Sonntag, 31. März 2013

Blühendes Barock Ludwigsburg - Vergünstigungen für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte Besucher des Blühenden Barocks in Ludwigsburg erhalten eine Ermäßigung des Eintrittspreises. Statt 8,00 € (Erwachsene) nur 7,00 € (GdB 50).

Für die Saisonkarte gibt es für Schwerbehinderte bei Vorlage des Schwerbehindertenausweises eine Ermäßigung. Statt 27,50 € für Ewachsene nur 23,00 € (GdB 50).

Landesmuseum Stuttgart - Vergünstigungen für Schwerbehinderte

Für Schwerbehinderte ist der Besuch des Landesmuseums ermäßigt. Besucher des Ausstellung "Legendäre Meister Werke" - Kulturgeschichte(n) aus Württemberg, die bis 25. Mai noch geöffnet ist, zahlen einen Eintrittspreis von 4,50 € statt 5,50 €.

Freitag, 29. März 2013

Mercedes-Benz-Museum - Vergünstigungen für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte, eine Begleitperson von Schwerbehinderten mit B, BL und H im Ausweis können kostenfrei das Daimler-Museum besuchen, siehe Link Mercedes Benz-Museum-Eintrittspreise.

Wilhelma - Vergünstigungen für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte mit Merkzeichen H, Bl oder B im gültigen Ausweis und jeweils eine Begleitperson erhalten freien Eintritt in der Wilhelma - dem zoologisch-botanischen Garten in Stuttgart. Ohne Merkzeichen H, Bl, oder B zahlen Schwerbehinderte den ganz normalen Eintrittspreis.

Für Jahreskarten gibt es für Schwerbehinderte allerdings eine Vergünstigung von 15 €. Die Jahreskarte kostet statt 55,00 € nur 40,00 €.

Die Wilhelma ist immer einen Besuch wert - schauen Sie sich die 360 Grad Panorama Schau an - Link Wilhelma.

Dienstag, 26. März 2013

Maximale Absicherung bei BU

Heute habe ich einen Mandanten in der Beratung gehabt bezüglich Leistungsfall bei privater Berufsunfähigkeit. Der Mandant hat eine Absicherung private Berufsunfähigkeit bei drei Versicherern.

Der durchschnittliche jährliche Gewinn der letzten drei Jahre lag bei 24.000 €.

Bei Ansatz aller drei Versicherungen kommt es zu einer Überversicherung. Bei Abschluss einer Versicherung kommt es auf die Angemessenheit einer Rentenhöhe an. Insoweit waren die zwei letzten Abschlüsse aus reiner Provisionsgier des Vermittlers entstanden.

Beim Leistungsantrag wird mein Mandant nach den letzten drei Jahresabschlüssen und nach weiteren Versicherungen mit BU-Absicherung gefragt.

Eine Rentenhöhe über dem durchschnittlichen monatlichen Gewinn ist grundsätzlich nicht absicherbar (Ausnahme Existenzgründer).

Dienstag, 19. März 2013

Leistungsantrag bei WWK - DU-Klausel

Gestern hatte ich einen Beamten auf Lebenszeit in der Erstberatung bezüglich Prüfung eines Leistungsantrages bei WWK Versicherungen. Laut den BU-Bedingungen gab es folgende DU-Klausel:

"Bei Beamten auf Lebenszeit liegt Berufsunfähigkeit auch vor, wenn sie vor Erreichen der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenze infolge Krakheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräftverfalls zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind und wegen der Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtsärztlichen Zeugnisses infolge ihres Gesundheitszustandes in den Ruhestand versetzt werden."

Der Mandant wurde wegen einer dauernden Dienstunfähigkeit aufgrund eines amtärztlichen Zeugnisses infolge seines Gesundheitszustandes in den Ruhestand versetzt. 

Er hat die Kriterien der DU-Klausel erfüllt. Warum ihm die WWK-Versicherung den allgemeinen Fragebogen für Berufsunfähigkeit zum Ausfüllen gesandt hat, ist für mich nicht nachvollziehbar, da die Leistungsprüfung hier entscheident abgekürzt wird.

Sofern ein Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt wurde, kann die Leistungsprüfung – vorbehaltlich der Prüfung einer möglichen Anzeigepflichtverletzung - unter Einreichung der Versetzung in den Ruhestand sowie des amtsärztlichen Zeugnisses somit entscheidend abgekürzt werden. 

Positiv fällt mir als Rentenberater im Fragebogen für die Feststellung der Berufsunfähigkeit auf, das ein Rentenberater für die Hilfe des Ausfüllens erwähnt wird.

Sonntag, 17. März 2013

Rente milt 69?

Die Bundestags-Enquetekommission schlägt nach einem "Spiegel"-Bericht die Rente ab 69 vor - und stößt damit auf scharfe Kritik. Bis 2060 solle das gesetzliche Rentenalter auf 69 Jahre erhöht werden, heißt es im Entwurf des Abschlussberichts der zuständigen Projektgruppe der Kommission "Wachstum, Wohlstand, Lebensqualität".

Aus meiner Sicht ist die Kritik der Opposition bezüglich einer Anhebung der Altersgrenze auf 69 gerechtfertigt. Die letzte Rentenreform mit der Anhebung der Altersgrenze auf 67 ist noch im Laufen und erst wenn der Jahrgang 1964 in Rente geht abgeschlossen. Die Arbeitsbedingungen für ältere Menschen sollten erst noch für die Arbeitswelt entsprechend angepasst werden.


Dienstag, 12. März 2013

Gewerbeauskunft-Zentrale.de - Warnhinweis

Heute habe ich Post von der Gewerbeauskunft-Zentrale.de erhalten. Das Schreiben hat den Anschein eines amtlichen Charakters - "Erfassung gewerblicher Einträge".

Über Google-Recherche sieht man viele Warnhinweise, insbesondere die Verbraucherzentrale Hamburg gab schon im Jahr 2012 eine Warnmeldung heraus, siehe folgender Link.

Bei Ergänzung oder Korrektur der fehlenden oder fehlerhaften Daten und Unterschrift/Stempel wird ein Basiseintrag für zwei Jahre von jährlich 569,06 € inkl. 19 % MwSt. verbindlich bestellt.

Es handelt sich insoweit keinesfalls um ein kostenfreies Angebot. Insoweit sollte man das Angebot keinesfalls unterschreiben.

Soweit das Formular unterschrieben und abgesandt wurde sollte umgehend ein Anwalt aufgesucht werden.

Laut einem Blog der Anwaltskanzlei Ferner bestehen Chancen auf Rückzahlung gezahlter Beiträge - siehe Link.


Sonntag, 3. März 2013

Versorgungslücken Check

Bei Selbständigen prüfe ich in der Erstberatung folgende Punkte:
  1. Hat der Mandant einen Anspruch auf eine private Rente wegen Berufsunfähigkeit und wenn ja in welcher Höhe?
  2. Hat der Mandant einen ausreichenden Anspruch auf Krankengeld bzw. Krankentagegeld? Wenn nein, wäre das Krankentagegeld entsprechend anzupassen.
  3. Hat der Mandant einen Anspruch auf Leistungen bei Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall? - Über eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung kann sich jeder Selbständige unabhängig von seinen Vorerkrankungen freiwillig versichern.
  4. Bei Existenzgründer weise ich auf die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung hin. Klappt es mit der Existenzgründung nicht und der Mandant meldet sich arbeitslos, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  5. Hat der Mandant eine ausreichende Altersversorgung bzw. muss der Mandant noch eine ergänzende Altersversorgung aufbauen? Kann durch freiwillige Beiträge die Anwartschaft einer Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten werden? Soll eine Antragspflichtversicherung für Selbständige abgeschlossen werden?
  6. Hat der Mandant nach dem 31.12.2001 geheiratet kann eine Versorgungslücke im Bereich der Hinterbliebenenversorgung vorliegen. Gegebenenfalls wäre an eine Absicherung in Form einer Risikolebensversicherung nachzudenken.
  7. Bei Mandanten ab 50+ wäre eine Versorgungslücke im Bereich Pflegeversicherung abzuprüfen. Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht in vielen Fällen nicht mehr aus. In der privaten Assekuranz gibt es die Möglichkeit diese Versorgungslücke z.B. in Form eines Pflegetagegeldes günstig abzudecken.