Sonntag, 6. Februar 2011

Selbständige Lehrer und Versicherungspflicht

Selbständige Lehrer sind Personen, die durch Erteilung theoretischen oder praktischen Unterrichts Allgemeinbildung oder spezielle Kenntnisse vermitteln. Hierzu gehören Lehrer, Pädagogen, Ausbilder, Dozenten oder Lehrbeauftragte. Zu den Lehrtätigkeiten zählen auch Tennis-, Ski, Reit- und Golflehrer, Aerobic-Trainer, Sprachlehrer, Tanzlehrer, Surflehrer, Fahrlehrer und selbständige Erzieher. Zu den selbständigen Erziehern zählen auch "Tagesmütter".

Keine Versicherungspflicht tritt ein, wenn nur eine geringfügige selbständige Tätigkeit ausgeübt wird oder ein versicherungspflichtiger Beschäftigter angestellt wird.

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