Sonntag, 30. Oktober 2011

Mit der S 3 zu Rentenberater Sommer

Mit der S-Bahn-Linie 3 können Mandanten aus Richtung Backnang, Maubach, Nellersbach, Winnenden, Schwaikheim, Neustadt-Hockenacker, Waiblingen, Fellbach, Sommerain, Nürnberger Straße, Bad Cannstatt und aus Richtung Flughafen/Messe, Echterdingen, Leinfelden, Oberaichen, Rohr, Vaihingen, Österfeld, Universität, Schwabstraße und Feuersee die Rentenberater und Rechtsbeistände der Sozialversicherungskanzlei Sommer und Kollegen an der S-Bahn Haltestelle Stuttgart-Mitte in wenigen Minuten erreichen.

Sparen Sie sich die Parkgebühren in Stuttgart und steigen Sie in die S-Bahn.

Mit der S 2 zu Rentenberater Sommer

Mit der S-Bahn-Linie 2 können Mandanten aus Schorndorf, Weiler, Winterbach, Geradstetten, Grunbach, Beutelsbach, Endersbach, Stetten-Beinstein, Rommelshausen, Waiblingen, Fellbach, Sommerrain, Nürnberger Straße, Bad-Cannstatt die Kanzlei Sommer und Kollegen in wenigen Minuten in Stuttgart-Mitte erreichen.

Ebenfalls finden Mandanten aus Filderstadt, Flughafen-Messe, Echterdingen, Leinfelden, Oberaichen, Rohr, Vaihingen, Österfeld, Universität, Schwabstraße, Feuersee sehr schnell die Kanzlei von Rentenberater Sommer in Stuttgart-Mitte über die S-Bahn der Linie 2.

Die Kanzlei ist 30 m von der Haltestelle Stuttgart-Mitte entfernt.

Fibromyalgie und Rente

Das Krankheitsbild Fibromyalgie stellt eine große Herausforderung für viele Hausärzte dar. Die Patienten klagen über vielerlei Beschwerden, wie Schmerzen an der Schulter, die in der nächsten Sprechstunde am Knie sind, Morgensteifigkeit, Müdigkeit und Mattigkeit, Kloßgefühl im Hals, Druck auf der Brust, Magen-Darm-Beschwerden und Schlafstörungen.

Die Patienten werden zum Orthopäden, Radiologen, Kardiologen geschickt, ohne einen Nachweis einer Krankheit zu erhalten. Der Orthopäde spricht von alterstypischen Abnutzungserscheinungen und das die Beweglichkeit noch sehr gut erhalten sei (Fuß-Boden-Abstand = 0).

Nach einigen Jahren, häufig erst nach 10 und mehr Jahren wird ein Internist und Rheumatologe für die betroffenen Erkrankten die Diagnose Fibromyalgie M 79.7 stellen. Die Fibromyalgie-Betroffenen haben inzwischen Schmerzspitzen auf der Schmerzskala (VAS) zwischen 5 und 9 von 10 und einen hohen Leidensdruck.

Ab diesem Zeitpunkt schlagen die Leidensgeschichten unter anderem bei mir in der Sozialversicherungskanzlei auf. Es geht um Ablehnung von Krankengeldzahlung, Schwerbehinderung oder gar Rente wegen Erwerbsminderung oder private Rente wegen Berufsunfähigkeit bzw. Dienstunfähigkeit.

Was läuft aus Sicht des Rentenberaters und Rechtsbeistands falsch?

  1. Bei den Mandanten findet häufig eine unzureichende Behandlung statt
  2. Der Rentenantrag wird zu früh eingereicht
  3. Es findet kein Chancengespräch vor einem Rentenantrag, Widerspruch oder Klage statt
  4. Wenig Zeit vorhanden bei VdK und Rechtsanwälte

Zunächst möchte ich erläutern, warum aus Sicht des ärztlichen Dienstes der Krankenkassen, Versorgungsämter und Rentenversicherungsträger die Behandlung häufig unzureichend ist.

Bei vielen Mandanten vermisse ich eine Schmerzbehandlung bei einem Arzt für Spezielle Schmerztherapie. Dieser wird dem Mandanten den Schmerzchronifizierungsfaktor nach Gerbershagen (Grad I bis III) und die Schmerzstärke nach VAS entsprechend einer Skale von 0 bis 10, wobei 0 kein Schmerz bedeutet und 10 der allergrößte Schmerz bedeutet. Eine Behandlung sollte mehrere Jahre stattfinden und auch Schmerzkliniken einschließen.

Trotz hohem Leidensdruck findet häufig keine Behandlung bei einem Psychiater mit gleichzeitiger Verhaltenstherapie bei einem Diplom-Psychologen statt.

Die Mandanten haben zwar eine Diagnose „Fibromyalgie“ aber keinen Nachweis über den Leidensdruck. Die Diagnose Fibromyalgie ohne weitere Diagnostik z.B einer affektiven Störung (Depression) weist einen niedrigen bzw. mittleren Leidensdruck aus, der für eine Rentenantragstellung einer Rente wegen Erwerbsminderung kaum ausreicht.

Der Hausarzt rät wegen häufigen Klagen der Betroffenen zum Rentenantrag, ohne das vorher eine Schmerzbehandlung bzw. Verhaltenstherapie stattfindet. Die Rentenanträge werden abgelehnt und es wird Widerspruch über VdK oder Rechtsbeistand eingereicht. Im Rahmen des Widerspruchsverfahren wird über den ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers in aller Regel eine Dysthmia (Befindlichkeitsstörung) festgestellt und der Widerspruch abglehnt. Der Widerspruchsführer könne noch mindestens sechs Stunden arbeiten. Mich wundern diese Ergebnisse überhaupt nicht - siehe Erläuterungen zu Ziffer 1.

Der VdK oder Rechtsbeistand reicht Klage ein. Das Klageverfahren dauert 1 bis 1 1/2 Jahre und inzwischen ist die Fibromyalgiebetroffene von allen Sozialleistungen ausgesteuert und erhält wegen Beschäftigung des Ehepartners in vielen Fällen kein Arbeitslosengeld II.

In Begutachtungssituationen wird bei den Antragstellern von einer Rentenbegehrungshaltung ausgegangen und das deutliche Missverhältnis zwischen den beklagten Beschwerden und den Diagnosen festgehalten. Die Klagen und Berufungen werden häufig abgelehnt.

Am Ende des Klage- oder Berufungsverfahrens liegen in manchen Fällen die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer 3/5 Belegung für eine Rente wegen Erwerbsminderung nicht mehr vor.

Bei einem Wechsel von VdK zu einem Rentenberater stellt dieser dann die fehlenden besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen einer Rente wegen Erwerbsminderung fest.

Zum Schluss noch möchte ich auf ein Problem beim VdK hinweisen. Diese führt für Bedürftige in lobenswerter Weise Tausende von Verfahren und das führt zu einer Überlastung der VdK-Sozialrechtsbeistände. Die Mandanten erhalten keine Post vom VdK über den Fortschritt des Verfahrens und es findet keine Vorbereitung für die mündliche Verhandlung statt. Viele Verfahren könnten vermutlich bei vorheriger richtiger Einschätzung der Chancen vermieden werden und der Stempel der Rentenbegehrungshaltung wäre nicht in den Gutachten.

Kardiologe in Waiblingen

In Raum Fellbach, Kernen im Remstal, Korn im Remstal, Remshalden, Waiblingen, Weinstadt und Winnenden gibt mehrere Kardiologen:

Herr Dr. med. Kamil Calik, Bahnhofstr. 40, 71332 Waiblingen, Telefon: 07151-562556
Herr Dr. med. Gabriel Meinhardt, Strümpfelbacherstr. 29, 71384 Weinstadt, Telefon: 07151-945 6812
Herr Dr. med. Christopf Rothfuß, Marktstr. 39, 71364 Winnenden, Telefon: 07195-2211

Augenarzt in Fellbach

Wo finde ich in Fellbach einen Augenarzt?
  • Frau Dr. med. Marianne Fry, Pfarrer-Sturm-Str. 1, 70734 Fellbach, Telefon: 0711-584333
  • Frau Dr. med. Helga Söding, Bahnhofstr. 1, 70734 Fellbach, Telefon: 0711-5782829

Mittwoch, 26. Oktober 2011

HNO-Ärzte in Fellbach

In Fellbach gibt es nachfolgende HNO-Ärzte:
  • Herr Dr. med. Heinz-Günter Steinert, Blumenstr. 16, 70736 Fellbach, Telefon: 0711-518 1661
  • Gemeinschaftspraxis Dr. med. Hans Doller, Beate Leonardy-Doller, Gerhard-Hauptmannstr. 25, 70734 Fellbach, Telefon: 0711-582976

Dienstag, 25. Oktober 2011

Rentenberater in Fellbach

In Fellbach gibt es einen Rentenberater siehe Pointoo "Frag die Ortskenner"

In der näheren Umgebung findet man in Stuttgart die Rentenberater und Rechtsbeistände Sommer und Kollegen. Die Rentenberater sind seit 15 Jahren in Stuttgart ansässig. Rentenberater Sommer war von 1990 bis 1995 in Fellbach als Rentenberater tätig, bevor er 1996 eine Kanzlei in Stuttgart gründete.

Psychiater in Esslingen

In Esslingen gibt es nachfolgende Psychiater:

  • Herr Dr. med. Thomas Altrichter, Katharinenstr. 33, 73728 Esslingen, Telefon: 0711-354547
  • Herr Joachim Bögel, Oberer Metzgerbach 16, 73728 Esslingen, Telefon: 0711-351 13 30
  • Herr Dr. med. Mathias Daudert, Volker-Böhringer-Weg 28, 73732 Esslingen, Telefon: 0711-378000
  • Herr Dr. med. Friedrich Hammann, Innere Brücke 9, 73728 Esslingen, Telefon: 0711-350 8611
  • Herr Dr. med. Walter Hörner, Heilbronnerstr. 7, 73728 Esslingen, Telefon: 0711-316 5400

Psychiater in Kernen

In Kernen gibt es nachfolgenden Psychiater:

Herr Dr. med. Wolfang Kuhn, Rosenäckerstr. 24, 71394 Kernen, Telefon: 07151-48601

Psychiater in Backnang

In Backnang gibt es nachfolgenden Psychiater und Psychotherapeuten und Arzt für Nervenheilkunde:

Herr Dr. med. Heiner Fleischmann, Schillerstr. 9, 71522 Backnang, Telefon: 07191-913092

Psychiater in Waiblingen

In Waiblingen gibt es nachfolgend folgende Psychiater und Neurologen:

  • Herr Dr. med. Walther Bier, Heinrich-Küderli-Straße 2, 71332 Waiblingen, Telefon: 07151-81151
  • Herr Herman Frömel, Kurze Straße 24, 71332 Waiblingen, Telefon: 07151-54242

Sonntag, 23. Oktober 2011

Psychotherapeuten in Fellbach

In Fellbach gibt es nachfolgende Psychotherapeuten:

  • Frau Kruse-Zierer, Freibergstr. 6, 70736 Fellbach, Tel. 0711-519672
  • Dipl. Psychologe Manfred Winter, Bahnhofstr. 3, 70734 Fellbach, Tel. 0711-573844,

Psychiater in Fellbach

In Fellbach gibt es folgenden Psychiater:

Dr. med. Lothar Berghoff, Bahnhofstr. 52, 70734 Fellbach, Tel. 0711-583483

Orthopäden in Fellbach-Schmiden

In Fellbach-Schmiden gibt es folgende Orthopäden:

  • Dr. med. Eberhard Horst, Gotthilf-Bayh-Str. 3, 70376 Fellbach, Tel. 0711-513537
  • Dr. med. Michael Schaufler, Stauferstr. 9, 70736 Fellbach, Tel. 0711-5108218

Hausärzte in Fellbach-Schmiden

In Fellbach-Schmiden gibt es folgende Hausärzte:
  • Dr. med. Ulrich Austel, Fellbacherstr. 12, 70736 Fellbach, Tel. 0711-512213
  • Dr. med. Rudolf Matthias Knorpp, Internist und Kardiologe, Fellbacherstr. 47, 70736 Fellbach, Tel. 0711-5174506
  • Dr. med. Michael Koch, Fellbacherstr. 90/1, 70736 Fellbach, Tel. 0711-512463
  • Gemeinschaftspraxis Dr. med. Ascherl + Gashi-Gerdung, Lindenbühlweg 17, 70736 Fellbach, Tel. 0711-512448
  • Gemeinschaftspraxis Dr. med. Ursula Rentschler, Dr. med. Kohleisen, Hohenackerstr. 12, 70736 Fellbach, Tel. 0711-517 44 74

Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome F 32.2

Haben Sie auf dem Befundbericht die Diagnose F 32.2 und wissen nicht was dies bedeutet? Diese Frage wird von Mandanten häufig an mich als Rentenberater und Rechtsbeistand gestellt.

In einer schweren depressiven Episode zeigt der Patient meist erhebliche Verzweiflung und Agitiertheit, es sei denn, Hemmung ist ein führendes Symptom. Verlust des Selbstwertgefühls, Gefühle von Nutzlosigkeit oder Schuld sind meist vorherrschend, in besonders schweren Fällen besteht ein hohes Suizidrisiko. Es wird vorausgesetzt, dass das somatische Symdrom bei schweren depressiven Episoden praktisch immer vorhanden ist.

Laut den Diagnostischen Leitlinien müsse alle drei für die leichte und mittelgradige depressive Episode (F32.0, F32.1) typischen Symptome vorhanden sein und mindestens vier andere, von deinen einige besonders ausgeprägt sein sollten.

Typische Symptome:
  1. gedrückte Stimmung,
  2. Interessenverlust, Freudlosigkeit,
  3. Verminderung des Antriebs, erhöhte Ermüdbarkeit
Andere häufige Symptome:
  1. Verminderte Konzentration und Aufmerksamkeit,
  2. Vermindertes Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen,
  3. Schuldgefühle und Gefühle von Wertlosigkeit,
  4. Negative und pessimistische Zukunftsperspektiven,
  5. Suizidgedanken, erfolgte Selbstverletzung oder Suizidhandlungen,
  6. Schlafstörungen,
  7. Verminderter Appetit

Die Kategorie F32.2 soll nur für einzelne Episoden schwerer Depression ohne psychotische Symptome verwendet werden. Für weitere Episoden ist eine Kategorie der rezidivierenden depressiven Störung (F33) zu wählen

Es ist sehr unwahrscheinlich, dass ein Patient laut den Leitlinien während einer schweren depressiven Episode in der Lage ist, soziale, häusliche und berufliche Aktivitäten fortzuführen, allenfalls sehr begrenzt.

Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen

Was ist eine Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen F 32.3? Was bedeutet die Ziffer F 32.3? Häufig wird man als Rechtsbeistand gefragt was die ICD-10 Ziffern bedeuten.

Laut den Diagnostischen Leitlinien versteht man unter einer schweren depressive Episode mit psychotischen Symptomen folgendes:

Eine schwere depressive Episode, welches die Kriterien für F 32.2 erfüllt, und in der Wahnideen, Halluzinationen oder ein depressiver Stupor auftreten. Der Wahn schließt gewöhnlich Ideen der Versündigung, der Verarmung oder einer bevorstehenden Katastrophe ein, für die sich der Patient verantwortlich fühlen kann. Die akustischen Halluzinationen bestehen gewöhnlich aus diffamierenden oder anklagenden Stimmen; die Geruchshalluzinationen beziehen sich auf Fäulnis oder verwesendes Fleisch. Eine schwere psychomotorische Hemmung kann sich bis zum Stupor steigern.

Donnerstag, 20. Oktober 2011

Sozialrecht - Stuttgart - Rentenberater - Rechtsbeistand

Was fällt alles unter das Sozialrecht?
  1. Sozialversicherungsrecht und Arbeitsforderung (SGB III)
  2. Soziale Entschädigung bzw. Versorgung (z.B. Schwerbehindertenrecht, Kriegsopfer- und Soldatenversorgung, Opferentschädigung, Impfschäden)
  3. Soziale Förderung (Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld, Ausbildungsförderung, Kinder- und Jugendhilfe)
  4. Soziale Hilfen bzw. Grundsicherung (Sozialhilfe bzw. Grundsicherung für Arbeitssuchende)
Welche Teile des Sozialrechts darf ein Rentenberater und Rechtsbeistand beraten und vor dem Sozialgericht vertreten?
  1. Sozialversicherungsrecht (Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Pflegeversicherung, Küstlersozialversicherung, Landwirtschaftliche Altersversorgung)
  2. Soziale Entschädigung bzw. Versorgung (Schwerbehindertenrecht, Kriegsopferversorgung, Soldatenversorgung, Opferentschädigung, Entschädigung von Impfschäden)
Ein Erlaubnisinhaber nach dem früheren Rechtsberatungsgesetz ist in den registrierten Bereichen einem Rechtsanwalt gleichgestellt.

Dienstag, 18. Oktober 2011

Krankengeldermittlung bei schwankenden Monatsbezügen

Bei der Ermittlung der Krankengeldhöhe kommt es auf das im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielten Arbeitsentgelt an. Das Krankengeld beträgt 70 v.H. des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Das Krankengeld darf aber nicht höher sein als 90 v.H. des nach Maßgabe des § 47 Absatz 2 SGB V berechneten Nettoarbeitsentgelts sein.

Bei meinem Mandanten ergeben sich bezüglich "Rufbereitschaft" schwankende Beträge innerhalb der letzten drei Kalendermonate.

Bei schwankenden Monatsbezügen ist das Arbeitsentgelt der letzten drei Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit durch 90 zu teilen.

Was bedeutet die Ziffer F 33.1 in meinem Befundbericht?

Laut der Internationalen Klassifikation psychischer Störungen - Klinischen diagnostischen Leitlinien ICD-10 Kapitel F gilt folgendes:

F33.1 = Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode

Diagnostische Leitlinien:

  1. Die Kriterien für eine rezidivierende depressive Störung (F33) müssen erfüllt sein; die gegenwärtige Episode entspricht den Kriterien für eine mittelgradige Episode (F32.1).
  2. Wenigstens zwei Episoden sollen mindestens 2 Wochen gedauert haben und von mehreren Monaten ohne eindeutige affektive Symptomatik getrennt gewesen sein. Anderenfalls ist eine sonstige rezidivierende affektive Störung (F38.1) zu diagnostizieren.

F32.1 = Mittelgradige depressive Episode

Diagnostische Leitlinien:

Mindestens zwei der drei oben für die leichte depressive Episode (F32.0) angegebenen typischen Symptome und mindestens drei (besser vier) der anderen Symptome müssen vorhanden sein. Die Mindestdauer für die gesamte Episode beträgt etwa 2 Wochen.

Typische Symptome:
  1. Verlust von Interesse oder Freude,
  2. Antriebsmangel,
  3. Erhöhte Ermüdbarkeit
Andere häufige Symptome:
  1. Verminderte Konzentration und Aufmerksamkeit,
  2. Vermindertes Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen,
  3. Schuldgefühle und Gefühle von Wertlosigkeit (sogar bei leichten depressiven Episoden),
  4. Negative und pessimistische Zukunftsperspektiven,
  5. Suizidgedanken, erfolgte Selbstverletzung oder Suizidhandlungen,
  6. Schlafstörungen,
  7. Verminderter Appetit
F38.1 = Andere rezidivierende affektive Störungen

Rezidivierende kurze Episoden, die im vergangenen Jahr etwa einmal pro Monat bestanden haben. Die einzelnen depressiven Episoden sind alle kürzer als zwei Wochen (typischerweise 2 bis 3 Tage, mit vollständiger Erholung), erfüllen aber die Symptomkriterien für eine leichte, mittelgradige oder schwere depressive Episode (F32.0, F32.1, F32.2).

Montag, 17. Oktober 2011

Was ist eine Dysthymia - F34.1?

Meine Mandanten legen mir häufig Befundberichte der behandelnden Ärzte vor. Unter anderem taucht der Begriff Dysthymia - F34.1 auf. Was versteht man unter dem Begriff Dysthymia?

Laut den diagnostischen Leitlinien ist das wesentliche Kennzeichen einer Dysthymia die langdauernde, depressive Verstimmung, die niemals oder nur sehr selten ausgeprägt genug ist, um die Kriterien für eine rezidivierende leichte oder mittelgradige depressive Störung (F33.0, F33.1) zu erfüllen. Die Sympotmatik muss mindestens 2 Jahre bestehen (langdauernd) und nicht von einer normalen Stimmung von mehr als etwa 2 Monate unterbrochen sein.

  • Stimmung: traurig-gedrückte Verstimmung, Verlust der Freude, Hoffnungslosigkeit,
  • Antrieb: Minderung von Interesse und Initiative, Schwierigkeiten bei alltäglichen Anforderungen
  • Denken: oft einförmige Denkinhalte, Grübelneigung
  • Vitalstörungen: Ein- und Durchschlafstörungen, aber auch Hypersomnie (Schlafsucht); unspezifische körperliche Beschwerden wie Schweregefühl, Kopfschmerzen, Rücken- und Bauchschmerzen
Beim Zusammenfallen einer Dysthymia mit einer depressiven Episode spricht man von einer double depression.

Laut den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen Ziffer 3.7, Seite 42, wird bei leichteren psychischen Störungen ein Einzel-GdB zwischen 0 - 20 v.H. vorgeschlagen.

Freitag, 14. Oktober 2011

Rentenberatung - Sozialversicherungsrecht

Man kann sagen, das sich seit dem Rentenreformgesetz im Jahr 1957 der Berufsstand der Rentenberater sich entwickelt hat und seitdem Rentenberatungen durchgeführt werden.

Doch schon in der Weimarer Republik (1918 - 1933) waren Rechts-konsulenten bekannt, die Beratungen im Sozialversicherungsrecht durchführten, siehe Simone Rücker "Rechtsberatung". Durch die Novelierung der ZPO vom 17.5.1898 war die Zulassung von Rechtskonsulenten als Prozessagenten möglich.

Die gesetzliche Sozialversicherung wurde durch die Kaiserliche Botschaft vom 17.11.1881 über den Reichskanzler Bismarck als Antwort auf die soziale Unruhen der Arbeiter eingeleitet. Es entstanden drei Gesetzeswerke. Das Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter (1883), das Unfallversicherungs-gesetz (1884) und das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversorgung (1889). Diese Gesetzeswerke wurden 1911 zu der bis 1991 geltenden Reichsversicherungsverordnung (RVO) zusammengefasst, die wiederum seit 1989 durch das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (Krankenversicherung), am 01.01.1992 durch das Sechste Buch des Sozialgesetzbuches (Rentenversicherung) und am 01.01.97 durch das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (Unfallversicherung) eingeordnet wurden.

Das Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) regelt die Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung. Zu der Sozialversicherung gehören laut § 1 Abs. 1 SGB IV folgende Bereiche:
  • gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
  • gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
  • gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • Alterssicherung der Landwirte (ALG)
  • Künstlersozialversicherung (KSVG)
  • gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)

Das Rentenreformgesetz 1957 führte die dynamische und lohnbezogene Rente ein. Es kam zu einem Systemwechsel von einem Anwartschaftsdeckungsverfahren zu einem Umlageverfahren. Der damalige Fachminister meinte, das das Rentenrecht so einfach sei, das jeder seine Rente selber ausrechnen könne. Die ersten Rentenberater wurden 1957 über das Rechtsberatungsgesetz durch Amts-bzw. Landgerichte zugelassen und prüften Rentenbescheide auf ihre Richtigkeit.
Angesichts der Unübersichtlichkeit und der zunehmenden Bedeutung des Sozialversicherungsrechts im Rechtsleben, insbesondere auch bei der Kontrolle der Versicherungsanstalten, hat sich die Rechtsbesorgungstätigkeit der Rentenberater sich als unentbehrlich erwiesen.

Zu dem Tätigkeitsumfang eines registrierten Rentenberaters nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) gehört das Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente.

Das soziale Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht gehört zum Sozialrecht. Das soziale Entschädigungsrecht hat sich aus der Kriegsopferversorgung entwickelt. Ein wichtiges Thema eines Rentenberaters und Rechtsbeistandes stellt neben dem Schwerbehindertenrecht die Opferentschädigung (OEG) dar. Mit dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) wurde ein gesetzlicher Anspruch auf hinreichender Opferschutz gewährleistet. Die Problematik der Opfer ist, das zivilrechtliche Schadenersatzansprüche häufig wegen Mittellosigkeit des Täters ins Leere laufen.

Für die Rentenberater alten Rechts, die vor dem 01.07.2008 nach dem Rechtsberatungsgesetz zugelassen sind (Alterlaubnisinhaber), gilt § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) nur zum Teil. Insbesondere wird bei den sogenannten Alterlaubnisinhabern kein Rentenzusammenhang verlangt. Die Alterlaubnisinhaber sind gemäß § 73 Abs. 2 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes bei den Gerichtsverhandlungen des Rechtsanwälten gleichgestellt.

Donnerstag, 13. Oktober 2011

Rentenberater für Sozialversicherungsrecht

Die gesetzliche Sozialversicherung wurde durch die Kaiserliche Botschaft vom 17.11.1881 über den Reichskanzler Bismarck als Antwort auf die soziale Unruhen der Arbeiter eingeleitet. Es entstanden drei Gesetzeswerke. Das Gesetz über die Krankenversicherung der Arbeiter (1883), das Unfallversicherungs-gesetz (1884) und das Gesetz über die Invaliditäts- und Altersversorgung (1889). Diese Gesetzeswerke wurden 1911 zu der bis 1991 geltenden Reichsversicherungsverordnung (RVO) zusammengefasst, die wiederum seit 1989 durch das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches (Krankenversicherung), am 01.01.1992 durch das Sechste Buch des Sozialgesetzbuches (Rentenversicherung) und am 01.01.97 durch das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (Unfallversicherung) eingeordnet wurden.

Das Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) regelt die Gemeinsamen Vorschriften für die Sozialversicherung. Zu der Sozialversicherung gehören laut § 1 Abs. 1 SGB IV folgende Bereiche:
  • gesetzliche Krankenversicherung (SGB V)
  • gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI)
  • gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)
  • Alterssicherung der Landwirte (ALG)
  • Künstlersozialversicherung (KSVG)
  • gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI)
Zu dem Tätigkeitsumfang eines registrierten Rentenberaters nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) gehört das Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherug, des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente.

Das soziale Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht gehört zum Sozialrecht. Das soziale Entschädigungsrecht hat sich aus der Kriegsopferversorgung entwickelt. Ein wichtiges Thema eines Rentenberaters und Rechtsbeistandes stellt neben dem Schwerbehindertenrecht die Opferentschädigung (OEG) dar. Mit dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) wurde ein gesetzlicher Anspruch auf hinreichender Opferschutz gewährleistet. Die Problematik der Opfer ist, das zivilrechtliche Schadenersatzansprüche häufig wegen Mittellosigkeit des Täters ins Leere laufen.

Für die Rentenberater und Rechtsbeistände alten Rechts, die vor dem 01.07.2008 nach dem Rechtsberatungsgesetz zugelassen sind (Alterlaubnisinhaber), gilt § 10 RDG nur zum Teil. Insbesondere wird bei den sogenannten Alterlaubnisinhabern kein Rentenzusammenhang verlangt. Die Alterlaubnisinhaber sind gem. § 73 Abs. 2 Satz 1 des Sozialgerichtsgesetzes bei den Gerichtsverhandlungen den Rechtsanwälten gleichgestellt.

Dienstag, 11. Oktober 2011

Rentenantrag über Telefon aufnehmen

Heute habe ich über Telefon einen Antrag auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen - R 100 und eine Meldung zur Krankenversicherung der Rentner - R 810 für einen Mandanten in Westfalen aufgenommen.

Die Kontenklärung mit dem Fragebogen zur Prüfung der Vertrauensschutzregelungen - R 240 und Fragebogen zu Rechtsänderungen ab 01.01.1992 oder zu einem späteren Zeitpunkt wurde bereits im April 2009 telefonisch aufgenommen.

Nach Vorlage des Rentenbescheides werde ich die Betriebsrente bei dem Pensions-Sicherungs-Verein beantragen.

Die telefonische Antragsaufnahme eignet sich für alle Mandanten in Deutschland und weltweit, die den Weg zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung bzw. Ortsbehörde oder eine Botschaft vermeiden wollen. Ebenso kommen Versicherte infrage, die wegen einer Erkrankung oder einer Behinderung eine Mobilitätseinschränkung haben.

Der Vorteil einer Rentenantragsaufnahme über den Rentenberater liegt auch darin, das dieser parallel die Voraussetzungen der Krankenversicherung der Rentner prüft, also ob in der zweiten Hälfte der Beschäftigungszeit mindestens 90 % Mitgliedschaftszeiten einer gesetzlichen Krankenversicherung vorliegen.

Freitag, 7. Oktober 2011

Sozialrechtsberatung für 5,00 € im Monat?

In Google Adwords Marketing taucht häufig die Anzeige eines gemeinnützigen Sozialverbandes des VdK auf. Sie werben damit das mit einem Beitrag von 5,00 € im Monat Sozialrechtsberatung durchgeführt wird. Diese Aussage ist irreführend, da der jährliche Mitgliedsbeitrag von 60,00 € auf einmal im Wege einer Einzugsermächtigung beglichen wird.

Es empfiehlt sich vor Eingehen einer Mitgliedschaft sich eingehend beraten zu lassen. Insbesondere folgende Fragen wären zu stellen:

  1. Habe ich Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe, für den Fall das die Sozialrechtsangelegenheit im Klageverfahren nicht positiv entschieden wird? - siehe Rechtssprechung
  2. Was muss ich an den VdK im Fall eines verlorenen Klageverfahrens zahlen?
  3. Gibt es einen Anspruch auf Erstattung meiner Kosten im Widerspruchs- und Klageverfahren? - siehe Rechtssprechung
Aus meiner Sicht gibt es lediglich für bedürftige Menschen einen positiven Preis-Leistungsvorteil aus einer Mitgliedschaft beim VdK, da die Vorschüsse für Widerspruchsverfahren und Klageverfahren für Bedürftige rabattiert werden. Dies entspricht auch dem Satzungszweck des Sozialverbandes.

Nicht bedürftige Mitglieder können sich auf dem Dienstleistungsmarkt den entsprechenden Rechtsdienstleister - Fachanwalt für Sozialrecht - Rentenberater/Rechtsbeistand - VdK heraussuchen. Es zählt Qualität und "Biss" und nicht der Preis. Die Vorschüsse orientieren sich auch beim VdK an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wegen dem Primat der "Gemeinnützigkeit" dürfen für Nichtbedürftige keine Rabattierungen erfolgen.

Ein Vorverfahren (Widerspruch) beim VdK kostet 230,00 € zuzüglich 7 % MwSt., also 246,10 €. Diese Kosten sind auch bei gewonnenen Verfahren zu bezahlen, da die Behörde die Widerspruchskosten bei VdK-Verfahren im allgemeinen nicht erstattet. Einschließlich des Mitgliedsbeitrages belaufen sich die Gesamtkosten eines Widerspruchsverfahrens auf mindestens 306,10 €, bei nicht rechtzeitiger Kündigung auf 366,10 € (2 Jahre Mitgliedschaft bei VdK).

Ein Klageverfahren kostet beim VdK 360,00 € zuzüglich 7 % MwSt., also 385,20 €. Bei einem gewonnen Verfahren wird es in der Regel keine Erstattung der Kosten geben. Auch die Prozesskostenhilfe entfällt, siehe ergangene Urteile. Einschließlich des Mitgliedsbeitrages belaufen sich die Gesamtkosten eines Klageverfahrens auf mindestens 445,20 €, bei nicht rechtzeitiger Kündigung auf 505,20 € (2 Jahre Mitgliedschaft bei VdK).

Für nicht bedürftige Menschen sind die Kosten eines Klageverfahrens über den VdK wegen den Mitgliedsbeiträgen von 60,00 € pro Jahr häufig höher als die Kosten entsprechend des Rechtsanwalts-vergütungsgesetzes (RVG).

Am Schluss noch einen Tipp: Kreuzen Sie am besten nicht das Feld an "Ich bin - jederzeit widerruflich - einverstanden, dass mein Name und mein Geburtsjahr an Unternehmen, mit denen der Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. zusammenarbeitet (Versicherungen, Reiseunternehmen etc.), zum Zwecke der Werbeansprache übermittelt werden".

Bei Ankreuzen des Feldes muss mit Vertreterbesuch der "ERGO-Versicherung" früher Hamburg-Mannheimer gerechnet werden. Bei den Vermittlern besonders beliebt sind Sterbegeldversicherungen, die bekanntermaßen den Vermittlern hohe Provisionen einbringen.

Weitere Links zu VdK:

VdK Mitgliedschaft kündigen?
VdK übernimmt keine Kosten für das 109-Gutachten
VdK Rentenberatung und Hamburg-Mannheimer
Vdk und Hartz-4-Bezieher
Keine Erstattung der Kosten im Widerspruchsverfahren über VdK
VdK Mitglied hat kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe

VdK Mitglied hat kein Anspruch auf Prozeßkostenhilfe

Der 2. Senat des Bayerisches Landessozialgerichts hat mit Urteil vom 28.06.2011, Aktenzeichen: L 2 P 32/11 B PKH entschieden, das ein Mitglied des Sozialverbandes des VdK keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat.

Der VdK hat in der Begründung mitgeteilt, dass eine Kostenübernahme durch den VdK erst nach einer Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr erfolgt. Der Kläger ist erst seit 1.12.2008 Mitglied beim VdK. Bereits vor der Mitgliedschaft beim VdK sei das Verfahren außergerichtlich geführt worden.

Es wird verwiesen auf eine Entscheidung des BSG vom 12.3.1996, Aktenzeichen: 9 RV 24/94, in der das BSG entschieden hat, das im sozialgerichtlichen Verfahren einem Beteiligten, der sich als Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Verbandes durch einen Angestellten seiner Organisation vertreten lassen kann, Prozesskostenhilfe nicht zu gewähren ist.

Im Ergebnis kann das bedeuten, das ein VdK Mitglied die Kosten eines Klageverfahrens bei negativen Ausgang selber übernehmen muss. Welche Vorteile sprechen dann noch für eine VdK Mitgliedschaft?

Donnerstag, 6. Oktober 2011

Freibetrag bei Waisenrente

Heute war eine Waise bezüglich Weitergewährung Halbwaisenrente bei mir. In diesem Zusammenhang hat mich die Mandantin noch gefragt, was sie neben der Halbwaisenrente verdienen darf:

Gemäß § 97 Abs. 2 SGB VI ist der Freibetrag bei Waisenrenten bei maximal 17,6 x 27,47 (aktueller Rentenwert 2011 West) = 483,47 €. Ein höheres Einkommen führt zunächst nicht zum Wegfall der Rente (keine 100 % Anrechnung).

Für Ostdeutschland gilt ein niedrigerer Freibetrag von 428,91 € (17,6 x 24,37)

Der Einkommensteil der den Freibetrag übersteigt wird mit 40 vom Hundert angerechnet.

Bei Fragen zu Einkommensanrechnung wenden Sie sich am besten an Ihren unabhängigen Rentenberater.