Donnerstag, 2. Dezember 2010

Akute Leukämie und keine Schwerbehinderung

Heute war ein Mandant über die Seite des Bundesverbandes der Rentenberater mit dem Ziel einer Schwerbehinderung zu mir gekommen. Insoweit lohnt sich eine Mitgliedschaft für Rentenberater im Bundesverband der Rentenberater. Er legte mir einen Bescheid vom Landratsamt Böblingen, Versorgungsamt in Stuttgart, vor mit einem Gesamt-GdB von 40 v.H.

Folgende Funktionsbeeinträchtigungen lagen dem Bescheid zugrunde:

  • Gebrauchseinschränkung beider Beine, bei degenerativen Gelenkveränderungen,
  • Hüftgelenksendoprothese links,
  • Erkrankung des lymphatischen Systems,
  • Bluthochdruck
Wegen künstlichem Hüftgelenk links (Hüft-Tep) schlagen die Versorgungsmedizinischen Grundsätze einen Einzel-GdB von 30 v.H. vor.

Eine akute Leukämie müsste einen Einzel-GdB von 100 % geben. Nach 3 Jahren Heilungsbewährung immer noch 60 %.

Mein Mandant ist auf der Spenderliste für Stammzellenübertragung.

Ich werde morgen den Widerspruch zur Fristwahrung einreichen und gleichzeitig Akteneinsicht beantragen. Ich bin neugierig auf die Akteneinsicht.

Mein Mandant vollendet im Juli 2011 das 63. Lebensjahr. Bei Vorliegen der Wartezeit von 35 Jahren könnte er mit 63 ohne Rentenabschläge die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten.

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