Sonntag, 20. Februar 2011

Burn-Out-Syndrom und Grad der Behinderung

Am Freitag war eine Mandantin aus dem Klinikum Stuttgart bei mir. Sie berichtet mir, das sie sich nach der Arbeit ins Bett lege und im Grunde genommen erst Montag früh wieder aufstehe. Sie zeigte eine starke Erschöpfung und Kraftlosigkeit. Ich habe ihr empfohlen, sich sofort über den Hausarzt an einen Psychiater zu wenden. Für einen Laien wie mich lagen Symptome eines Burn-Out-Syndroms vor.

Das Burn-Out-Syndrom findet sich noch nicht in der Internationalen Klassifikation von Krankheiten - ICD-10 als Diagnose. Das ICD 10 spricht unter Z73.0 von Ausgebranntsein oder Burn-out als Zustand der totalen Erschöpfung. In den Arbeitsunfähigkeitbescheinigungen wird häufig eine Erschöpfungsdepression diagnostiziert.

Bei schwereren Formen von Burn-Out ist es sinnvoll eine Schwerbehinderung beim Versorgungsamt (in Baden-Württemberg sind hierfür die Landratsämter die zuständigen Behörden) zu beantragen. Eine Schwerbehinderung ist bei einem Grad von 50 v.H. erfüllt. Bei Vorliegen einer Schwerbehinderungseigenschaft kann nach § 124 SGB IX die Befreiung von Mehrarbeit verlangt werden. Insoweit kommt der Erkrankte aus der "Überstundenfalle". Zudem haben Schwerbehinderte im Rahmen von § 81 SGB IX Erleichterungen im zumutbaren Umfang zur Teilnahme an außerbetrieblichen Maßnahmen der beruflichen Bildung.

Das Burn-Out-Syndrom oder die Erschöpfungsdepression wird als Behinderung in Ziffer 3.7 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen, mit erfasst:

Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen = 0-20 v.H.

Stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit
(z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen,
Entwicklung mit Krankheitswert, somatoforme Störungen) = 30-40 v.H.

Bei Vorliegen weiterer Funktionsstörungen wie Tinnitus (Ohrgeräusche), einem HWS oder LWS-Syndrom oder einer Hautkrankheit kann ein Gesamt-GdB von 50 v.H zusammenkommen.

Ich rege an, diese Fragestellungen im Vorfeld vor einem Antrag auf Schwerbehinderung mit einem Rentenberater zu besprechen. Keine Angst, der Rentenberater befasst sich nicht nur mit Renten wegen Berufsunfähigkeit oder Rente wegen Erwerbsminderung sondern auch mit dem Thema der Schwerbehinderung. Er kann Ihnen auch bei der Durchsetzung im Widerspruchs- oder Klageverfahren helfen.

Weitere Links zu Burn-Out-Syndrom:
Burn-Out-Syndrom und Rente wegen Berufsunfähigkeit,
Burn-Out-Syndrom und Wegfall von Krankengeld bzw. Krankentagegeld

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