Das Gebäude des Sozialgericht Stuttgart befindet sich in der Theodor-Heuss-Straße 2 in Stuttgart-Mitte. Das Sozialgericht ist sehr gut über die S-Bahn-Haltestelle Stadtmitte oder U-Bahn-Haltestelle Friedrichsbau (Börse) oder Schlossplatz erreichbar.
Das Sozialgericht Stuttgart ist zuständig für den Stadtkreis Stuttgart sowie die Landkreise
Böblingen, Esslingen und Rems-Murr. Der benachbarte Landkreis Ludwigsburg zählt dagegen zum Sozialgerichtsbezirk Heilbronn.
Liegt der Beschäftigungsort des Klägers im Bezirk eines anderen
Sozialgerichts, kann der Kläger auch bei diesem Sozialgericht Klage erheben.
Laut Geschäftsverteilungsplan vom 1.1.2012 hat das Sozialgericht Stuttgart 26 Kammern. In einer mündlichen Verhandlung wird die Kammer von einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern vertreten.
Eine Klage kann man innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung des ablehnenden Widerspruchsbescheides einreichen. Nach Ablauf der Klagefrist wird die Klage vom Sozialgericht abgewiesen. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beim Sozialgericht eingereicht werden.
Es empfiehlt sich die Klage über einen Rentenberater einzureichen. Rentenberater sind häufig vor ihrer Registrierung bei den Rentenversicherungsträgern beschäftigt gewesen und kennen die dortigen Abläufe recht genau.
Sehr informativ sind die Leitsatzentscheidungen des Sozialgericht Stuttgart mit Link zur vollständigen Entscheidung - siehe Link Sozialgericht Stuttgart-Leitsatzentscheidungen
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