Für Beamte und Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen wie Steuerberater und Rechtsanwälte, die vor September 1950 geboren sind, gibt es die einmalige Chance einer Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung. Der Antrag muss bis 31.12.2015 bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden.
Nähere Informationen: Link Kanzlei Sommer, Diamantis und Kollegen