Samstag, 8. April 2017

Beratung in Sachen Schwerbehinderung - Kostenfreie Beratung im Umfang von 30 Minuten

Für die Jahrgänge 1957 bis 1952 biete ich eine 30-minütige kostenfreie Beratung in Sachen Schwerbehinderung an. Sie möchten den frühestmöglichen Rentenbeginn der Altersrente für schwerbehinderte Menschen oder eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen? Dann sind Sie bei mir richtig.

Ich bin registrierter Rentenberater mit einer Erlaubnis für das Schwerbehindertenrecht und 26-jähriger Berufserfahrung als Rentenberater. Im März 2017 bin ich 60 Jahre alt geworden.

Sie haben einen GdB von 20, 30 oder 40 oder noch keinen Grad der Behinderung? Kein Problem. Ich prüfe für Sie die Chancen für die Erlangung einer Schwerbehinderung.

Mein Jahrgang 1957 kann bei Vorliegen einer Wartezeit von 35 Jahren mit 60 und 11 Monate frühestmöglich eine Altersrente mit 10,8 Prozent Rentenabschlägen oder mit 63 und 11 Monate eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen erlangen.

Aus meiner Erfahrung ist die Altersrente für schwerbehinderte Menschen leichter zu erlangen als eine Rente wegen Erwerbsminderung.

Die 30-minütige kostenfreie Beratung in Sachen Schwerbehinderung erhalten Sie, wenn Sie folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Jahrgang 1957 bis 1952
  2. Rentenwunsch Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  3. Gesundheitliche Beeinträchtigungen
  4. Wartezeit von 35 Jahren
  5. Ausdruck dieser Seite