Dienstag, 1. Februar 2011

Welcher Krankenversicherungsbeitrag wird als Eigenanteil von der Rente abgezogen?

Ab 01.01.2011 beträgt der Eigenanteil des Rentners 8,2 % der Bruttorente für die gesetzliche Krankenkasse.

Für die Pflegeversicherung wird bei Kinderlosen ein Eigenanteil von 2,2 % und bei Vorliegen der Elterneigenschaft ein Eigenanteil von 1,95 % von der Bruttorente abgezogen. Der Beitrag für die Pflegeversicherung trägt der Rentner allein.

Bei Rentner der betrieblichen Altersversorgung wird der volle allgemeine Beitragssatz von 15,5 % für die gesetzliche Krankenversicherung in Abzug gebracht. Dazu kommt noch der volle Pflegebeitrag in Höhe von 1,95 % bei Elterneigenschaft bzw. 2,2 % bei Nichtvorliegen der Elterneigenschaft.

Daneben darf die Krankenkasse Zusatzbeiträge erheben, die vom Mitglied alleine zu tragen sind. Es gibt Krankenkassen, die noch keinen Zusatzbeitrag erheben. Erkundigen Sie sich.

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