Freitag, 7. Februar 2014

Geschiedene Väter haben Anspruch auf Teil-Mütterrente

Seit 1.7.1977 wurden ca. 6 Millionen Menschen geschieden. Die geschiedenen Frauen erhielten für Kinder, die vor dem 1.1.1992 geboren wurden 1 Jahr Kindererziehungszeit, was einen Wert von 28.14 € entspricht.

Durch die von der Großen Koalition geplante Mütterrente erhalten etwa. 9,5 Millionen Frauen, deren Kinder vor 1992 auf die Welt kamen, für jedes Kind zusätzlich 28.14 € Mütterrente.

Nun können Millionen geschiedene Väter ab 1.7.2014 im Rahmen eines Abänderungsverfahren beim Familiengericht durch die neue geschaffene Mütterrente rechnen, an der Hälfte der Erhöhung beteiligt zu sein.

Da es im Abänderungsverfahren zu einer Totalrevision kommt, das heißt alle Rentensprüche wie die gesetzliche, betriebliche und private Altersversorgung auf den Tisch kommen, empfiehlt es sich, vor dem Gang zum Fachanwalt für Familienrecht einen Rentenberater aufzusuchen.

Dieser kann Ihnen als Spezialist für den Versorgungsausgleich die Erfolgsaussichten eines möglichen Überprüfungsantrags mitteilen.




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