Freitag, 18. Februar 2011

Parkinson - Grad der Behinderung (GdB) - VersMedV -

  • ein- oder beidseitig, geringe Störung der Bewegungsabläufe, keine Gleichgewichtsstörung, geringe Verlangsamung = GdB: 30 - 40
  • deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung = GdB: 50 - 70
  • schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Immobilität = GdB: 80 - 100

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