- Die Ausgleichsabgabe beträgt je unbesetzten Pflichtarbeitsplatz und Monat 105 Euro bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 3 Prozent bis 5 Prozent,
- 180 Euro monatlich bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von 2 Prozent bis weniger als 3 Prozent,
- 260 Euro monatlich bei einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote von weniger als 2 Prozent.
Unternehmen mit weniger als 60 Arbeitsplätze müssen mindestens 2 Schwerbehinderte beschäftigen, anderenfalls zahlen sie bei einem Schwerbehinderten für jeden Monat 105 Euro, 360 Euro (2 x 180) soweit kein Schwerbehinderter beschäftigt wird.
Hieraus ergibt sich folgende Übersicht:
001 - 019 Arbeitsplätze = 00 Pflichtarbeitsplatz
020 - 039 Arbeitsplätze = 01 Pflichtarbeitsplatz
040 - 059 Arbeitsplätze = 02 Pflichtarbeitsplätze
060 - 069 Arbeitsplätze = 03 Pflichtarbeitsplätze
070 - 089 Arbeitsplätze = 04 Pflichtarbeitsplätze
090 - 109 Arbeitsplätze = 05 Pflichtarbeitsplätze
110 - 129 Arbeitsplätze = 06 Pflichtarbeitsplätze
130 - 149 Arbeitsplätze = 07 Pflichtarbeitsplätze
Beispiel: Bei 7 Pflichtarbeitsplätze und einer Beschäftigungsquote Schwerbehinderter von weniger als 2 % ergibt sich folgende Ausgleichsabgabe pro Kalenderjahr:
260 x 7 x 12 = 21.840 Euro Ausgleichsabgabe
Formulare:
Berechnung der Ausgleichsabgabe und die Erstellung der Anzeige mit der Software REHADAT-elan (Onlinedienst).
Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung BVerfG, 1 BvR 2221/03 vom 1.10.2004 die Zahlung von Ausgleichsabgabe bei Nichtbesetzung von Pflichtplätzen als verfassungsgemäß eingestuft.
Wollen Sie die Ausgleichsabgabe sparen? Wollen Sie Ausgleichsabgabe reduzieren? Lassen Sie durch einen Rentenberater die Mitarbeiter nach einer möglichen Schwerbehinderung durchquecken. Manche Mitarbeiter wären schwerbehindert, soweit ein Erstantrag oder Erhöhungsantrag beim Landratsamt (Versorgungsamt) eingereicht würde. Hieraus ergibt sich noch ein weiterer Vorteil für ältere Arbeitnehmer hinsichtlich einem früheren Rentenbeginn mit weniger Rentenabschlägen.
Zahlen Sie immer noch Ausgleichsabgabe oder sparen Sie bereits?
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