Unternehmen, die erstmals einen schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten einstellen, der das 50. Lebensjahr vollendet hat, kann eine Inklusionsprämie von bis zu 10.000 € erhalten.
Voraussetzungen:
- Die wöchentliche Arbeitszeit muss mindestens 18 Stunden betragen,
- Der Arbeitsvertrag muss wenigstens auf zwölf Monate abgeschlossen sein,
- Der Antrag muss vor der Einstellung des schwerbehinderten Menschen bei der Agentur für Arbeit gestellt werden
Insgesamt stehen für Unternehmen in Baden-Württemberg 5,27 Millionen Euro für die Umsetzung des bundesweiten Programms "Initative Inklusion" zur Förderung der Beschäftigungsschancen dieser Menschen zur Verfügung.
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