Samstag, 11. Dezember 2010

Bei Bankpleite kein Rechtsanspruch auf freiwillige Einlagensicherung der Banken

Für Anleger interessant ist ein Urteil des Landgerichts Berlin, Aktenzeichen 10 O 360/09, wonach kein gerichtlich durchsetzbarer Rechtsanspruch auf die freiwillige Einlagensicherung der Banken bestehe. Insoweit besteht ab 01.07.2009 nur eine gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 50.000,00 €. Ab dem 31. Dezember 2010 ist eine weitere Anhebung auf 100.000 Euro und eine Verkürzung der Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Arbeitstage vorgesehen.

Das Handelsblatt informiert seine Leser bezüglich dem Urteil mit Sprengkraft: "Was die Einlagensicherung wirklich wert ist".
Die Süddeutsche Zeitung berichtet sogar: "Dann ist das Geld halt weg"

Diese Information steht so nicht immer in den Hochglanzbroschüren der Banken. Man kann den Eindruck bekommen, das die freiwillige Einlagensicherung eine Beruhigungspille für den Anleger ist nach dem Motto "Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker".

Vielleicht empfiehlt es sich für den Anleger seine Guthaben auf mehrere Banken zu verteilen. Ein freiwilliges Versprechen ist im schlimmsten Fall wenig wert, wenn es nicht durchgesetzt werden kann.

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