Bei einer Arbeitsunfähigkeit erhalten die Versicherten 6 Wochen Lohnfortzahlung in Höhe des letzten Gehalts. Nach Ablauf der Lohnfortzahlung leistet die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttoentgelts, maximal 90 % des Nettoentgelts.
Das Krankengeld wird begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von monatlich 3.825,00 € (2012).
Alle Versicherten, mit einem Bruttoentgelt über 3.825,00 € haben eine Versorgungslücke, die über eine private Krankentagegeldversicherung geschlossen werden kann.
Bei einem angenommen Bruttoverdienst von 5.000,00 € und einem angenommen Nettoverdienst von 2.783,43 € (laut Brutto-Netto-Rechner) gilt folgendes:
70 % des Bruttoentgelts, begrenzt auf die BBG: 2.677,50 €
90 % des Nettoentgelts = 2.505,09 €
Das Krankengeld wird als Berechnungsgrundlage von dem niedrigsten Wert = 2.505,09 € ermittelt.
Das tägliche Krankengeld beträgt 83,50 €.
Davon sind noch die Beiträge der Sozialversicherung abzuziehen:
Rentenversicherung: 8,18
Arbeitslosenversicherung: 1,25
Pflegeversicherung: 0,81
Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ergibt sich ein täglicher Auszahlungsbetrag von 73,26 € und ein monatlicher Auszahlungsanspruch von 2.197,80 €.
Bei einem Nettoentgelt von 2.783,43 € beträgt die Versorgungslücke im Bereich Krankengeld 585,63 € monatlich. In diesem Umfang empfehle ich eine Krankentagegeldversicherung abzuschließen.
Bezüglich Versorgungslücke Krankengeld empfehle ich eine Beratung bei einem Versicherungsberater und Rentenberater. Dieser kann Ihnen die exakte Versorgungslücke im Bereich Krankengeld ermitteln.
Soweit das zusätzliche Krankentagegeld für Deckung der Versorgungslücke erst ab dem 92. Tag beginnt, ist die Prämie fast nur halb so hoch wie ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag.