Samstag, 5. Februar 2011

Deutsch-Brasilianisches Sozialversicherungsabkommen

Das Deutsch- Brasilianische Sozialversicherungsabkommen wurde am 03.12.2009 unterzeichnet und ist im Bundesgesetzblatt BGBl II 2010, 918 veröfffentlicht worden. Das Deutsch - Brasilianische Sozialversicherungsabkommen soll durch gegenseitige Ratifizierung Anfang 2011 in Kraft treten.

Es regelt die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung.

Durch das neue SV-Abkommen können brasilianische Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Wartezeit in der deutschen Rentenversicherung berücksichtigt werden. Dadurch ist eine vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte oder bei Schwerbehinderung eine Altersrente für Schwerbehinderte möglich.

Beispiel: 25 Jahre Beitragszeiten in der brasilianischen Rentenversicherung, 10 Jahre Beitragszeiten in der deutschen Rentenversicherung = Wartezeit von 35 Jahre für vorgezogene Altersrente in Deutschland erfüllt.

Ein weiterer großer Vorteil ist das brasilianische Imigranten in Deutschland bei Bezug einer deutschen Rente und Rückkehr nach Brasilien keinen Verlust in Höhe von 30 % der Rente mehr zu befürchten haben. Es empfiehlt sich bei einem Rentenberater näher zu informieren.

5 Kommentare:

  1. Werden die Beitragszeiten der brasilianischen Rentenversicherung auch dann in Deutschland als Wartezeit anerkannt, wenn man (als Expatriate) gleichzeitig freiwilige Beiträge in die deutsche Rentenversicherung einbezahlt hat?

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  2. Laut einem Anruf bei der Deutschen Rentenversicherung Bund sei das Deutsch-Brasilianische SV-Abkommen immer noch nicht ratifiziert.

    Das Ratifikationsverfahren ist auf
    brasilianischer Seite noch nicht abgeschlossen.

    Vielleicht gibt es Anfang 2012 eine positive Nachricht?

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  3. "Die Kommission für Auswärtige Beziehungen und Nationale Verteidigung der Abgeordnetenkammer billigte am vergangenen Mittwoch, 26. Oktober 2011, die Verhandlungen zu einem Abkommen zwischen Brasilien und Deutschland im Bereich der Sozialversicherungsvorsorge.

    Das Abkommen garantiert den brasilianischen und deutschen Arbeitnehmern die Aufnahme in das jeweilige Sozialversicherungssystem des Landes, in dem sie wohnen, und die Möglichkeit die Einzahlungsperioden zu summieren, um die Mindestzeit für das Erlangen des Rentenanspruchs und anderer Sozialversicherungsleistungen zu erreichen."

    Quelle: Nachrichten der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in Brasilien

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  4. Das Brasilianisch-Deutsche Abkommen über Sozialversicherung wurde am 19. Juli 2012 im „Diario Oficial da União“ veröffentlicht. Es fehlt noch der gegenseitige Austausch der Ratifizierungsurkunden. Diesbezüglich steht bisher noch kein Termin fest.

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  5. Laut Information des Honorarkonsulats in Stuttgart, Frau Königer, ist das deutsch-brasilianische SV-Abkommen zum 1.5.2013 in Kraft getreten.

    Vorgezogene Altersrenten wegen Schwerbehinderung bzw. Altersrente für langjährig Versicherte steht insoweit nichts mehr im Wege.

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