Heute war ein Mandant da zwecks Prüfung seiner Chancen bezüglich einer Berufskrankheit Schwerhörigkeit - BK 2301.
Die Lärmschwerhörigkeit ist eine Schallempfindungsschwerhörigkeit von Haarzelltyp, das heißt eine Innenohrschwerhörigkeit, und keine Schallleitungsstörung. Zunächst ist die Wahrnehmung des höheren, später erst die der mittleren und eventuell der tieferen Töne beeinträchtigt.
Laut dem Amtlichen Merkblatt überwiegt die Hochtonstörung im Bereich von 4.000 Hz (sogenannte Hochtonsenke).
Ein Hörverlust im tiefen Frequenzbereich spricht im allgemeinen gegen eine berufsbedingte Hörstörung.
Da bei meinem Mandanten keine Hochtonsenke, sondern eine Tieftonsenke nachgewiesen wurde, habe ich ihm empfohlen, sein Begehren bezüglich einer Verletztenrente wegen einer Berufserkrankung Schwerhörigkeit nach Nr. 2301 nicht weiter zu verfolgen.
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