Freitag, 21. Februar 2014

Keine Witwenrente mehr wegen Rechtsänderung ab 01.01.2002

Diese Woche war eine 71-jährige Mandantin bei mir bezüglich Prüfung des Witwenrentenbescheides der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erhielt eine Anhörung, das sie ab sofort keine Witwenrente erhält.

Was ist passiert? Meine Mandantin hat 2003 geheiratet. Im April 2005 ist ihr Ehemann verstorben. Im Witwenrentenantrag hat sie die Einkünfte aus eigener Altersrente in Deutschland angegeben.

Im Rahmen einer Anhörung wurde sie darauf aufmerksam gemacht, das eine weitere Anrechnung der kroatischen Rente auf die Witwenrente stattfindet. In diesem Zusammenhang wurde der Rentenversicherungsträger auch aufmerksam auf eine Betriebsrente und Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Hintergrundinformation: ab dem 01.01.2002 hat sich das Hinterbliebenenrecht geändert. Hinterbliebene, die ab dem 01.01.2002 geheiratet haben, haben bei Tod des Ehepartners alle Einkünfte wie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte, Betriebsrenten, inländische und ausländische Renten, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit und abhängiger Beschäftigung anzugeben. Im Grunde genommen alle Einkünfte aus dem Steuerbescheid.

Witwen oder Witwer, die vor dem 01.01.2002 geheiratet haben, müssen nur einen Teil der oben aufgeführten Einkünfte eintragen, wie Einkünfte aus Beschäftigung oder selbständiger Tätigkeit und Renten aus dem In- oder Ausland.

Wird der Antrag auf Hinterbliebenenrente unvollständig ausgefüllt, kommen auf die Witwe oder Witwer hohe Nachzahlungsbeträge von zigtausend Euro auf sie zu.

Ich empfehle den vermögenden Witwen oder Witwer unbedingt einen Rentenberater aufzusuchen, der diese Sachverhalte dem Mandanten vermittelt und den Antrag auf Hinterbliebenenrente vollständig mit allen Angaben ausfüllt.

Montag, 10. Februar 2014

Beamtin erhält Witwenrente aus gesetzlicher Rentenversicherung

Bei der Beamtenversorgung ist eine Hinterbliebenrente aus der Versicherung des verstorbenen Versicherten nicht zu berücksichtigen (§ 55 Abs. 3 BeamtVG).

Allerdings findet eine Anrechnung der eigenen Versorgungsbezüge auf die Höhe der Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung statt (§ 97 SGB VI).

Beispiel: Beamtenpension 2.400,00 €

Zunächst werden auf die Versorgung von 2.400 € pauschal 27,5 % abgezogen. Vom Restbetrag wird 40 % auf die Witwenrente angerechnet.

Berechnung des anzurechnenden Betrages auf Witwenrente:

2.400,00  ./ 660 (27,5 %) = 1.740 x 40 % = 696,00 €

Samstag, 8. Februar 2014

Mütterrente und Grundsicherung

Mütter, die vor dem 1.1.1992 Kinder geboren und erzogen haben, erhalten bei Bezug einer Grundsicherungsleistung keinen Cent mehr.

Der Wert der Mütterrente von 28,14 € pro Kind wird bei der Grundsicherung angerechnet.

Für diese Personengruppe werden Versichertengelder aus der gesetzlichen Rentenkasse verschoben in die Grundsicherung, eine aus Steuermitteln finanzierte Sozialleistung.

Arme alleinstehende Frauen profitieren entgegen der Aussage der Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles nicht von der Mütterrente, sondern der Staat.

Ich fände es schön, wenn  Andrea Nahles dies in ihrer Werbekampagne erwähnen würde.

Mütterrente und Mindestentgeltpunkte

Entgegen den Aussagen von Andrea Nahles erhält nicht jede Mutter, die vor dem 1.1.1992 Kinder geboren hat eine Mütterrente von 28,14 €.

Haben die Frauen vor dem 1.1.1992 bei geringem Arbeitsentgelt (Halbtagsbeschäftigung) gearbeitet und sind im Versicherungskonto mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorhanden und ergibt sich aus den Kalendermonaten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen ein Durchschnittswert von weniger als 0,0625 Entgeltpunkten, wird die Summe der Entgeltpunkte für Beitragszeiten erhöht (Mindestentgeltpunkte).

Zu den 35 Jahren mit rentenrechtlichen Zeiten gehören Pflichtbeiträge, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung. Für ein Kind bekommt der Erziehungsberechtigte 10 Jahre Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung.

Insgesamt profitieren 3,4 Millionen Rentner von der Rente nach Mindestentgeltpunkten,  Seite „Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. August 2013.

Bei der Anrechnung der Mütterrente erhält diese Personengruppe entgegen der Aussage von Frau Nahles "kein Geschenk sondern verdient" keinen müden Cent, soweit sie erst ab 1.7.2014 eine Rente bezieht.

Die Mütter, die vor dem 1.7.2014 schon Rentenbezieher waren, erhalten pauschal einen Zuschlag an Entgeltpunkten für Kindererziehung ohne Einkommensprüfung.

Ob sich das die betroffenen Versicherten, die noch nicht Rentenbezieher sind gefallen lassen, wage ich zu bezweifeln. Es wird zu Verfassungsbeschwerden kommen wegen Ungleichbehandlung.

Mütterrente und Witwenrente verringert sich

Die geplante Mütterrente ab 1.7.2014 hat Auswirkungen auf eine Witwenrente.

Mit der Mütterrente sollen für Mütter, die Kinder vor dem 1.1.1992 geboren haben, neben der Kindererziehungszeit von 12 Monaten noch eine Mütterrente von 28,14 € gezahlt werden.

Diese Versicherten werden bei Bezug einer Altersrente und bei gleichzeitiger Witwenrente häufig eine Kürzung der Witwenrente erfahren.

Gemäß § 97 SGB VI werden Einkommen z.B. aus Rente auf die Witwenrente angerechnet. Es gibt einen Freibetrag von 742,90 €. Bei Überschreiben des Einkommens über die Freigrenze werden 40 % der Einkommensänderung auf die Witwenrente angerechnet.

Beispiel: 3 Kinder vor dem 1.1.1992, Mütterrente ab 1.7.2014 in Höhe von 84,42 €

Soweit die Altersrente den Freibetrag schon erreicht oder überstiegen hat, kommt es zur unmittelbaren Anrechnung. Der Anrechnungsbetrag ermittelt sich aus 84,42 € x 40 % = 33,77 €.

Ergebnis: Die Altersrente wird sich um den Betrag von 33,77 € verringern.

Mütterrente auch für Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte und Steuerberater

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles plant eine Mütterrente ab 1.7.2014 für Frauen, die vor dem 1.1.1992 Kinder geboren haben. Diese erhalten neben den zwölf Monaten Kindererziehungszeiten pro Kind zusätzlich eine Mütterrente in Höhe von 28,14 €.

Davon profitieren auch Freiberuflerinnen in Versorgungswerken, wie Ärztinnen, Steuerberaterinnen, Architektinnen und Rechtsanwältinnen, ohne das sie Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. In der gesetzlichen Rentenversicherung wird für sie ein Versicherungskonto mit Ansprüchen auf die Mütterrente eingerichtet. Rentenberater helfen bei dem Prozedere.

Die Freiberuflerinnen können sich bei Frau Nahles bedanken für die verdiente Mütterrente.


Freitag, 7. Februar 2014

Geschiedene Väter haben Anspruch auf Teil-Mütterrente

Seit 1.7.1977 wurden ca. 6 Millionen Menschen geschieden. Die geschiedenen Frauen erhielten für Kinder, die vor dem 1.1.1992 geboren wurden 1 Jahr Kindererziehungszeit, was einen Wert von 28.14 € entspricht.

Durch die von der Großen Koalition geplante Mütterrente erhalten etwa. 9,5 Millionen Frauen, deren Kinder vor 1992 auf die Welt kamen, für jedes Kind zusätzlich 28.14 € Mütterrente.

Nun können Millionen geschiedene Väter ab 1.7.2014 im Rahmen eines Abänderungsverfahren beim Familiengericht durch die neue geschaffene Mütterrente rechnen, an der Hälfte der Erhöhung beteiligt zu sein.

Da es im Abänderungsverfahren zu einer Totalrevision kommt, das heißt alle Rentensprüche wie die gesetzliche, betriebliche und private Altersversorgung auf den Tisch kommen, empfiehlt es sich, vor dem Gang zum Fachanwalt für Familienrecht einen Rentenberater aufzusuchen.

Dieser kann Ihnen als Spezialist für den Versorgungsausgleich die Erfolgsaussichten eines möglichen Überprüfungsantrags mitteilen.




Samstag, 1. Februar 2014

Almwiesenbestattung - ein neuer Trend

Für meinen verstorbenen Vater, habe ich damals eine Seebestattung mit dem Bestattungsunternehmen organisiert. Mein Vater war in seiner Jugend in der Handelsmarine tätig.

Heute wird die Almwiesenbestattung bzw. Bergbachbestattung langsam populär. Auf die Almwiesenbestattung hat mich eine Witwe aufmerksam gemacht, die ich ich bezüglich Einkommensanrechnung auf Witwenrente beraten habe.

Wie bei Seebestattungen muss der Verstorbene zu Lebzeiten geäußert haben, dass er diese Form der Bestattung wünscht.

Die Almwiesenbestattung wird in den Schweizer Bergen durchgeführt. Die Kosten der Bestattung lagen laut Mandantin bei ca. 1.600,00 €. Vorteil: Die Schweiz hat ein liberales Bestattungsrecht und es fallen für diese Bestattungsart keine staatlichen Gebühren an.

Für Naturbegeisterte sicherlich eine Alternative.