Mittwoch, 23. Februar 2011

Rente wegen teilweiser EM und Hinzuverdienst

Heute kam ein Mandant auf Empfehlung eines Psychiaters zu mir. Er ist trockener Alkoholiker ohne Leberschaden. Er wird wegen Depressionen von einem Facharzt für Psychiatrie und einem Diplompsychologen und Psychotherapeut behandelt.

Er ist gelernter Schlosser hat aber keinen Berufschutz mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung, da er nach dem 02.01.1961 geboren ist. Insoweit entfällt eine mögliche Rente wegen teilweiser EM bei Berufsunfähigkeit. Er hat auch keine private Berufsunfähigkeit oder Betriebsrente.

Seit 01.07.2010 bezieht er Hartz-4 und ab 01.01.2011 werden vom Jobcenter keine Beiträge mehr an die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Die Zeit der Arbeitslosigkeit wird als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit in das Rentenkonto kommen. Das Problem taucht aber bei einem Meldeverstoß auf... und er verliert seinen besondere versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen EM.

Da er eine geringfügige Beschäftigung ausübt, habe ich ihn auf die Möglichkeit des Verzichts auf die Versicherungsfreiheit und damit auf die Versicherungspflicht durch Aufzahlung von derzeit 4,9 % hingewiesen.

Er will noch 4 Stunden arbeiten und den Rest über die teilweise Rente wegen Erwerbsminderung ausgleichen. Er fragte mich was er neben einer Rente wegen teilweiser EM hinzuverdienen kann.

Bei Annahme von geringen Entgelten bei Sozialleistungsbezug wegen Arbeitslosigkeit kann er laut meiner Berechnung noch 881,48 € Brutto neben einer Rente wegen teilweiser EM monatlich hinzuverdienen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen