Mein Mandant erhielt von der Deutschen Post AG eine Betriebsrente (VAP) mit einem Aufstockungsbetrag, da sein Rentenantrag wegen Erwerbsminderung bei der Deutschen Rentenversicherung abgelehnt wurde.
Er wurde verpflichtet jeden Monat freiwillige Mindestbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund zu leisten. Wegen fehlender Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung wurde ihm seine Betriebsrente auf 313,59 € reduziert und die frühere Rentenaufstockung aufgehoben. Er erlitt dadurch einen Verlust von ca. 700 € monatlich.
Gegen den negativen Rentenbescheid der Deutschen Post wurde Einspruch eingelegt. Begründet wurde der Einspruch bezüglich Lücken im Versicherungsverlauf mit der Folge, das freiwillige Mindestbeiträge nicht mehr der Anspruchserhaltung einer Rente wegen Erwerbsminderung dienen.
Mit Schreiben vom 06.12.2010 wurde meinem Einspruch statt gegeben und die Einstellung des Aufstockungsbetrages rückgängig gemacht. Ich erhalte einen Neuberechnungsbescheid über die Höhe der Betriebsrente.
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