Der bloggende Rentenberater zeigt Fälle aus der Praxis: Sozialversicherung, Betrieblicher Altersversorgung, Beamtenversorgung, Private Personenversicherung
Sonntag, 30. Oktober 2011
Mit der S 3 zu Rentenberater Sommer
Sparen Sie sich die Parkgebühren in Stuttgart und steigen Sie in die S-Bahn.
Mit der S 2 zu Rentenberater Sommer
Ebenfalls finden Mandanten aus Filderstadt, Flughafen-Messe, Echterdingen, Leinfelden, Oberaichen, Rohr, Vaihingen, Österfeld, Universität, Schwabstraße, Feuersee sehr schnell die Kanzlei von Rentenberater Sommer in Stuttgart-Mitte über die S-Bahn der Linie 2.
Die Kanzlei ist 30 m von der Haltestelle Stuttgart-Mitte entfernt.
Fibromyalgie und Rente
Die Patienten werden zum Orthopäden, Radiologen, Kardiologen geschickt, ohne einen Nachweis einer Krankheit zu erhalten. Der Orthopäde spricht von alterstypischen Abnutzungserscheinungen und das die Beweglichkeit noch sehr gut erhalten sei (Fuß-Boden-Abstand = 0).
Nach einigen Jahren, häufig erst nach 10 und mehr Jahren wird ein Internist und Rheumatologe für die betroffenen Erkrankten die Diagnose Fibromyalgie M 79.7 stellen. Die Fibromyalgie-Betroffenen haben inzwischen Schmerzspitzen auf der Schmerzskala (VAS) zwischen 5 und 9 von 10 und einen hohen Leidensdruck.
Ab diesem Zeitpunkt schlagen die Leidensgeschichten unter anderem bei mir in der Sozialversicherungskanzlei auf. Es geht um Ablehnung von Krankengeldzahlung, Schwerbehinderung oder gar Rente wegen Erwerbsminderung oder private Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit.
Was läuft aus Sicht des Rentenberaters und Rechtsbeistands falsch?
- Bei den Mandanten findet häufig eine unzureichende Behandlung statt
- Der Rentenantrag wird zu früh eingereicht
- Es findet kein Chancengespräch vor einem Rentenantrag, Widerspruch oder Klage statt
- Wenig Zeit vorhanden bei VdK und Rechtsanwälte
Zunächst möchte ich erläutern, warum aus Sicht des ärztlichen Dienstes der Krankenkassen, Versorgungsämter und Rentenversicherungsträger die Behandlung häufig unzureichend ist.
Bei vielen Mandanten vermisse ich eine Schmerzbehandlung bei einem Arzt für Spezielle Schmerztherapie. Dieser wird dem Mandanten den Schmerzchronifizierungsfaktor nach Gerbershagen (Grad I bis III) und die Schmerzstärke nach VAS entsprechend einer Skale von 0 bis 10, wobei 0 kein Schmerz bedeutet und 10 der allergrößte Schmerz bedeutet. Eine Behandlung sollte mehrere Jahre stattfinden und auch Schmerzkliniken einschließen.
Trotz hohem Leidensdruck findet häufig keine Behandlung bei einem Psychiater mit gleichzeitiger Verhaltenstherapie bei einem Diplom-Psychologen statt.
Die Mandanten haben zwar eine Diagnose „Fibromyalgie“ aber keinen Nachweis über den Leidensdruck. Die Diagnose Fibromyalgie ohne weitere Diagnostik z.B einer affektiven Störung (Depression) weist einen niedrigen bzw. mittleren Leidensdruck aus, der für eine Rentenantragstellung einer Rente wegen Erwerbsminderung kaum ausreicht.
Der Hausarzt rät wegen häufigen Klagen der Betroffenen zum Rentenantrag, ohne das vorher eine Schmerzbehandlung bzw. Verhaltenstherapie stattfindet. Die Rentenanträge werden abgelehnt und es wird Widerspruch über VdK oder Rechtsbeistand eingereicht. Im Rahmen des Widerspruchsverfahren wird über den ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers in aller Regel eine Dysthmia (Befindlichkeitsstörung) festgestellt und der Widerspruch abglehnt. Der Widerspruchsführer könne noch mindestens sechs Stunden arbeiten. Mich wundern diese Ergebnisse überhaupt nicht - siehe Erläuterungen zu Ziffer 1.
Der VdK oder Rechtsbeistand reicht Klage ein. Das Klageverfahren dauert 1 bis 1 1/2 Jahre und inzwischen ist die Fibromyalgiebetroffene von allen Sozialleistungen ausgesteuert und erhält wegen Beschäftigung des Ehepartners in vielen Fällen kein Arbeitslosengeld II.
In Begutachtungssituationen wird bei den Antragstellern von einer Rentenbegehrungshaltung ausgegangen und das deutliche Missverhältnis zwischen den beklagten Beschwerden und den Diagnosen festgehalten. Die Klagen und Berufungen werden häufig abgelehnt.
Am Ende des Klage- oder Berufungsverfahrens liegen in manchen Fällen die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer 3/5 Belegung für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr vor.
Bei einem Wechsel von VdK zu einem Rentenberater stellt dieser dann die fehlenden besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung fest.
Zum Schluss noch möchte ich auf ein Problem beim VdK hinweisen. Diese führt für Bedürftige in lobenswerter Weise Tausende von Verfahren und das führt zu einer Überlastung der VdK-Sozialrechtsbeistände. Die Mandanten erhalten keine Post vom VdK über den Fortschritt des Verfahrens und es findet keine Vorbereitung für die mündliche Verhandlung statt. Viele Verfahren könnten vermutlich bei vorheriger richtiger Einschätzung der Chancen vermieden werden und der Stempel der Rentenbegehrungshaltung wäre nicht in den Gutachten.
Kardiologe in Waiblingen
Herr Dr. med. Kamil Calik, Bahnhofstr. 40, 71332 Waiblingen, Telefon: 07151-562556
Herr Dr. med. Gabriel Meinhardt, Strümpfelbacherstr. 29, 71384 Weinstadt, Telefon: 07151-945 6812
Herr Dr. med. Christopf Rothfuß, Marktstr. 39, 71364 Winnenden, Telefon: 07195-2211
Augenarzt in Fellbach
- Frau Dr. med. Marianne Fry, Pfarrer-Sturm-Str. 1, 70734 Fellbach, Telefon: 0711-584333
- Frau Dr. med. Helga Söding, Bahnhofstr. 1, 70734 Fellbach, Telefon: 0711-5782829
Mittwoch, 26. Oktober 2011
HNO-Ärzte in Fellbach
- Herr Dr. med. Heinz-Günter Steinert, Blumenstr. 16, 70736 Fellbach, Telefon: 0711-518 1661
- Gemeinschaftspraxis Dr. med. Hans Doller, Beate Leonardy-Doller, Gerhard-Hauptmannstr. 25, 70734 Fellbach, Telefon: 0711-582976
Dienstag, 25. Oktober 2011
Rentenberater in Fellbach
In der näheren Umgebung findet man in Stuttgart die Rentenberater und Rechtsbeistände Sommer und Kollegen. Die Rentenberater sind seit 15 Jahren in Stuttgart ansässig. Rentenberater Sommer war von 1990 bis 1995 in Fellbach als Rentenberater tätig, bevor er 1996 eine Kanzlei in Stuttgart gründete.
Psychiater in Esslingen
- Herr Dr. med. Thomas Altrichter, Katharinenstr. 33, 73728 Esslingen, Telefon: 0711-354547
- Herr Joachim Bögel, Oberer Metzgerbach 16, 73728 Esslingen, Telefon: 0711-351 13 30
- Herr Dr. med. Mathias Daudert, Volker-Böhringer-Weg 28, 73732 Esslingen, Telefon: 0711-378000
- Herr Dr. med. Friedrich Hammann, Innere Brücke 9, 73728 Esslingen, Telefon: 0711-350 8611
- Herr Dr. med. Walter Hörner, Heilbronnerstr. 7, 73728 Esslingen, Telefon: 0711-316 5400
Psychiater in Kernen
Herr Dr. med. Wolfang Kuhn, Rosenäckerstr. 24, 71394 Kernen, Telefon: 07151-48601
Psychiater in Backnang
Herr Dr. med. Heiner Fleischmann, Schillerstr. 9, 71522 Backnang, Telefon: 07191-913092
Psychiater in Waiblingen
- Herr Dr. med. Walther Bier, Heinrich-Küderli-Straße 2, 71332 Waiblingen, Telefon: 07151-81151
- Herr Herman Frömel, Kurze Straße 24, 71332 Waiblingen, Telefon: 07151-54242
Sonntag, 23. Oktober 2011
Psychotherapeuten in Fellbach
- Frau Kruse-Zierer, Freibergstr. 6, 70736 Fellbach, Tel. 0711-519672
- Dipl. Psychologe Manfred Winter, Bahnhofstr. 3, 70734 Fellbach, Tel. 0711-573844,
Psychiater in Fellbach
Dr. med. Lothar Berghoff, Bahnhofstr. 52, 70734 Fellbach, Tel. 0711-583483
Orthopäden in Fellbach-Schmiden
- Dr. med. Eberhard Horst, Gotthilf-Bayh-Str. 3, 70376 Fellbach, Tel. 0711-513537
- Dr. med. Michael Schaufler, Stauferstr. 9, 70736 Fellbach, Tel. 0711-5108218
Hausärzte in Fellbach-Schmiden
- Dr. med. Ulrich Austel, Fellbacherstr. 12, 70736 Fellbach, Tel. 0711-512213
- Dr. med. Rudolf Matthias Knorpp, Internist und Kardiologe, Fellbacherstr. 47, 70736 Fellbach, Tel. 0711-5174506
- Dr. med. Michael Koch, Fellbacherstr. 90/1, 70736 Fellbach, Tel. 0711-512463
- Gemeinschaftspraxis Dr. med. Ascherl + Gashi-Gerdung, Lindenbühlweg 17, 70736 Fellbach, Tel. 0711-512448
- Gemeinschaftspraxis Dr. med. Ursula Rentschler, Dr. med. Kohleisen, Hohenackerstr. 12, 70736 Fellbach, Tel. 0711-517 44 74
Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome F 32.2
In einer schweren depressiven Episode zeigt der Patient meist erhebliche Verzweiflung und Agitiertheit, es sei denn, Hemmung ist ein führendes Symptom. Verlust des Selbstwertgefühls, Gefühle von Nutzlosigkeit oder Schuld sind meist vorherrschend, in besonders schweren Fällen besteht ein hohes Suizidrisiko. Es wird vorausgesetzt, dass das somatische Symdrom bei schweren depressiven Episoden praktisch immer vorhanden ist.
Laut den Diagnostischen Leitlinien müsse alle drei für die leichte und mittelgradige depressive Episode (F32.0, F32.1) typischen Symptome vorhanden sein und mindestens vier andere, von deinen einige besonders ausgeprägt sein sollten.
Typische Symptome:
- gedrückte Stimmung,
- Interessenverlust, Freudlosigkeit,
- Verminderung des Antriebs, erhöhte Ermüdbarkeit
- Verminderte Konzentration und Aufmerksamkeit,
- Vermindertes Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen,
- Schuldgefühle und Gefühle von Wertlosigkeit,
- Negative und pessimistische Zukunftsperspektiven,
- Suizidgedanken, erfolgte Selbstverletzung oder Suizidhandlungen,
- Schlafstörungen,
- Verminderter Appetit
Die Kategorie F32.2 soll nur für einzelne Episoden schwerer Depression ohne psychotische Symptome verwendet werden. Für weitere Episoden ist eine Kategorie der rezidivierenden depressiven Störung (F33) zu wählen
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Patient laut den Leitlinien während einer schweren depressiven Episode in der Lage ist, soziale, häusliche und berufliche Aktivitäten fortzuführen, allenfalls sehr begrenzt.
Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen
Laut den Diagnostischen Leitlinien versteht man unter einer schweren depressive Episode mit psychotischen Symptomen folgendes:
Eine schwere depressive Episode, welches die Kriterien für F 32.2 erfüllt, und in der Wahnideen, Halluzinationen oder ein depressiver Stupor auftreten. Der Wahn schließt gewöhnlich Ideen der Versündigung, der Verarmung oder einer bevorstehenden Katastrophe ein, für die sich der Patient verantwortlich fühlen kann. Die akustischen Halluzinationen bestehen gewöhnlich aus diffamierenden oder anklagenden Stimmen; die Geruchshalluzinationen beziehen sich auf Fäulnis oder verwesendes Fleisch. Eine schwere psychomotorische Hemmung kann sich bis zum Stupor steigern.
Donnerstag, 20. Oktober 2011
Sozialrecht - Stuttgart - Rentenberater - Rechtsbeistand
- Sozialversicherungsrecht und Arbeitsforderung (SGB III)
- Soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z.B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Soldatenversorgung, Opferentschädigung, Impfschäden)
- Soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung, Kinder- und Jugendhilfe)
- Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe bzw. Grundsicherung für Arbeitssuchende)
- Sozialversicherungsrecht (Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Pflegeversicherung, Küstlersozialversicherung, Landwirtschaftliche Altersversorgung)
- Soziale Entschädigung bzw. Versorgung (Schwerbehindertenrecht, Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Opferentschädigung, Entschädigung von Impfschäden)
Dienstag, 18. Oktober 2011
Krankengeldermittlung bei schwankenden Monatsbezügen
Bei meinem Mandanten ergeben sich bezüglich "Rufbereitschaft" schwankende Beträge innerhalb der letzten drei Kalendermonate.
Bei schwankenden Monatsbezügen ist das Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit durch 90 zu teilen.
Was bedeutet die Ziffer F 33.1 in meinem Befundbericht?
F33.1 = Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode
Diagnostische Leitlinien:
- Die Kriterien für eine rezidivierende depressive Störung (F33) müssen erfüllt sein; die gegenwärtige Episode entspricht den Kriterien für eine mittelgradige Episode (F32.1).
- Wenigstens zwei Episoden sollen mindestens 2 Wochen gedauert haben und von mehreren Monaten ohne eindeutige affektive Symptomatik getrennt gewesen sein. Anderenfalls ist eine sonstige rezidivierende affektive Störung (F38.1) zu diagnostizieren.
F32.1 = Mittelgradige depressive Episode
Diagnostische Leitlinien:
Mindestens zwei der drei oben für die leichte depressive Episode (F32.0) angegebenen typischen Symptome und mindestens drei (besser vier) der anderen Symptome müssen vorhanden sein. Die Mindestdauer für die gesamte Episode beträgt etwa 2 Wochen.
Typische Symptome:
- Verlust von Interesse oder Freude,
- Antriebsmangel,
- Erhöhte Ermüdbarkeit
- Verminderte Konzentration und Aufmerksamkeit,
- Vermindertes Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen,
- Schuldgefühle und Gefühle von Wertlosigkeit (sogar bei leichten depressiven Episoden),
- Negative und pessimistische Zukunftsperspektiven,
- Suizidgedanken, erfolgte Selbstverletzung oder Suizidhandlungen,
- Schlafstörungen,
- Verminderter Appetit
Rezidivierende kurze Episoden, die im vergangenen Jahr etwa einmal pro Monat bestanden haben. Die einzelnen depressiven Episoden sind alle kürzer als zwei Wochen (typischerweise 2 bis 3 Tage, mit vollständiger Erholung), erfüllen aber die Symptomkriterien für eine leichte, mittelgradige oder schwere depressive Episode (F32.0, F32.1, F32.2).
Montag, 17. Oktober 2011
Was ist eine Dysthymia - F34.1?
Laut den diagnostischen Leitlinien ist das wesentliche Kennzeichen einer Dysthymia die langdauernde, depressive Verstimmung, die niemals oder nur sehr selten ausgeprägt genug ist, um die Kriterien für eine rezidivierende leichte oder mittelgradige depressive Störung (F33.0, F33.1) zu erfüllen. Die Sympotmatik muss mindestens 2 Jahre bestehen (langdauernd) und nicht von einer normalen Stimmung von mehr als etwa 2 Monate unterbrochen sein.
- Stimmung: traurig-gedrückte Verstimmung, Verlust der Freude, Hoffnungslosigkeit,
- Antrieb: Minderung von Interesse und Initiative, Schwierigkeiten bei alltäglichen Anforderungen
- Denken: oft einförmige Denkinhalte, Grübelneigung
- Vitalstörungen: Ein- und Durchschlafstörungen, aber auch Hypersomnie (Schlafsucht); unspezifische körperliche Beschwerden wie Schweregefühl, Kopfschmerzen, Rücken- und Bauchschmerzen
Laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen Ziffer 3.7, Seite 42, wird bei leichteren psychischen Störungen ein Einzel-GdB zwischen 0 - 20 v.H. vorgeschlagen.
Freitag, 14. Oktober 2011
Rentenberatung - Sozialversicherungsrecht
Doch schon in der Weimarer Republik (1918 - 1933) waren Rechts-konsulenten bekannt, die Beratungen im Sozialversicherungsrecht durchführten, siehe Simone Rücker "Rechtsberatung". Durch die Novelierung der ZPO vom 17.5.1898 war die Zulassung von Rechtskonsulenten als Prozessagenten möglich.
Die gesetzliche Sozialversicherung wurde durch die Kaiserliche Botschaft vom 17.11.1881 über den Reichskanzler Bismarck als Antwort auf die soziale Unruhen der Arbeiter eingeleitet. Es entstanden drei Gesetzeswerke. Das Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter (1883), das Unfallversicherungs-gesetz (1884) und das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversorgung (1889). Diese Gesetzeswerke wurden 1911 zu der bis 1991 geltenden Reichsversicherungsverordnung (RVO) zusammengefasst, die wiederum seit 1989 durch das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (Krankenversicherung), am 01.01.1992 durch das Sechste Buch des Sozialgesetzbuches (Rentenversicherung) und am 01.01.97 durch das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (Unfallversicherung) eingeordnet wurden.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) regelt die Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung. Zu der Sozialversicherung gehören laut § 1 Abs. 1 SGB IV folgende Bereiche:
- gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- Alterssicherung der Landwirte (ALG)
- Künstlersozialversicherung (KSVG)
- gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
Das Rentenreformgesetz 1957 führte die dynamische und lohnbezogene Rente ein. Es kam zu einem Systemwechsel von einem Anwartschaftsdeckungsverfahren zu einem Umlageverfahren. Der damalige Fachminister meinte, das das Rentenrecht so einfach sei, das jeder seine Rente selber ausrechnen könne. Die ersten Rentenberater wurden 1957 über das Rechtsberatungsgesetz durch Amts-bzw. Landgerichte zugelassen und prüften Rentenbescheide auf ihre Richtigkeit.
Angesichts der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben, insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten, hat sich die Rechtsbesorgungstätigkeit der Rentenberater sich als unentbehrlich erwiesen.
Zu dem Tätigkeitsumfang eines registrierten Rentenberaters nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) gehört das Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente.
Das soziale Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht gehört zum Sozialrecht. Das soziale Entschädigungsrecht hat sich aus der Kriegsopferversorgung entwickelt. Ein wichtiges Thema eines Rentenberaters und Rechtsbeistandes stellt neben dem Schwerbehindertenrecht die Opferentschädigung (OEG) dar. Mit dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) wurde ein gesetzlicher Anspruch auf hinreichender Opferschutz gewährleistet. Die Problematik der Opfer ist, das zivilrechtliche Schadenersatzansprüche häufig wegen Mittellosigkeit des Täters ins Leere laufen.
Für die Rentenberater alten Rechts, die vor dem 01.07.2008 nach dem Rechtsberatungsgesetz zugelassen sind (Alterlaubnisinhaber), gilt § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nur zum Teil. Insbesondere wird bei den sogenannten Alterlaubnisinhabern kein Rentenzusammenhang verlangt. Die Alterlaubnisinhaber sind gemäß § 73 Abs. 2 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes bei den Gerichtsverhandlungen des Rechtsanwälten gleichgestellt.
Donnerstag, 13. Oktober 2011
Rentenberater für Sozialversicherungsrecht
Das Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) regelt die Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung. Zu der Sozialversicherung gehören laut § 1 Abs. 1 SGB IV folgende Bereiche:
- gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
- gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
- gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
- Alterssicherung der Landwirte (ALG)
- Künstlersozialversicherung (KSVG)
- gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
Das soziale Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht gehört zum Sozialrecht. Das soziale Entschädigungsrecht hat sich aus der Kriegsopferversorgung entwickelt. Ein wichtiges Thema eines Rentenberaters und Rechtsbeistandes stellt neben dem Schwerbehindertenrecht die Opferentschädigung (OEG) dar. Mit dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) wurde ein gesetzlicher Anspruch auf hinreichender Opferschutz gewährleistet. Die Problematik der Opfer ist, das zivilrechtliche Schadenersatzansprüche häufig wegen Mittellosigkeit des Täters ins Leere laufen.
Für die Rentenberater und Rechtsbeistände alten Rechts, die vor dem 01.07.2008 nach dem Rechtsberatungsgesetz zugelassen sind (Alterlaubnisinhaber), gilt § 10 RDG nur zum Teil. Insbesondere wird bei den sogenannten Alterlaubnisinhabern kein Rentenzusammenhang verlangt. Die Alterlaubnisinhaber sind gem. § 73 Abs. 2 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes bei den Gerichtsverhandlungen den Rechtsanwälten gleichgestellt.
Dienstag, 11. Oktober 2011
Rentenantrag über Telefon aufnehmen
Die Kontenklärung mit dem Fragebogen zur Prüfung der Vertrauensschutzregelungen - R 240 und Fragebogen zu Rechtsänderungen ab 01.01.1992 oder zu einem späteren Zeitpunkt wurde bereits im April 2009 telefonisch aufgenommen.
Nach Vorlage des Rentenbescheides werde ich die Betriebsrente bei dem Pensions-Sicherungs-Verein beantragen.
Die telefonische Antragsaufnahme eignet sich für alle Mandanten in Deutschland und weltweit, die den Weg zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung bzw. Ortsbehörde oder eine Botschaft vermeiden wollen. Ebenso kommen Versicherte infrage, die wegen einer Erkrankung oder einer Behinderung eine Mobilitätseinschränkung haben.
Der Vorteil einer Rentenantragsaufnahme über den Rentenberater liegt auch darin, das dieser parallel die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner prüft, also ob in der zweiten Hälfte der Beschäftigungszeit mindestens 90 % Mitgliedschaftszeiten einer gesetzlichen Krankenversicherung vorliegen.
Freitag, 7. Oktober 2011
Sozialrechtsberatung für 5,00 € im Monat?
Es empfiehlt sich vor Eingehen einer Mitgliedschaft sich eingehend beraten zu lassen. Insbesondere folgende Fragen wären zu stellen:
- Habe ich Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe, für den Fall das die Sozialrechtsangelegenheit im Klageverfahren nicht positiv entschieden wird? - siehe Rechtssprechung
- Was muss ich an den VdK im Fall eines verlorenen Klageverfahrens zahlen?
- Gibt es einen Anspruch auf Erstattung meiner Kosten im Widerspruchs- und Klageverfahren? - siehe Rechtssprechung
Nicht bedürftige Mitglieder können sich auf dem Dienstleistungsmarkt den entsprechenden Rechtsdienstleister - Fachanwalt für Sozialrecht - Rentenberater/Rechtsbeistand - VdK heraussuchen. Es zählt Qualität und "Biss" und nicht der Preis. Die Vorschüsse orientieren sich auch beim VdK an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wegen dem Primat der "Gemeinnützigkeit" dürfen für Nichtbedürftige keine Rabattierungen erfolgen.
Ein Vorverfahren (Widerspruch) beim VdK kostet 230,00 € zuzüglich 7 % MwSt., also 246,10 €. Diese Kosten sind auch bei gewonnenen Verfahren zu bezahlen, da die Behörde die Widerspruchskosten bei VdK-Verfahren im allgemeinen nicht erstattet. Einschließlich des Mitgliedsbeitrages belaufen sich die Gesamtkosten eines Widerspruchsverfahrens auf mindestens 306,10 €, bei nicht rechtzeitiger Kündigung auf 366,10 € (2 Jahre Mitgliedschaft bei VdK).
Ein Klageverfahren kostet beim VdK 360,00 € zuzüglich 7 % MwSt., also 385,20 €. Bei einem gewonnen Verfahren wird es in der Regel keine Erstattung der Kosten geben. Auch die Prozesskostenhilfe entfällt, siehe ergangene Urteile. Einschließlich des Mitgliedsbeitrages belaufen sich die Gesamtkosten eines Klageverfahrens auf mindestens 445,20 €, bei nicht rechtzeitiger Kündigung auf 505,20 € (2 Jahre Mitgliedschaft bei VdK).
Für nicht bedürftige Menschen sind die Kosten eines Klageverfahrens über den VdK wegen den Mitgliedsbeiträgen von 60,00 € pro Jahr häufig höher als die Kosten entsprechend des Rechtsanwalts-vergütungsgesetzes (RVG).
Am Schluss noch einen Tipp: Kreuzen Sie am besten nicht das Feld an "Ich bin - jederzeit widerruflich - einverstanden, dass mein Name und mein Geburtsjahr an Unternehmen, mit denen der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. zusammenarbeitet (Versicherungen, Reiseunternehmen etc.), zum Zwecke der Werbeansprache übermittelt werden".
Bei Ankreuzen des Feldes muss mit Vertreterbesuch der "ERGO-Versicherung" früher Hamburg-Mannheimer gerechnet werden. Bei den Vermittlern besonders beliebt sind Sterbegeldversicherungen, die bekanntermaßen den Vermittlern hohe Provisionen einbringen.
Weitere Links zu VdK:
VdK Mitgliedschaft kündigen?
VdK übernimmt keine Kosten für das 109-Gutachten
VdK Rentenberatung und Hamburg-Mannheimer
Vdk und Hartz-4-Bezieher
Keine Erstattung der Kosten im Widerspruchsverfahren über VdK
VdK Mitglied hat kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe
VdK Mitglied hat kein Anspruch auf Prozeßkostenhilfe
Der VdK hat in der Begründung mitgeteilt, dass eine Kostenübernahme durch den VdK erst nach einer Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr erfolgt. Der Kläger ist erst seit 1.12.2008 Mitglied beim VdK. Bereits vor der Mitgliedschaft beim VdK sei das Verfahren außergerichtlich geführt worden.
Es wird verwiesen auf eine Entscheidung des BSG vom 12.3.1996, Aktenzeichen: 9 RV 24/94, in der das BSG entschieden hat, das im sozialgerichtlichen Verfahren einem Beteiligten, der sich als Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Verbandes durch einen Angestellten seiner Organisation vertreten lassen kann, Prozesskostenhilfe nicht zu gewähren ist.
Im Ergebnis kann das bedeuten, das ein VdK Mitglied die Kosten eines Klageverfahrens bei negativen Ausgang selber übernehmen muss. Welche Vorteile sprechen dann noch für eine VdK Mitgliedschaft?
Donnerstag, 6. Oktober 2011
Freibetrag bei Waisenrente
Gemäß § 97 Abs. 2 SGB VI ist der Freibetrag bei Waisenrenten bei maximal 17,6 x 27,47 (aktueller Rentenwert 2011 West) = 483,47 €. Ein höheres Einkommen führt zunächst nicht zum Wegfall der Rente (keine 100 % Anrechnung).
Für Ostdeutschland gilt ein niedrigerer Freibetrag von 428,91 € (17,6 x 24,37)
Der Einkommensteil der den Freibetrag übersteigt wird mit 40 vom Hundert angerechnet.
Bei Fragen zu Einkommensanrechnung wenden Sie sich am besten an Ihren unabhängigen Rentenberater.