Dienstag, 14. Dezember 2010

Betriebsrentenanpassung der IBM rechtswidrig trotz mehrerer positiver Urteile

Laut einer Pressemitteilung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg sind hinsichtlich der betrieblichen Rentenanpassung der Firma IBM Deutschland GmbH mehrere Urteile am 27.03.2010 ergangen. Revison wurde nicht zugelassen, siehe Kurzbeschreibung. Es empfiehlt sich für alle IBM-Rentner die betriebliche Rentenanpassungen zu überprüfen.

Der IBM-Betriebsrentner muss innerhalb von drei Kalendermonaten nach Zugang der Anpassungsmitteilung schriftlich widersprechen. Hierbei sind ihm Rentenberater gerne behilflich.

Ganz aktuell wurde dieses Thema in der Sendung ZDF-WISO-Sendung vom 13. Dezember 2010 mit dem Titel "Tücken bei der Firmenrente vermeiden" angesprochen. Trotz mehrerer Urteile vom Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg muss jeder der 15.000 IBM-Betriebsrentner gegen die falsche Rentenanpassung gerichtlich vorgehen.

Allein beim Arbeitsgericht Stuttgart sind 300 Klagen gegen die rechtswidrige Anpassung der IBM-Betriebsrente anhängig.

Alle Klagen gingen für die Betriebsrentner positiv aus. Dennoch muss jeder einzelne IBM-Betriebsrentner auf dem Klageweg gegen die rechtswidrige betriebliche Anpassung vorgehen. Jeder IBM-Rentner, der nicht klagt spart seiner Firma erhebliche Gelder ein.

Traurig ist es, dass trotz der zahlreichen Urteile in verschiedenen Bundesländern die Firma IBM Deutschland GmbH nicht einlenkt.

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