, bei denen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 1 Ziffer 1 SGB VI als selbständiger Lehrer vorliegt, sollten einen Rentenberater aufsuchen, der ein solches Verfahren bei der KSK positiv umgesetzt hat.

Dienstag, 4. März 2014

Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit - Nürnberger Versicherung

Im Januar 2012 hatte ich für eine Mandantin einen Antrag auf Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bei der Nürnberger Versicherung eingereicht. Inzwischen erhält meine Mandantin eine monatliche Rente von 1.800 € von der Nürnberger Versicherung.

Der Fragenkatalog befasst sich mit

  1. Angaben zum Gesundheitszustand, an welchen Erkrankungen/Verletzungen leiden Sie?, seit wann bestehen diese Erkrankungen/Verletzungen?, wurde die Gesundheitsstörung durch einen Unfall ausgelöst, welcher Arzt hat sie wegen der Erkrankung/Verletzung zuerst behandelt?, von welchen Ärzten bzw. in welchen Krankenhäusern/Kuranstalten wurden Sie bisher untersucht oder behandelt, von welchen Ärzten werden Sie derzeit behandelt? welche Untersuchungen, Behandlungen, Therapien etc. sind wann und wo noch geplant?, seit wann können Sie Ihre berufliche Tätigkeit  nicht mehr ausüben?,
  2. Angaben zum Beruf und beruflichen Werdegang - welche abgeschlossene Schulbildung haben Sie?, haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung?, haben sie sonstige Ausbildungen, Umschulungen oder Zusatzqualifikationen erfolgreich absolviert?, welche Tätigkeiten haben Sie bisher ausgeübt?, welche sonstigen Fähigkeiten/Kenntnisse haben Sie sich angeeignet?, welchen Beruf haben Sie unmittelbar vor Eintritt der jetzigen Erkrankung ausgeübt?, welche Belastungen waren mit dieser Tätigkeit verbunden?, haben Sie die Tätigkeit ausgeübt als Arbeiter/Angestellter oder Beamter?, wie hoch war ihr monatliches Bruttoeinkommen aus der Tätigkeit vor der Erkrankung? ist das Arbeits-/Dienstverhältnis gekündigt?, sind Sie arbeitslos?, wieviele Stunden haben Sie vor der Erkrankung täglich gearbeitet?, worin bestand Ihre berufliche Tätigkeit vor Eintritt der jetzigen gesundheitlichen Beschwerden, welche berufliche Tätigkeit üben Sie heute noch aus?, beabsichtigen Sie Ihre bisherige Tätigkeit wieder aufzunehmen?, bestehen Pläne zur Aufnahme einer anderen beruflichen Tätigkeit?, ist eine Umschulung geplant, beantragt, bewilligt, sind andere Berufsförderungsmaßnahmen vorgesehen?
  3. Angaben zum weiteren Versicherungsschutz - sind Sie bei anderen Versicherungsgesellschaften gegen Berufsunfähigkeit versichert?, haben sie grundsätzlich Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente bei der Sozialversicherung (BfA, LVA)?, bei welcher Krankenkasse waren Sie in den letzten 10 Jahren krankenversichert?, 
Alle Angaben müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Das Problem für die Versicherten besteht darin, sich nicht in Widersprüche zu verstricken bei der Beantwortung der Fragen. Die Antworten sollten schlüssig sein. Häufig wird der Fragebogen ohne Hinzuziehung von Beratern ausgefüllt. Durch nicht sorgfältiges Ausfüllen des Fragebogens kann es zur Ablehnung des Antrages auf Leistungen zur Berufsunfähigkeit kommen. Das Klageverfahren ist ohne Rechtsschutzversicherung sehr kostspielig.