- Hat der Mandant einen Anspruch auf eine private Rente wegen Berufsunfähigkeit und wenn ja in welcher Höhe?
- Hat der Mandant einen ausreichenden Anspruch auf Krankengeld bzw. Krankentagegeld? Wenn nein, wäre das Krankentagegeld entsprechend anzupassen.
- Hat der Mandant einen Anspruch auf Leistungen bei Arbeitsunfall bzw. Wegeunfall? - Über eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung kann sich jeder Selbständige unabhängig von seinen Vorerkrankungen freiwillig versichern.
- Bei Existenzgründer weise ich auf die Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung hin. Klappt es mit der Existenzgründung nicht und der Mandant meldet sich arbeitslos, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Hat der Mandant eine ausreichende Altersversorgung bzw. muss der Mandant noch eine ergänzende Altersversorgung aufbauen? Kann durch freiwillige Beiträge die Anwartschaft einer Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten werden? Soll eine Antragspflichtversicherung für Selbständige abgeschlossen werden?
- Hat der Mandant nach dem 31.12.2001 geheiratet kann eine Versorgungslücke im Bereich der Hinterbliebenenversorgung vorliegen. Gegebenenfalls wäre an eine Absicherung in Form einer Risikolebensversicherung nachzudenken.
- Bei Mandanten ab 50+ wäre eine Versorgungslücke im Bereich Pflegeversicherung abzuprüfen. Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht in vielen Fällen nicht mehr aus. In der privaten Assekuranz gibt es die Möglichkeit diese Versorgungslücke z.B. in Form eines Pflegetagegeldes günstig abzudecken.
Der bloggende Rentenberater zeigt Fälle aus der Praxis: Sozialversicherung, Betrieblicher Altersversorgung, Beamtenversorgung, Private Personenversicherung
Sonntag, 3. März 2013
Versorgungslücken Check
Bei Selbständigen prüfe ich in der Erstberatung folgende Punkte:
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