Laut der neuen Oktober Ausgabe der Stiftung Warentest "Finanztest" gibt es große Unterschiede bei der Rentenzusage eines Modellkunden zwischen 138 € und 161 €, also bis zu 17 %. Online-money berichtet am 13.11.2007 ebenfalls von "gewaltigen Renditeunterschiede".
Bezieht der Versicherungskunde 15 Jahre seine Rente beträgt der Unterschied zwischen einem guten und schlechten Anbieter 4.140 €.
Die Versicherungskunden sollten sich von staatlich geförderten Riesterzulagen nicht blenden lassen, da hohe Abschluss- und Verwaltungskosten die Zulagen letztendlich marginalsieren können. Der teuerste Anbieter in dem Test verlangte 16,5 % vom Riesterbeitrag und 7,5 % der staatlichen Zulage als Versicherungsprovision.
Die jährliche Zulage beträgt 154 € plus 185 € für jedes vor 2008 geborenes Kind. Für später geborene Kinder gibt es 300 € Kinderzulage.
Um die staatliche Förderung zu erlangen muss der Versicherte inklusive der Zulagen 4 % des Bruttolohnes aus dem Vorjahr einzahlen, höchstens jedoch 2.100 €.
Bei dem Finanztest wurden leider nur 29 Angebote verglichen. 26 Versicherungsunternehmen haben sich an dem Test nicht beteiligt. Wegen der fehlenden Transparenz hat das Bundeskabinett am 26.9.2012 die Schaffung eines Produktinformationsblattes für 2013 angekündigt. Eine übersichtliche Darstellung der anfallenden Kosten, der Rendite-Erwartung
und des Anlage-Risikos soll es dem Verbraucher künftig besser als bisher
ermöglichen, sich vor Vertragsabschluss einen Überblick über die
wesentlichen Vertragsmerkmale zu verschaffen, siehe Presseerklärung des Bundesfinanzministeriums vom 26.9.2012.
Finanzexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale
Baden-Württemberg sagt in der Zeitschrift "Die Welt" vom 27.9.2012: "Neun von zehn Verbraucher
bekommen Verträge, die nicht zu ihrem Bedarf passen." In drei von vier
Fällen seien die Verträge zu teuer, weil es bessere Produkte mit einem
ähnlichen Risikoprofil bei höherer Rendite gebe.
Es empfiehlt sich bei einem unabhängigen Versicherungsberater oder behördlich registrierten Rentenberater sich die individuelle optimale Tarife (niedrige Abschluss- und Verwaltungskosten, gutes Unternehmensrating) erstellen zu lassen. Versicherungs- oder Rentenberater dürfen keine Provisionen von Versicherern annehmen.
Der Rentenberater prüft dazu noch den Versicherungsverlauf des gesetzlichen Rentenversicherungsträgers auf Lücken wegen fehlender Berücksichtigung von z.B. Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten, Schul- und Hochschulzeiten und Berufsausbildung.
Bei der Beratung wird auch die Abdeckung einer privaten Rente wegen Berufsunfähigkeit oder Risikoleben bei Erziehung von Kindern angesprochen - Stichwort: Lebensrisiken).
Der bloggende Rentenberater zeigt Fälle aus der Praxis: Sozialversicherung, Betrieblicher Altersversorgung, Beamtenversorgung, Private Personenversicherung
Sonntag, 30. September 2012
Montag, 24. September 2012
Grenzgängerberatung Schweiz
Seit Mitte August 2012 biete ich in meiner Zweigstelle in Konstanz für Grenzgänger in die Schweiz Beratungen hinsichtlich der gesetzlichen Rentenversicherung an.
Zweigstelle in Konstanz: Lohnerhofstr. 2, 78467 Konstanz, Telefon: 07531/89262318 im Business Center Konstanz
- Welche Rentenarten gibt es in der Schweiz (AHV)?
- Wann kann man in der Schweiz frühestens in die Altersrente?
- Invalidität (Invalidenversicherung - kurz IV)
- Prüfung des AHV Rentenbescheides
- Anwendung der EWG-Verordnungen 1408/71 und 574/72 über das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz und der EU - Stichwort Anrechnung der Beitragszeiten in der Schweiz und Deutschland für die Wartezeit
- Frühestmögliche Altersrente in Deutschland bei Einbeziehung der Beitragszeiten in der Schweiz
Zweigstelle in Konstanz: Lohnerhofstr. 2, 78467 Konstanz, Telefon: 07531/89262318 im Business Center Konstanz
Freitag, 21. September 2012
10.000 € Zuschuss für Arbeitgeber
Unternehmen, die erstmals einen schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten einstellen, der das 50. Lebensjahr vollendet hat, kann eine Inklusionsprämie von bis zu 10.000 € erhalten.
Voraussetzungen:
Voraussetzungen:
- Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 18 Stunden betragen,
- Der Arbeitsvertrag muss wenigstens auf zwölf Monate abgeschlossen sein,
- Der Antrag muss vor der Einstellung des schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit gestellt werden
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