Vor geraumer Weile habe ich eine Rente für einen türkischen Mitarbeiter der Firma Bosch in Feuerbach durchgebracht. Ich habe das Verfahren ab der Klage vor dem Sozialgericht Stuttgart übernommen. Im Widerspruchsverfahren hat der VdK ihn vertreten.
Maßgebend für das Anerkenntnis war ein psychiatrisches Gutachten gemäß §109 SGG und ein positives psychiatrisches Gutachten im Schwerbehinderungsverfahren.
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