Montag, 31. Januar 2011

VDK oder Rechtsschutzversicherung für Widerspruch?

Es gibt Rechtsschutzversicherungen, die für das Widerspruchsverfahren eintreten und unter 150 € kosten. Diesbezüglich informiert Sie gerne Ihr Rentenberater.

Beim VdK muss zunächst eine Jahresmitgliedschaft eingegangen werden. Der Jahresbeitrag in Höhe von 60,00 € wird auf einmal abgebucht (keine 5,00 € im Monat). Für das Widerspruchsverfahren möchte der VdK, soweit keine Bedürftigkeit als Hartz-4-Empfänger oder Sozialhilfeempfänger vorliegt erneut 230,00 €. Die Gesamtkosten beim Vdk für ein Widerspruchsverfahren betragen dann 290,00 €.

Neben den 230 € kommt die Umsatzsteuer von 7 % dazu (wegen gemeinnütziger GmbH).

Für das Geld kann jeder mit oder ohne Rechtsschutzversicherung zum Fachanwalt für Sozialrecht oder Rentenberater gehen. Beachte: Den Preisvorteil hat der VdK nur bei den Bedürftigen (Hartz-4-Empfänger oder Sozialhilfeempfänger).

Für 15,00 € übernimmt der VdK Widersprüche nur für Mitglieder, die bereits länger als 2 Jahre Mitglied sind und zugleich bedürftig sind (Hartz-4-Empfänger oder Sozialhilfeempfänger). Im Marketing wird beim VdK häufig eine Preisspanne von 15 - 230 € angegeben, die für Neumitglieder nicht stimmt. Der Verbraucher sieht nur noch 15 € und unterschreibt...

Weitere Links zu VdK:
VdK und Hartz-4-Empfänger
VdK Mitgliedschaft kündigen?
VdK Rentenberatung und Hamburg-Mannheimer
VdK übernimmt keine Kosten für das 109-Gutachten

Renten in Kroatien

In der kroatischen Rentenversicherung gibt es nachfolgende Altersrenten und und Invalidenrenten:
  • Altersruhegeld für Männer ab Vollendung des 65. Lebensjahres, wenn 15 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorliegen,
  • Altersruhegeld für Frauen ab Vollendung des 60. Lebensjahres, wenn 15 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorliegen,
  • Vorzeitiges Altersruhegeld für Männer ab Vollendung des 60. Lebensjahres, wenn 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorliegen,
  • Vorzeitiges Altersruhegeld für Frauen ab Vollendung des 55. Lebensjahres, wenn 30 Jahre rentenrechtliche Zeiten vorliegen
  • Invalidenrenten wegen Berufsunfähigkeit oder wegen allgemeiner Erwerbsunfähigkeit
Im Rahmen des Deutsch-Kroatischen Sozialversicherungsabkommens werden die deutschen Versicherungszeiten ebenfalls berücksichtigt.

Renten in Serbien

Heute habe ich einen Mandanten in Sachen serbische Rente mit 65 beraten.

In Serbien gibt es folgende Renten:
  • Invalidenrenten, wenn volle Invalidität vorliegt,
  • Altersrenten für Frauen ab 53, wenn vorher mindestens 35 Jahre Versicherungszeiten vorliegen,
  • Altersrenten für Männer ab 53, wenn vorher mindestens 40 Jahre Versicherungszeiten vorliegen,
  • Altersrente bei mindestens 15 Jahre Versicherungszeit für Frauen mit 60 und
  • Altersrente bei mindestens 15 Jahre Versicherungszeit für Männer mit 65
Sehr niedrige Versicherungsrenten in Serbien können auf die sogenannte Mindestrente aufgestockt werden.

Sonntag, 30. Januar 2011

VdK und Hartz-4-Bezieher

Alo-Geld-2 Empfänger und Sozialhilfeempfänger zahlen wie alle Neumitglieder 60,00 € Jahresbeitrag, der auf einmal im Lastschriftverfahren eingezogen wird.

Für Widerspruchsverfahren, Klageverfahren und Berufungsverfahren muss das VdK Mitglied für die Inanspruchnahme der VdK Sozialrechtschutz gGmbH (gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung) als Alo-Geld II Empfänger oder Sozialhilfeempfänger folgende zusätzliche Entgelte zahlen:

VdK Neumitglied und Mitglieder (Alo-Geld II) mit weniger als 12 Monate Mitgliedschaft:
  • Vorverfahren (Widerspruchsverfahren): 45,00 €
  • Klageverfahren: 75,00 €
  • Berufungsverfahren: 105,00 €
VdK Mitglied (Alo-Geld II) mit weniger als 24 Monate Mitgliedschaft:
  • Vorverfahren (Widerspruchsverfahren): 30,00 €
  • Klageverfahren: 50,00 €
  • Berufungsverfahren: 70,00 €
VdK Mitglied (Alo-Geld II) mit mindestens 24 Monate Mitgliedschaft:
  • Vorverfahren (Widerspruchsverfahren): 15,00 €
  • Klageverfahren: 25,00 €
  • Berufungsverfahren: 35,00 €
VdK Neumitglieder mit Hartz-4-Bezug erfahren auf der VdK Homepage zunächst nicht, das sie das 3-fache Entgelt berappen müssen. Von der Kalkulation her ist nachvollziehbar, das der Vdk zunächst 3 Jahre Mitglieschaft mit 180,00 € benötigt, um die Verfahren für Sozialhilfeempfänger und Alo-Geld II Empfänger günstiger zu machen.

Die VdK Werbung, das ein Widerspruch für ein Neumitglied ab 15,00 € zu haben sei, entspricht in keiner Weise der VdK Satzung Baden-Württemberg. Die Aussage ist definitiv falsch. Es sei denn die Regelungen in der Satzung Baden-Württemberg werden im Rahmen der Mitgliederaquise nicht angewendet...

Die günstigen Entgelte werden indirekt durch Überschüsse der kooperierenden Versicherungen (Ergo-Versicherungsgruppe und Allianz AG) und durch Steuerermässigungen (keine Umsatzsteuer für gemeinnützige GmbH) finanziert.

Weitere Links zu VdK:
VdK oder Rechtsschutzversicherung für Widerspruch?
VdK Mitgliedschaft kündigen?
VdK Rentenberatung und Hamburg-Mannheimer
VdK übernimmt keine Kosten für das 109-Gutachten

VdK Rentenberatung und Hamburg-Mannheimer

Bei der Beitrittserklärung zum VdK ist man grundsätzlich damit einverstanden, das die Anschrift und das Geburtsdatum an Versicherungsunternehmen wie die ERGO-Versicherungsgruppe und die Allianz-Versicherungs AG weitergeleitet werden. Wer das Kreuz "Ich bin nicht damit einverstanden" vergisst, erhält Post von der Versicherung oder gar einen Vertreterbesuch der Hamburg Mannheimer (Ergo-Versicherungsgruppe).

Die Präsidentin des VdK Deutschland war laut Wikipedia Biographie von 1974 bis 1990 Mitarbeiterin der Allianz AG.

Wie sich eine unabhängige Beratung in Sachen gesetzlicher Rentenversicherung mit Infoveranstaltungen der Hamburg-Mannheimer oder der Allianz verbinden lässt; kann der Bloginhaber nicht nachvollziehen.

Einem Rechtsdienstleister nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz, wie einem Rentenberater ist eine Kooperation mit einem Versicherer nicht erlaubt, um die Unabhängigkeit nicht zu gefährden.

Samstag, 29. Januar 2011

Rechtsschutzversicherung für Widerspruchsverfahren

Im Bereich Sozialrecht gab es bei der Vertretung im Widerspruch kaum mehr als drei Versicherer. Inzwischen bieten zahlreiche Rechtsschutzversicherer einen Versicherungsschutz für das "Vorverfahren", also das Widerspruchsverfahren gegen ablehnende Entscheidungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts (Schwerbehinderung, Rente wegen Erwerbsminderung, Arbeitsunfall) an.

Es gibt bei den Rechtsschutzversicherern nun mehrere Tarife, die zu vergleichen sind.

Gegebenenfalls lässt sich der bestehende Versicherungsschutz bei Ihrer Rechtsschutzversicherung verbessern. Sprechen Sie Ihren Rentenberater bei der Erstberatung darauf an.

Links:

Rechtsschutzversicherung für Widerspruch im Sozialrecht (neu)

VdK Mitgliedschaft kündigen?

Wer eine Rechtsberatung beim VdK haben möchte, muss erst eine Jahresmitgliedschaft in Höhe von 72,00 € eingehen. Der Beitrag ist in einer Summe im Voraus fällig (keine 6,- € im Monat,wie in der Google-Werbung behauptet), siehe § 8 der VdK Satzung Baden-Württemberg. Dem Verbraucher wird durch die monatliche Preisangabe ein Vergleich mit anderen Rechtsdienstleistern erschwert. Ehegatten und Kinder zahlen bei weiterem VdK Hauptmitglied die Hälfte. Insoweit sprechen wir bei zwei Ehegatten von einem jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag von 108,-€. Sind noch zwei Kinder als Schüler oder Student Mitglied ist der Gesamt-Jahres-Beitrag bei 180,00 €.

Der entsprechende Jahresbetrag muss mit einer Erstberatung bei einem Fachanwalt für Sozialrecht oder bei einem Rentenberater verglichen werden. Für zwanzig Minuten Beratung zahlt man bei einem Rentenberater kaum mehr als 60,- €. Bei einem Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht muss keine Mitgliedschaft in einem Verein eingegangen werden.

Sofern nicht drei Monate vor Ablauf der 12 Monate gekündigt wird, läuft der Vertrag ein Jahr weiter. Es wird dann bei einer Ehegatten Mitgliedschaft weitere 108,- € Mitgliedschaftsbeitrag fällig, siehe § 5 der VdK Satzung Baden-Württemberg. Die meisten Mitglieder, die nur eine Sozialrechtsberatung wollen, vergessen wohl rechtzeitig zu kündigen, so dass bei einer Einzelmitgliedschaft 144,- € und bei zwei Ehegatten 216,- € anfallen (wer liest sich schon die umfangreiche Satzung durch).

Die Vorverfahren und/oder gerichtliche Verfahren werden vom VdK selbst nicht wahrgenommen sondern von der von dem VdK errichteten VdK Sozialrechtsschutz gGmbH.

Hierbei handelt es sich um eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der besondere Steuervergünstigungen gewährt werden. Bei Leistungen im ideelen Bereich entfällt die Umsatzsteuer, siehe Wikipedia-Beitrag zu "Gemeinnützige GmbH".

Laut § 7 der Satzung werden für die Bearbeitung von Vorverfahren und/oder gerichtlichen Verfahren entstehende Kosten der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH dem jeweiligen vertretenden VdK Mitglied auf der Grundlage eines mit dem VdK Sozialrechtsschutz gGmbH abzuschließenden Geschäftsbesorgungsvertrages nach Maßgabe der folgenden Regelungen vergütet:
  1. Die von der VdK Sozialrechtschutz gGmbH zu berechnenden Entgeltsätze betragen bei den nachfolgenden Verfahren:
  • Vorverfahren (Widerspruchsverfahren): 230,00 €
  • Klageverfahren (1. Instanz): 360,00 €
  • Klageverfahren (2. Instanz): 430,00 €
Soweit keine Bedürftigkeit (Sozialhilfeempfänger, Alo-Geld II-Empfänger) vorliegt, erhöhen sich die obigen Entgeltsätze noch um die jeweilige Umsatzsteuer. Ob dies der Preisangaben-Verordnung entspricht, kann der Blogverfasser nicht weiter ausführen, da ihm die Kenntnisse eines Anwaltes fehlen.

Zu beachten ist das zu obigen Entgeltsätzen der VdK Sozialrechtschutz gGmbH noch die VdK Jahresgebühr von 72,00 € dazukommt.

Die Entgeltsätze entsprechen insoweit weitgehend dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Insoweit ist der VdK grundsätzlich nicht günstiger als ein Fachanwalt für Sozialrecht oder Rentenberater.

Laut Urteil des Sozialgericht Karlsruhe vom 03.09.2008 ist die Vertretung durch den Vdk im Widerspruchsverfahren nicht erstattungsfähig. Für das Sozialgericht war nicht erkennbar, in welcher Höhe das VdK-Mitglied die Entgeltsätze tatsächlich leistet.

Nur für Bedürftige (Sozialhilfeempfänger, Alo-Geld II-Empfänger) sieht die VdK-Satzung günstigere Entgeltsätze vor, soweit kein Anspruch beim Gegner durchgesetzt werden kann:
  • Vorverfahren (Widerspruchsverfahren): 15,00 €
  • Klageverfahren (1. Instanz): 25,00 €
  • Klageverfahren (2. Instanz): 35,00 €
Bestand die Mitgliedschaft des vertretenden Mitglieds bei Beauftragung der Sozialrechtsschutz gGmbH weniger als zwei Jahre, so verdoppeln sich die vorstehenden Beträge bei den Bedürftigen. Wurde die VdK Mitgliedschaft anlässlich der Beauftragung der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH erworben oder bestand sie noch nicht wenigstens ein Jahr, so ist das dreifache der vorstehenden Beträge anzusetzen.

In keinem Fall besteht ein Rechtsanspruch eines Mitglieds auf Leistungen des VdK nach Bestimmungen dieses Absatzes. (Anmerkung des Verfassers: Dies entspricht einer Ermessensleistung, das bedeutet der VdK kann davon auch abweichen und die Leistungen ablehnen).

Laut Ziffer 8 der Satzung haftet der VdK für die Tätigkeit der VdK Sozialrechtsschutz gGmbH sowie für die Tätigkeit ihrer Bevollmächtigten. Für die Verjährung eines Schadenersatzanspruches gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Ein Schadenersatzanspruch gegen den VdK verjährt spätestens mit Ablauf von drei Jahren nach Beendigung des jeweiligen Verfahrens.

Bei der Beitrittserklärung zum VdK ist man grundsätzlich damit einverstanden, das die Anschrift und das Geburtsdatum an Versicherungsunternehmen wie die ERGO-Versicherungsgruppe und die Allianz-Versicherungs AG weitergeleitet werden. Wer das Kreuz "Ich bin nicht damit einverstanden" vergisst, erhält Post von der Versicherung oder gar einen Vertreterbesuch der Hamburg Mannheimer (Ergo-Versicherungsgruppe).

Als Resümee ist eine VdK Mitgliedschaft bei Inanspruchnahme einer Sozialrechtsberatung vor allem bei Bedürftigen (Sozialhilfeempfänger und Alo-Geld II Empfänger) von großem Interesse bei geringen Entgeltsätzen für Widerspruch und Klageverfahren.

Für alle anderen gilt es die Dienstleistungen des Fachanwalts für Sozialrechts, des Rentenberaters und des VdK zu vergleichen. Was bieten diese Dienstleister für das angeforderte Entgelt?
  • alle Schriftsätze des Sozialgerichts werden an den Mandanten weitergeleitet,
  • Vorbesprechung hinsichtlich der Chancen für das Verfahren, lohnt es sich?
  • Zusätzliche Besprechungen für Analyse von Gerichtsgutachten und weiteres Vorgehen,
  • Telefonische Erreichbarkeit, Telefontermine,
  • Vorbereitung für die mündliche Verhandlung,
  • Vorbereitung für anstehende Begutachtungen,
  • Besprechen weiterer im Verfahren anstehender Probleme, wie z.B. Wegfall des Krankengeldes oder Arbeitslosengeldes,
  • Entwicklung einer Verfahrensstrategie (Prozeßstrategie),
  • Möglichkeit weiterer Besprechungstermine,
  • Freundlichkeit der Rechtsbeistände und deren Mitarbeiter,
  • Nimmt man Ihr Anliegen ernsthaft auf?

Weitere Links zu Vdk:
VdK übernimmt keine Kosten für das 109-Gutachten
VdK Rentenberatung und Hamburg-Mannheimer
Vdk und Hartz-4-Bezieher
Keine Erstattung der Kosten im Widerspruchsverfahren über VdK
VdK Mitglied hat kein Anspruch auf ProzesskostenhilfeSozialversicherungsberatung für 5,00 € im Monat?

Dienstag, 25. Januar 2011

Änderungsantrag auf Schwerbehinderung bei cerebelläre Ataxie

Heute habe ich einen Änderungsantrag (Erhöhungsantrag) beim Landratsamt Göppingen wegen einer Verschlechterung des Krankheitsbildes einer Cerebellären Ataxie [Störung der Bewegungskoordination, die durch pathologische Veränderungen im Kleinhirn (lateinisch: Cerebellum) ausgelöst werden] mit einer Dysarthris (Störung des Sprechens), gestörter Lage- und Vibrationssinn, gestellt.

Laut Klinikbericht der Neurologischen Klinik in Tübingen wird zusätzlich eine vegetative Beteiligung (Orthostatische Dysregulation) diagnostiziert.

Wichtig beim Änderungsantrag ist, das der Antrag unter Umständen nicht alle Gesundheitsstörungen umfassen soll. In diesem Fall ist das Feld "Nein" anzukreuzen. Ansonsten wird die alte Behinderung möglicherweise niedriger bewertet und das neue Krankheitsbild höher bewertet und es bleibt alles beim alten (=40 v.H.) Ich rege an sich bezüglich dieser Betrachtungsweise an einen Rentenberater zu wenden.

Mein Mandant hat mir seinen alten Bescheid des Landratsamtes Göppingen aus dem Jahr 2009 vorgelegt mit einem Gesamt-GdB von 40. Für die Störungen der Koordination, Gleichgewichtsstörungen, Sprechstörung wurde ein Einzel-GdB von 30 v.H. und für das Fehlen einer Niere ein Einzel-GdB von 25 v.H. vom ärztlichen Dienst des Landratsamtes Göppingen festgestellt.

Entsprechend Hirnschäden mit psychischen Störungen mittelgradig (im Alltag sich deutlich auswirkend) wird ein Einzel-GdB zwischen 50 und 60 v.H. angenommen.

Wichtig für meinen Mandanten ist auf alle Fälle einen Gesamt-GdB von 50 v.H.

Montag, 24. Januar 2011

Mitarbeiterin der Commerzbank erhält Rente wegen voller Erwerbsminderung

Heute habe ich mit meiner Mandantin die frohe Mitteilung eines positiven schriftlichen Vergleichs vor dem Sozialgericht Stuttgart machen können bezüglich einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf 3 Jahre.

Hintergrund: Meine Mandantin hat im Juli 2008 Antrag auf Rente wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung eingereicht. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom September 2008 abgelehnt. Der Internist und Rheumatologe Dr. W. hat ein schweres Fibromyalgie-Syndrom (FMS) diagnostiziert. Sie war im Jahr 2008 14 Tage im Rheumazentrum Oberammergau.

Im Widerspruchsverfahren hat die Internistin und Rheumatologin Frau Dr. R. geschrieben, das meine Mandantin nicht in der Lage sei durch eigene Willensanstregnung die Einschränkungen durch den Schmerz zu überwinden, wobei eine neuropsychiatrische Mitbeurteilung dringend erforderlich sei. Im neurologischen-psychiatrischen Gutachten des Dr. M.-J. wurde festgestellt, das sie die Tätigkeit in der Commerzbank weiter vollschichtig ausführen kann und auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sechs Stunden (vollschichtig) zumutbar seien.

Mit Widerspruchsbescheid vom April 2009 wurde der Rentenanspruch erneut abgelehnt. Dagegen wurde im Juni Klage vor dem Sozialgericht eingereicht.

Im Jahr 2009 war meine Mandantin erneut 14 Tage im Rheumazentrum Oberammergau mit der Diagnose eines chronisches Schmerzsyndroms vom Fibromyalgie-Typ, Degeneratives Cervicobrachial-Syndrom, Degeneratives LWS-Syndrom.

Sie ist in schmerztherapeutischer Behandlung bei Frau Dr. S. in Stuttgart. Laut dem behandelnden Psychiater sei sie nicht in der Lage leichte Arbeiten 3-4 Stunden täglich auszuführen. DerPsychiater wies sie im Herbst in eine Psychosomatische Akutklinik ein. Dort wurde sie sechs Wochen stationär behandelt.

Der psychiatrische Gerichtsgutachter Prof. Dr. T. diagnostizierte eine Somatisierungsstörung und stellte ein vollschichtiges Leistungsvermögen für die letzte Tätigkeit bei der Commerzbank wie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fest. Herr Prof. Dr. H. stellte im orthopädischen Gutachten ebenfalls Vollschichtigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fest.

Mein 109-Gutachter stellte im psychiatrischen Fachgebiet in seinem Gutachten nur noch eine Leistungsfähigkeit von drei bis vier Stunden bezogen auf die Tätigkeit bei der Commerzbank wie auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt fest.

Darauf hin erhielten wir ein Vergleichsangebot der Deutschen Rentenversicherung, das wir modifiziert bezüglich den außergerichtlichen Kosten annahmen.

Rentenantrag abgelehnt bei Colitis ulcerosa

Heute Vormittag war eine Mandantin auf Empfehlung da mit einem Krankheitsbild einer Colitis ulcerosa. Hierbei handelt es sich um eine chronische Dickdarmentzündung. Sie ist gekennzeichnet durch eine chronische, schubweise Entzündung des Dickdarms.

Die Colitis ulcerosa ist im Jahr 2007 diagnostiziert worden. Derzeit liegt ein aktueller Schub mit 10 bis 15 Durchfällen, hohem Blutverlust und starken Bauchschmerzen vor.

Der vorgelegte Befund zeigte einen Befund einer hochgradigen Colitis ulcerosa. Die Häufigkeit und Dauer der entzündlichen Schübe kennzeichnen die Schwere der Erkrankung. Psychosoziale Faktoren haben einen großen Einfluss auf die Lebensfreude.

Die Mandantin wurde internistisch und psychiatrisch von der Deutschen Rentenversicherung begutachtet.

Bei nachgewiesenen, manifesten psychogenen bzw. psychiatrischen Erkrankungen bei fehlenden Krankheitsbewältigungsstrategien ist eine ständige psychiatrische Behandlung sowie eine Verhaltenstherapie erforderlich.

Ich werde Akteneinsicht bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern und danach den Widerspruch nach endgültiger Chancenbewertung begründen.

Grad der Behinderung bei Demenz (Alzheimer)

Heute war ein Mandant bei mir, dessen Ehefrau Alzheimer hat. Eine Demenz ist eine krankheitsbedingte Hirnleistungsstörung, bei der das Gedächtnis und die Hirnleistung abnimmt. Ich habe meinen Mandanten noch um einen genauen Befund des behandelnden Neurologen gebeten. Es wird von einer mittelgradigen Verlaufsform mit Hilflosigkeit ausgegangen.

Entsprechend der Bewertung von Hirnschäden würde ich bei der Diagnose eines Alzheimers bei mittelgradiger Verlaufsform im Alltag sich deutlich auswirkend) mindestens einen Grad der Behinderung zwischen 50 und 60 ansetzen. Zusätzlich kämen die Merkzeichen "H" für Hilflosigkeit und "G" für Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr in Betracht. Bei Hirnschäden mit schweren Leistungsbeeinträchtigungen wird ein Grad der Behinderung zwischen 70 und 100 in Frage kommen.

Sonntag, 23. Januar 2011

HNO-Ärzte in Stuttgart

Ich werde von meinen Mandanten immer nach Anschriften von HNO-Ärzten gefragt. Ich habe nachstehend eine Übersicht der HNO-Ärzte in Stuttgart erstellt. Die Aufstellung soll keine Wertung darstellen. Falls ich einen HNO-Arzt vergessen habe, bitte kontaktieren.

Liste der HNO-Ärzte in Stuttgart, nach PLZ sortiert:

  • Frau F.E.A. Pfaff, Holzstr. 21, Holzstr. 21, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-24 09 94,
  • Herr Dr. med. Gero Daniel, Königsttr. 2, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-29 06 25,
  • Herr Dr. med. Jörg Poppendieck, Königsstr. 66, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 61 22 2,
  • Frau Dr. med. Veronika Sisermann, Königstr. 43, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-61 83 77,
  • Herr Dr. med. Sorin Stratter, Schloßstr. 59A, 70176 Stuttgart, Tel. 0711-62 68 16
  • Herr Dr. med. Suhrbog, Kornbergstr. 23, 70176 Stuttgart, Tel. 0711-226 27 61,
  • Herr Dr. med. Zoltan Vamosi, Schloßstr. 100, 70176 Stuttgart, Tel. 0711-6 15 15 45
  • Herr Dr. med. Uwe Maisa, Sophienstr. 39, 70178 Stuttgart, Tel. 0711-60 00 10,
  • Herr Dr. med. Eck, Marienstr. 5, 70178 Stuttgart, Tel. 0711-29 08 14,
  • Herr Klaus Kober, Böblingerstr. 8, 70178 Stuttgart, Tel. 0711-60 00 10,
  • Herr Joseph Liebl, Rothebühlstr. 99, 70178 Stuttgart, Tel. 0711-61 79 89,
  • Herr Dr. med. Jörg Haffner, Olgastr. 43, 70182 Stuttgart, Tel. 0711-2 34 96 10,
  • Herr Dr. med. Peter Müller, Haußmannstr. 182, 70188 Stuttgart, Tel. 0711-2 62 33 67,
  • Herr Andreas Paul Nowack, Ostendstr. 77/4, 70188 Stuttgart, Te0711-9 23 62-0

Psychiater in Stuttgart - Ärzte für Psychiatrie Stuttgart

Ich werde von meinen Mandanten immer nach Anschriften von Psychiatern gefragt. Ich habe nachstehend eine Übersicht der Psychiater in Stuttgart erstellt. Die Aufstellung soll keine Wertung darstellen. Falls ich einen Psychiater vergessen habe, bitte kontaktieren.

Liste der Psychiater in Stuttgart-Stadtmitte nach PLZ sortiert:
  • Herr Dr. med. Abel, Calwerstr. 25, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 17 13,
  • Frau Dr. med. Constanze Buchwald, Calwerstr. 25, 70173 Stuttgart,
  • Frau Dr. med. Zwetana Engel, Calwerstr. 25, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 17 13,
  • Frau Dr. med. Andrea Kruppa, Calwerstr. 25, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 00 041,
  • Frau Dr. med. Inge Faber, Calwerstr. 27, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-29 46 73,
  • Herr Dr. med. Henning Alberts, Institut für NLP und Hypnose, Bolzstr. 4, 70173 Stuttgart,
  • Frau Dr. med. Ursula Bleckmann, Königsstr. 35, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-22 64 703,
  • Herr Dr. med. Michael Muth, Charlottenplatz 6, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-23 35 04,
  • Herr Dr. med. Gerhard Schell, Königstr. 7, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-67 21 280,
  • Herr Dr. med. Peter Schlotterbeck, Marktplatz 11, 70173 Stuttgart, Tel. 0711-51 88 73 03,
  • Herr Manfred Gräfe, Gymnasiumstr. 31B, 70174 Stuttgart, Tel. 0711-22 60 224,
  • Frau Dr. med. Theresia Lehn, Fritz-Elsas-Str. 34, 70174 Stuttgart, Tel. 0711-25 39 390,
  • Herr Dr. med. Michael Mann, Schloßstr. 33, 70174 Stuttgart, Tel. 0711-22 02 741,
  • Frau Anna Margaretha Reiter, Rosenbergstr. 52, 70176 Stuttgart, Tel. 0711-63 68 355,
  • Herr Dr. med. Clemens Veit, Rosenbergstr. 28, 70176 Stuttgart, Tel. 0711-62 76 97 77,
  • Herr Dr. med. Ljubumir Petrovic, Paulinenstr. 10, 70178 Stuttgart, Tel. 0711-64 03 571,
  • Herr Dr. med. Thomas Post, Rothebühlstr. 80, 70178 Stuttgart, Tel. 0711-61 36 61,
  • Herr Dr. med. Martin Fekecs, Böblingerstr. 24, 70178 Stuttgart, Tel. 0711-64 05 944,
  • Gemeinschaftspraxis Dres. Birgit Aspiron-Meyer/Thomas Meyer, Olgastr. 111, 70180 Stuttgart, 0711-64 01 705,
  • Frau Sylvia Runkel, Leierwiesen 17, 70180 Stuttgart, Tel. 0711-6 07 91 35,
  • Frau Dr. med. Heike Melzer, Im Unteren Kienle 11, 70184 Stuttgart, Tel. 0711-86 02 02 44,
  • Herr Dr. med. Harald Posininsky, Albert-Schäffle-Str. 133, 70186 Stuttgart, Tel. 0711-24 65 64,
  • Frau Dr. med. Göhlich-Posininsky, Albert-Schäffle-Str. 133, 70186 Stuttgart, Tel. 0711-24 65 64,
  • Herr Dr. med. Jürgen Gehrke, Ostendstr. 69, 70188 Stuttgart, Tel. 0711-26 44 91,
  • Frau Susanne Bux, Rothenbergstr. 35, 70190 Stuttgart, Tel. 0711-26 29 296,
  • Herr Dr. med. Mathias Roth, Parlerstr. 28, 70192 Stuttgart, Tel. 0711-2 57 95 10,
  • Herr Dr. med. Hans-Ulrich Kürman, Hölderlinplatz 2A, 70193 Stuttgart, Tel. 0711-2 22 00 70,
  • Herr Dr. med. Jörg Schmid, Herweghstr. 7, 70197 Stuttgart, Tel. 0711-6 33 34 97,
  • Herr Dr. med. Rainer Hakimi, Schickhardtstr. 33, 70199 Stuttgart, Tel. 0711-6 49 9862,
  • Herr Dr. med. Dieter Dennig, Seelbergstr. 11, 70372 Stuttgart, Tel. 0711-56 18 97,
  • Frau Dr. med. Martha Heger, Badstr. 37, 70372 Stuttgart, Tel. 0711-55 33,
  • Herr Dr. med. Christian Simon, Daimlerstr. 24, 70372 Stuttgart, Tel. 0711-56 28 64,
  • Dres. Dr. med. Monika und Ernst Zeller, Kreuznacherstr. 4, 70372 Stuttgart, Tel. 0711-95 59 97-0,
  • Frau Dr. med. Susanne Keppler, Franklinstr. 54, 70435 Stuttgart, Tel. 0711-63 38 9 10,
  • Frau Dr. med. Heike Künzel, Emilienstr. 13, 70563 Stuttgart, Tel. 0711-61 5 33 31,
  • Herr Dr. med. Bernhard Haug, Vaihingerstr. 24, 70567 Stuttgart-Möhringen, Tel. 0711-79 41 174,

Samstag, 22. Januar 2011

Grad der Behinderung bei Neurofibromatose Typ 1 (Morbus Recklinghausen)

Ich habe einen Mandanten mit dem Krankheitsbild Neurofibromatose Typ 1 (Morbus Recklinghausen). Nach Antrag auf Schwerbehinderung habe ich für Morbus Recklinghausen einen Einzel-GdB von 30 v.H. und für eine Schwerhörigkeit einen Einzel-GdB von 20 v.H. und einen Gesamt-GdB von 40 v.H. erhalten. Gegen den Bescheid habe ich Widerspruch eingereicht.

Da es sich bei meinem Mandanten bei dem Morbus Recklinghausen nicht nur um kleine Café-au-lait Flecken handelt und den ganzen Körper betrifft, habe ich bei der Begründung analog den Blasenbildenden Hautkrankheiten in fortgeschrittenem Stadium bei schwerer Beeinträchtigung des Allgemeinzustandes einen Einzel-GdB zwischen 50 und 80 v.H. für das Krankheitsbild Neurofibromatose Typ 1 beantragt.

Mein Mandant hat zahlreiche Neurofibrome am ganzen Körper. Damit kann er sich nicht im Schwimmbad sehen lassen.

Über den weiteren Sachstand wird berichtet.

Witwen können bei Wiederheirat statt Witwenrentenabfindung ein Ehesplitting wählen

Sofern der Ehegatte zwischen dem 01.01.2002 und vor dem 01.01.2008 (keine Erklärungsfrist von 12 Monaten) verstorben ist kann die Witwe bei Wiederheirat zwischen Witwenrentenabfindung und Ehegattensplitting wählen.

Die Durchführung eines Ehegattensplitting kann gegenüber der Witwenrentenabfindung vorteilhaft sein, wenn sich auf Grund von Einkommen, das auf die vorherige Witwenrente angerechnet wird, kein oder geringer Witwenrentenabfindungsbetrag ergibt.

Bei Todesfällen vor dem 01.01.2008 sollte wegen Reduzierung der Waisenrente der Wegfall der Waisenrente abgewartet werden.

Rentensplitting nach Tod eines Ehegatten

Ein Rentensplitting ist nach dem Tod eines Ehegatten möglich, wenn zu Lebzeiten beider Ehegatten die Voraussetzungen für ein Rentensplitting nicht vorgelegen haben.

Die Voraussetzung von 25 Jahren rentenrechtlichen Zeiten muss allein der überlebende Ehegatte am Ende der Splittingzeit (hier: Ablauf des Todesmonats) erfüllen.

Damit der überlebende (in der Regel noch junge) Ehegatte diese Voraussetzung erfüllen kann, werden im Wege einer Verhältnisberechnung für den Zeitraum vom Tod des Ehegatten bis zum 65. Lebensjahr des überlebenden Ehegatten zusätzliche Zeiten berücksichtigt.

In diesem Fall kann der überlebende Ehegatte allein entscheiden, ob er eine Witwenrente oder Witwerrente beziehen möchte oder das Rentensplitting wählt.

Für Todesfälle bis 31.12.2007 gibt es keine Ausschlussfrist für den überlebenden Ehegatten für die Abgabe der Erklärung. Ab 01.01.2008 gilt eine Ausschlussfrist von zwölf Kalendermonate nach Ablauf des Monats in dem der Ehegatte verstorben ist.

Ich kann nur allen betroffenen Hinterbliebenen empfehlen dringendst einen Rentenberater zu einer Optimierungsberatung aufzusuchen.

Rentensplitting unter Ehegatten

Ehegatten können gemeinsam bestimmen, dass die von ihnen in der Ehe erworbenen Ansprüche auf eine anpassungsfähige Rente zwischen ihnen aufgeteilt werden (Rentensplitting unter Ehegatten).

Die Durchführung des Rentensplittings ist zulässig, wenn
  1. die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen worden ist oder
  2. die Ehe am 31.12.2001 bestand und beide Ehegatten nach dem 1.1.1962 geboren sind.
Ein Anspruch auf Durchführung des Rentensplittings unter Ehegatten besteht, wenn
  1. erstmalig beide Ehegatten Anspruch auf Leistung einer Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben oder
  2. erstmalig ein Ehegatte Anspruch auf Leistung einer Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der andere Ehegatte das 65. Lebensjahr vollendet hat oder
  3. ein Ehegatte verstirbt, bevor die Voraussetzungen der Nummern 1 und 2 vorliegen. In diesem Fall kann der überlebende Ehegatte das Rentensplitting unter Ehegatten allein herbeiführen.
Ziel dieser Neuregelung war es die eigenständige Altersversorgung insbesondere der Frauen zu verbessern. Mit dem Rentensplitting wird erreicht, das höhere eigenständige Rentenleistungen (für die Frau) vorliegen.

Ein großer Vorteil des Rentensplittings ist die fehlende Einkommensanrechnung - bei Neuehen ab 01.01.2002 werden nahezu alle Einkommensarten angerechnet, was quasi einen Ausschluss von der Hinterbliebenenleistung bedeutet. Vielen Ehefrauen ist nicht bewusst, das durch Einkommensanrechnung wahrscheinlich keine Witwenrente ausgezahlt wird. Als Rentenberater empfehle ich eine Risikolebensversicherung abzuschließen, die im Unterschied zu einer Kapitallebensversicherung wenig Geld kostet.

Bei Wiederheirat fallen die Rentenleistungen aus Rentensplitting nicht mehr weg.

Soweit der Tod des Ehepartners voraussehbar (z.B. Krebs) ist eine dringende Optimierungsberatung bei einem Rentenberater erforderlich. Im Rahmen einer Erstberatung ist zu prüfen, ob das Rentensplitting vorteilhafter gegenüber der Hinterbliebenenrente ist (Stichwort: Einkommensanrechnung).

Wann hat man Anspruch auf Halbwaisenrente?

Kinder haben nach dem Tode eines Elternteiles Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn
  1. sie noch einen Elternteil haben, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, und
  2. der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit erfüllt hat.
Die allgemeine Wartezeit ist bei Vorliegen von 60 Monaten Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen erfüllt.

Die allgemeine Wartezeit ist vorzeitig erfüllt, wenn der Elternteil wegen eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause oder durch eine Berufskrankheit verstorben ist.

In diesem Fall reicht es aus, wenn in den letzten zwei Jahren vor dem Tod mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen.

Wie lange wird Waisenrente gezahlt?

Grundsätzlich wird Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt. In folgenden Fällen wird die Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr gezahlt, wenn die Waise
  • sich in Schulausbildung oder Berufsausbildung befindet oder
  • sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonate befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes oder
  • ein freiwilliges soziales Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des Gesetzes zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres leistet oder
  • wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten
Eine Schulausbildung oder Berufsausbildung liegt nur vor, wenn die Ausbildung einen tatsächlichen zeitlichen Aufwand von wöchentlich mehr als 20 Stunden erfordert.

Freitag, 21. Januar 2011

Rente wegen Erwerbsminderung bei Asperger-Syndrom

Das Asperger-Syndrom ist eine ausgeprägte Kontakt- und Kommunikationsstörung und ist eine milde Form des Autismus. Sind Sie sich noch sicher ob das Asberger-Syndrom vorliegt? Es gibt einen Selbsttest für Asperger-Syndrom, entwickelt vom britischen Psychiater Dr. Simon Baron-Cohen.

In der Werkstätte für Behinderte sind Asperger-Autisten intellektuell häufig unterfordert. Dennoch sind die meisten Behinderten mit Asperger-Syndrom wohl in den Werkstätten, weil auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt häufig Mobbing-Situationen entstehen können.

In der Werkstätte für Behinderte besteht ein Versicherungsschutz in der Renten-, Unfall- und Krankenversicherung.

Soweit eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde und danach 12 Monate Pflichtbeiträge vorliegen, besteht eine Chance Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten. Zwar ist die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonaten an Beiträgen häufig nicht eingehalten aber über die Ausnahme der vorzeitigen Wartezeitfiktion wären die versicherungsrechtlichen V0raussetzungen erfüllt.

Die 3/5 Belegung muss bei Erfüllung der Wartezeitfiktion nicht vorliegen.

Ich habe diese Woche eine Mandantin beraten, die eine Tochter mit Asperger-Autismus hat. Sie wollte sich nach den Chancen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erkundigen.

Ich rege an frühzeitig den Weg zu einem unabhängigen Rentenberater aufzusuchen, der Sie in Fragen der Teilhabe und Rente wegen Erwerbsminderung informiert.

Donnerstag, 20. Januar 2011

Sind Ihre Schul- und Hochschulzeiten im Versicherungskonto eingetragen?

Bei der Deutschen Renversicherung werden ab dem 17. Lebensjahr die Schulzeiten als Anrechnungszeiten im Versicherungsverlauf berücksichtigt. Nach Schulende empfiehlt es sich von der Schule sich die Zeit vom 17. Lebensjahr bis Schulende über den Vordruck V510 bescheinigen zu lassen.

Aus meiner Rentenberatungspraxis kann ich berichten, das bei Rentenanträgen bei Vollendung des 65. Lebensjahres kaum noch Unterlagen bezüglich Schulausbildungen vorliegen. Das gilt vor allem bei Privatschulen.

Anschließend wäre das Kontenklärungsformular V100 und V410 auszufüllen. Der Vordruck V100 besteht aus 7 Seiten und der V410 besteht aus 8 Seiten.

Die Anrechnungszeiten wegen Schulzeit sind als rentenrechtliche Zeiten bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigungsfähig. Bei der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte oder Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist eine Wartezeit von 35 Jahren erforderlich.

Wer hilft beim Ausfüllen der Vordrucke V100 und V410? Beim Ausfüllen sind Ihnen der Rentenversicherungsträger oder der unabhängige Rentenberater behilflich.

Analyse des Versicherungsverlaufes erbringt fehlende Berufsausbildung

Heute war ein Außenhandelskaufmann in meiner Beratung. Nach Prüfung des Versicherungsverlaufes fragte ich ihn, ob er denn keine Ausbildung hätte. Wieso fragte er zurück? Weil im Versicherungskonto keine Berufsausbildung für die abgeschlossene Lehre als Außenhandelskaufmann enthalten ist, antwortete ich ihm.

Die sachliche Prüfung des Versicherungsverlaufes dauerte 15 Minuten.

Mein Mandant hat mich beauftragt für ihn die fehlende Berufsausbildungszeit im Rahmen der Kontenklärung eintragen zu lassen und wird mir eine beglaubigte Kopie des Lehrvertrages zusenden.

Die Einbindung als Berufsausbildung im Versicherungskonto wird sich bei meinem Mandanten rentensteigernd auswirken. Der Mandant war vorher der Meinung sein Versicherungskonto sei geklärt. Der spätere Rentenbescheid wäre ebenso fehlerhaft gewesen und mein Mandant hätte jeden Monat weniger Rente erhalten.

Fazit: Gehe nicht gleich über Los, sondern zuerst zum Rentenberater.

Wie kann ich die Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten?

Heute war ein 52-jähriger Mandant da, den ich in der Erstberatung bezüglich Statusverfahren bereits beraten habe. Soweit er im Statusverfahren selbständig wird liefe die Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung nach 2 Jahren nach dem letzten Pflichtbeitrag aus.

Da mein Mandant vor dem 01.01.1984 mindestens 60 Monate Beiträge entrichtet hatte und ab 01.01.1984 bis 31.01.2010 jeder Monat mit Pflichtbeiträgen belegt ist, können freiwillige Mindestbeiträge die Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung - bei meinem Mandanten ca. 1.500 € monatlich - aufrechterhalten.

Der Antrag auf den freiwilligen Beitrag muss am 31.03.2011 beim Rentenversicherungsträger sein, damit für den Zeitraum ab 01.02.2010 freiwillige Beiträge entrichtet werden können.

Um einen Fristablauf des 31.03.2011 zu vermeiden habe ich das Formular V060 - Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung - gleich erstellt und werde es heute noch absenden.

Soweit Selbständige das Formular V060 selber ausfüllen möchten, möchte ich darauf hinweisen, das sie sich dann unvorbereitet und unbeabsichtigt in ein sozialversicherungsrechtliches Statusverfahren mit 5stelliger Nachzahlung verheddern können.

Bitte suchen Sie auch bei dem zunächst einfachen Vordruck V060 einen Rentenberater auf, der unabhängig Ihre Interessen vertritt und nicht die Interessen der Deutschen Rentenversicherung.

Mittwoch, 19. Januar 2011

Grad der Behinderung bei Schizophrenie und affektive Psychosen - VersMedV -

Langdauernde (über ein halbes Jahr anhaltende) Psychose im floriden Stadium je nach Einbuße beruflicher und sozialer Anpassungsstörungen geben einen Grad der Behinderung (GdB) zwischen 50 und 100.

Ein schizophrene Residualzustand (z.B Konzentrationsstörung, Kontaktschwäche, Vitalitätseinbuße, affektive Nivellierung)
  • mit geringen und einzelnen Restsymptomen ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten = 10 bis 20 GdB,
  • mit leichten sozialen Anpassungsschwierigkeiten = 30 bis 40 GdB,
  • mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten = 50 bis 70 GdB,
  • mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten = 80 bis 100 GdB

Grad der Behinderung bei affektiver Psychose - VersMedV -

Bei affektiver Psychose mit relativ kurz andauernden, aber häufig wiederkehrenden Phasen
  • bei 1 bis 2 Phasen im Jahr von mehrwöchiger Dauer je nach Art und Ausprägung = 30 - 50 GdB,
  • bei häufigeren Phasen von mehrwöchiger Dauer = 60 - 100 GdB
Nach dem Abklingen lang dauernder psychotischer Episoden ist eine Heilungsbewährung von zwei Jahren abzuwarten.

Ab welchem Grad der Behinderung (GdB) ist man schwerbehindert?

Eine Schwerbehinderung hat eine Person ab einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 v.H. gemäß § 2 Absatz 2 SGB IX.

Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 v.H. kann auf Antrag bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung mit dem schwerbehinderten Menschen erreicht werden.

Durch die Gleichstellung erlangt der Mitarbeiter die gleiche Ansprüche wie ein schwerbehinderter Arbeitnehmer mit Ausnahme des Zusatzurlaubes von 5 Arbeitstagen. Durch die Gleichstellung erlangt man einen Kündigungsschutz entsprechend einem schwerbehinderten Menschen.

Voraussetzung für eine Gleichstellung ist, das der Antragsteller infolge seiner Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten könnte.

Bei der Bewertung des Grades der Behinderung zählen nur Gesundheitsstörungen über einen Zeitraum von mehr als sechs Monate.

Krankheitszeiten zwischen dem 17. Lebensjahr und dem 25. Lebensjahr

Krankheitszeiten nach dem vollendeten 17. und vor dem vollendeten 25. Lebensjahr sind Anrechnungszeiten, soweit
  1. mindestens einen Kalendermonat krank gewesen,
  2. soweit die Zeiten nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind.
Junge Versicherte können das Versicherungskonto der Deutschen Rentenversicherung über Rentenberater klären lassen.

Die Krankheitszeiten sind unter anderem für die Wartezeit von 35 Jahren von Bedeutung.

Vorzeitige Wartezeiterfüllung bei Rente wegen voller Erwerbsminderung

Ich habe diese Woche eine 30-jährige Mandantin mit Krankheitsbild Bulimie (Ess-Brechsucht) beraten bezüglich Rente wegen Erwerbsminderung. Sie hat ihre berufliche Ausbildung nach einem Jahr abgebrochen und ist danach erwerbsgemindert geworden.

Sie hat mehrere Jahre wegen Krankheit nicht gearbeitet und war oft in der Psychosomatischen Klinik. Diese Lücken habe ich über das Kontenklärungsverfahren durch Klinikentlassungsberichte und Arztbescheinigungen als Krankheitszeiten bescheinigen könne.

Krankheitszeiten nach dem vollendeten 17. und vor vollendeten 25. Lebensjahr von mindestens einem Monat sind rentenrechtliche Anrechnungszeiten, soweit die Zeiten nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind.

Zunächst müsste sie die allgemeine Wartezeit von 60 Monate Beiträge und die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen von 36 Monaten Pflichtbeiträgen innerhalb der letzten fünf Jahren erfüllen.

Im Rahmen der vorzeitigen Wartezeiterfüllung erfüllt sie dennoch die Voraussetzungen.

Die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten Beiträgen aus Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen ist auch vorzeitig erfüllt, wenn
  1. Versicherte vor Ablauf von sechs Jahren nach Beendigung einer Ausbildung voll erwerbsgemindert geworden ist und
  2. in den letzten zwei Jahren vorher mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben
Der Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung verlängert sich um Zeiten einer schulischen Ausbildung nach Vollendung des 17. Lebensjahres bis zu sieben Jahren.

Die vorzeitige Wartezeiterfüllung tritt nicht ein bei teilweiser Erwerbsminderung. Bei voller Rente wegen verschlossenem Arbeitsmarkt (Arbeitsmarktrente) und Leistungsvermögen von drei- bis unter sechs Stunden tritt die vorzeitige Wartezeiterfüllung ein.

Die weitere besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung der 3/5 Belegung ist nach § 43 Abs. 5 SGB VI nicht erforderlich.

Dienstag, 18. Januar 2011

Selbsthilfegruppen der Rheuma-Liga für FMS in Baden-Württemberg

  • Selbsthilfegruppe Stuttgart: Frau Renate Kunert, Tel. 0711-4895 190, Treffen jeweils jeden 4. Mittwoch im Monat um 17.00 Uhr im Bürgerhospital,
  • Sebsthilfegruppe Schwäbisch Gmünd: Frau Ulla Funk, Tel. 07171-7793 71,
  • Selbsthilfegruppe Sindelfingen: Herr Uwe Ehrt, Tel. 07031-2673 00, Treffen am 1. Mittwoch im Monat,
  • Selbsthilfegruppe Esslingen: Frau Astrid Waidelich, Tel. 0711-797 8247,


Selbsthilfegruppen der Deutschen Fibromyalgie-Vereinigung (DFV) e.V. in Baden-Württemberg für das Krankheitsbild FMS


  • Selbsthilfegruppe Vaihingen an der Enz: Frau Erhard-Raum, Tel. 07042-6230,
  • Selbsthilfegruppe Ludwigsburg: Frau Füllborn-Gschwind, Tel. 07133-205 0356,
  • Selbsthilfegruppe Kraichgau: Frau Teichmann, Tel. 07261-617 63,
  • Selbsthilfegruppe Horb: Frau Arndt, Tel. 07451-7911,
  • Selbsthilfegruppe Göppingen: Frau Merkel, Tel. 07161-8184 25,
  • Selbsthilfegruppe Heilbronn: Frau Pfeiffer, Tel. 07131-642 4544
Im Sprachgebrauch taucht statt Fibromyalgie-Syndrom (FMS) auch Weichteilrheuma in Gesprächen auf.

Welche Selbsthilfeverbände gibt es bei Fibromyalgie (FMS)

Zunächst gibt es es die Deutsche Fibromyalgie-Vereinigung (DFV) e.V. in Seckach. Der Selbsthilfeverband wurde am 12.07.1996 gegründet und ist in Deutschland der größte und älteste Bundesverband im Selbsthilfebereich, der sich ausschließlich mit dem Krankheitsbild Fibromyalgie-Syndrom (FMS) beschäftigt.

In den einzelnen Bundesländern gibt es neben dem Bundesverband weitere Selbsthilfeverbände.
Für Fibromyalgie-Erkrankte in Baden-Württemberg wäre es der Fibromyalgie-Selbsthilfeverband Baden-Württemberg e.V. in Stuttgart. Dieser Verband wurde am 05.04.2001 gegründet.

Der Blogschreiber Rentenberater Sommer ist sowohl bei der Deutschen Fibromyalgie-Vereinigung wie auch beim Fibromyalgie-Selbsthilfeverband Baden-Württemberg Mitglied und unterstützt die Fibroerkrankten bei Fragen bezüglich Rente und Schwerbehinderung. Viele Fragen lassen sich im Vorfeld telefonisch abklären.

Wann erhält man eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Dauer?

Generell werden Renten wegen Erwerbsminderung auf Zeit gewährt. Die Befristung erfolgt längstens für drei Jahre nach Rentenbeginn.

Soweit eine Zeitrente wegen voller Erwerbsminderung mit einem Leistungsvermögen von unter drei Stunden mehrmals verlängert wird, so dass eine Gesamtrentendauer von neun Jahren entsteht, ist bei dem nächsten Antrag auf Weitergewährung eine Dauerrente zu bewilligen.

Die volle Rente wegen Erwerbsminderung mit einem Leistungsvermögen von unter drei Stunden wird auch unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann.

Doch Vorsicht. Auch bei einer Dauerrente wird die Rente regelmässig überprüft. Soweit keine durchgehende Facharztbehandlung mehr stattfindet, wird von einer Besserung ausgegangen und nach einem Anhörungsverfahren ist eine Aufhebung der Dauerrente wahrscheinlich.

Montag, 17. Januar 2011

Mit Formblatt E 303 Arbeitslosengeld ins Ausland mitnehmen

Arbeitslose können über das Formular E 303 in einem anderen EU-Land, EWR-Land und in der Schweiz unter Fortzahlung von Arbeitlosengeld auf Arbeitssuche gehen. Rechtsgrundlage für diese so genannte Mitnahme-Bescheinigung sind für die Arbeitssuchende in den EU-Mitgliedsstaaten Art. 64 der VO (EG) 883/2004 und Art. 55 der neuen DurchführungsVO 987/2009, in den EWR-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein) und in der Schweiz die VO (EWG) 1408/71.

Sie können das Arbeitslosengeld bis zu drei Monaten mitnehmen. Die Agentur für Arbeit kann den Zeitraum auf höchstens sechs Monate verlängern.

Um sich auch den Krankenversicherungsschutz zu sichern, ist bei der gesetzlichen Krankenkasse unter Vorlage der Mitnahme-Bescheinigung E 303 eine Bescheinigung E 119 "Bescheinigung über den Anspruch der Arbeitslosen und ihrer Familienangehörigen auf Leistungen der Kranken-/Mutterschaftsversicherung" ausfertigen zu lassen.

Der europäische Arbeitsmarkt bietet über das Formular E 303 mutigen, nach Arbeit suchenden Menschen interessante Möglichkeiten.

Rentenantrag wegen Multiple Sklerose, Myasthenia und Depression

Heute war eine Mandantin bei mir wegen Beantragung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Sie ist heute das dritte Mal in der Rentenberatung gewesen.

Sie war von 1990 bis 1998 bei der Firma Alcatel-SEL, heute Alcatel-Lucent, beschäftigt. Sie ist multimorbid erkrankt. Es werden die Diagnosen Multiple Sklerose (MS), Myastenia gravis (schwere Muskelschwäche als Autoimmunkrankheit) und eine mittelgradige Depression genannt.

Es fand eine stationäre Behandlung im Gemeinschaftskrankenhaus Herdecke, Abteilung für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie Ende 2010 statt. Die Entlassungsdiagnosen waren eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode, Multiple Sklerose (MS) und Myasthenia gravis. Laut dem behandelnden Neurologen sei die Kombination von MS und MG selten.

Zu beachten ist, das die Ziffern 10.4 bis 10.4.5 im Formular R 100 bei einem Rentenantrag wegen Erwerbsminderung nicht auszufüllen sind, da es sich nicht um eine Altersrente handelt. Weiter zu achten ist bei Ziffer 1.3. bei Formblatt R 810 "Erhalten oder erwarten Sie Versorgungsbezüge (z.B. Betriebs-, Zusatzrente, Pension" die Betriebsrente "SEL-Alcatel" einzutragen ist.

Mit Hochschulausbildung und der letzten Tätigkeit als EDV-Anwendungstrainerin und Jahrgang vor dem 02.01.1961 hat sie gute Chancen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.

Sonntag, 16. Januar 2011

Kann ich die Rechnung meines Rentenberaters steuerlich absetzen?

Ja, die Kosten für die Rentenberatung sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar (BdF IV B5-S.2255-356/97 vom 20.11.1997).Insoweit sind die Kosten für Bescheidsprüfung, Kontenklärung, die Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung steuerlich absetzbar. Fragen Sie Ihren Steuerberater nach den Einzelheiten.

Darf ich neben einer Rente wegen voller Erwerbsminderung hinzuverdienen?

Diese Frage wird mir als Rentenberater häufig gestellt. Generell darf bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 400,00 € monatlich hinzu verdient werden. Zweimal im Jahr ist das Doppelte des Hinzuverdienstes von 400,00 €, also 800,00 € erlaubt. Aber kein Cent mehr, da sonst die volle Rente wegen Erwerbsminderung entzogen wird und nur eine teilweise Rente wegen Erwerbsminderung gewährt wird.

Soweit der ärztliche Dienst der Deutschen Rentenversicherung von einem Leistungsvermögen von unter drei Stunden bei der Gewährung der Rente wegen Erwerbsminderung ausging, ist es nicht ratsam eine geringfügige Beschäftigung bei einer Arbeitszeit von 3 Stunden und mehr im Tag einzugehen.

Beim Rentenversicherungsträger geht eine Warnmeldung ein, das eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Der Arbeitgeber wird angefragt, wieviel Stunden im Tag gearbeitet wird. Nach einem Anhörungsverfahren wird der frühere Rentenbescheid aufgehoben.

Also was machen? Es gilt auf alle Fälle wieder meine häufig geäußerte Maxime - nicht beim Rentenversicherungsträger nachfragen! Sie kennen doch den Spruch "Gehe nur zum König, wenn Du gerufen wirst". Wenden Sie sich an einen Rentenberater, der Sie unabhängig beraten kann, ohne das der Rentenversicherungsträger von der Absicht einer geringfügigen Beschäftigung erfährt.

Wie gut sind die Chancen für einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung?

Sind Sie vom Hausarzt angesprochen worden einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderunng oder Rehaantrag zu stellen? Sie sind sich nicht sicher, was auf Sie zukommt? Sie wissen nicht genau, wie die Chancen für einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung sind?

Bevor ein Rentenantrag wegen Erwerbsminderung eingereicht werden soll, sind auch Fragen wie Höhe der Rente wegen Erwerbsminderung, was bleibt nach Abzug des Eigenanteils der Kranken- und Pflegeversicherung übrig (Auszahlungsbetrag), Höhe des Krankengeldes und des Arbeitslosengeldes, Alter des Rentenantragstellers, Bestehen einer Schwerbehinderungseigenschaft abzufragen. Zu prüfen sind auch die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung (EM). Sind in den letzten fünf Jahren 36 Monate Pflichtbeiträge vorhanden? Wichtig ist es, das auch im späteren Klageverfahren noch die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, da der Leistungsfall einer Rente wegen EM häufig erst während des Klageverfahrens anerkannt wird.

Hat der Antragsteller noch eine betriebliche Altersversorgung oder eine private Rente wegen Berufsunfähigkeit?

Dem Verfasser des Blogs sind Fälle aus der Praxis bekannt, das nach Einreichen eines Rehaantrages eine Rente wegen Erwerbsminderung in Höhe von 450 € gewährt wurde. Es gilt der Grundsatz das ein Rehaantrag als Rentenantrag gilt. Vorher hatten die Mandanten Krankengeld bezogen in doppelter Höhe. Die Mandanten hätten ohne Rente wegen Erwerbsminderung noch Anspruch auf Krankengeld gehabt.

Ich möchte meinen Lesern keine Angst machen. Bei den Ortsbehörden oder Auskunfts- und Beratungsstellen findet keine entsprechende Optimierungsberatung statt. Laut der Rechtssprechung des Sozialgericht Stuttgart und des Landessozialgericht Baden-Württemberg sind auch nur Fragen der Versicherten zu beantworten und nicht auf naheliegende Themen einzugehen. Zudem belastet eine Optimierungsberatung die Versicherungsgemeinschaft, was nicht gewollt ist. Eine unabhängig Beratung kann Ihnen der Rentenberater bieten. Er ist selbständig und nicht beim Rentenversicherungsträger angestellt. Im Unterschied zur Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist die Beratung allerdings kostenpflichtig.

Bei den Ortsbehörden wird der Rentenantrag wegen Erwerbsminderung aufgenommen und das war´s. Es gibt im allgemeinen keine Hinweise ob der Rentenantrag zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist oder erst zu einem späteren Zeitpunkt und ob überhaupt ein Rentenantrag wegen Erwerbsminderung gestellt werden soll. Soweit die Wartezeit von 420 Monate vorliegt ist es unter Umständen günstiger eine Schwerbehinderung zu beantragen und danach eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu beantragen.

Beim Verfasser dieses Blogs besteht die Möglichkeit sich die Chancen für eine Rentenantragstellung wegen Erwerbsminderung bestimmen zu lassen. Durch seine 20-jährige Erfahrung als Rentenberater im Hinblick auf Renten wegen Erwerbsminderungen und Schwerbehinderungen kann er bei Vorlage der medizinischen Unterlagen wie Arztberichte, Entlassungsberichte von Kliniken, Attesten und Angabe der behandelnden Ärzte den Prozentwert (Wahrscheinlichkeit) einer Durchsetzung geben.

In unserer Kanzlei raten wir Mandanten bei schlechten Chancen von einem Rentenantrag ab.

Was kostet die Prüfung der Rentenchancen einer Rente wegen Erwerbsminderung? Das ist von Rentenberater zu Rentenberater unterschiedlich. Beim Verfasser können Sie ab 52 € (entsprechend 20 Minuten Beratungszeit) die Rentenchancen im Antrags-, Widerspruchs- oder Klageverfahren prüfen lassen.

Kürzung der Tabellenwerte um 1/6 bei Spätaussiedlern und Vertriebenen

Vertriebene und Spätaussiedler aus Rumänien (Banater Schwaben, Siebenbürger Sachsen), Formatierung für ausgewählten Text aufhebenUdSSR (Wolgadeutsche, Krimdeutsche, Wolhyniendeutsche, Kaukasiendeutsche, Schwarzmeerdeutsche, Russlandmennoniten, Sibiriendeutsche), Jugoslawien und Ungarn (Banater Schwaben), Polen (Schlesier, Pommern, Ostpreußen) haben in ihren Rentenbescheiden häufig eine Kürzung der FRG Tabellenwerte um 1/6, weil die Zeiten als glaubhaft gemacht gelten.

Bei Nachweis der Unterbrechungszeiten wie Urlaub, Bildungsurlaub, Krankheit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Militärdienst in Form einer Arbeitgeberbescheinigung (Exeltabelle) mit Angabe der Jahre und Monate ist die Anerkennung von 6/6 möglich.

Doch aufgepasst. Wenn bei Frauen die Schwangerschaft und die Zeit des Mutterschutzes und bei Männern die Militärzeit in der Arbeitgeberbescheinigung fehlt, gilt die Bescheinigung als unglaubwürdig und die Zeit gilt weiterhin nur als glaubhaft gemacht.

In jedem zweiten Rentenbescheid sind die FRG Zeiten nach dem Fremdrentengesetz um 1/6 gekürzt. Lassen Sie bitte diese Zeiten durch einen Rentenberater prüfen. Denn nicht in jedem Fall lohnt sich der Aufwand. Der Rentenberater sieht im Berechnungsteil (Anlagen) des Bescheides, ob es sich lohnt.

Auch wenn der Rentenbescheid älter ist, kann durch einen Überprüfungsantrag gemäss § 44 SGB X der alte Rentenbescheid noch geprüft werden und es kann eine üppige Nachzahlung für die letzten drei Jahre winken.

Durch eine sachliche Prüfung erkennt der Rentenberater ob die Qualifizerungsgruppe stimmt (ebenfalls ein häufiger Fehler).

Der Verfasser dieses Blogs prüft FRG-Bescheide auch überregional und nicht nur aus dem Raum Stuttgart. Er benötigt den FRG Bescheid und das übersetzte Arbeitsbuch. Alles weitere kann telefonisch besprochen werden.

Samstag, 15. Januar 2011

Grad der Behinderung bei Oberes Sprunggelenk-TEP

Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17.12.2010 ergeben sich gravierende Verschlechterungen bei der Bewertung der Schultergelenk Endoprothese.

Es werden Mindest-GdB angegeben, die für OSG-Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.

Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch
  • Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung,
  • Nervenschädigung,
  • deutliche Muskelminderung,
  • ausgeprägte Narbenbildung
Die in der GdS-Tabelle angegebenen Werte schließen die bei der jeweiligen Versorgungsart üblicherweise gebotenen Beschränkungen ein.

Bei einseitiger Endoprothese des Oberen Sprunggelenks (OSG) beträgt der GdB mindestens 10 v.H. (früher 30) und bei beidseitiger Endoprothese mindestens 20 v.H. (früher 50).

Grad der Behinderung bei Ellenbogen-TEP

Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17.12.2010 werden Mindest-GdB angegeben, die für Ellenbogen-Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.

Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch

  • Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung,
  • Nervenschädigung,
  • deutliche Muskelminderung,
  • ausgeprägte Narbenbildung
Die in der GdS-Tabelle angegebenen Werte schließen die bei der jeweiligen Versorgungsart üblicherweise gebotenen Beschränkungen ein.

Bei einseitiger Totalendoprothse des Ellenbogengelenks beträgt der GdB mindestens 30 v.H. und bei beidseitiger Totalendoprothsen der Ellenbogengelenke mindestens 50 v.H.

Grad der Behinderung bei Schultergelenk-TEP

Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17.12.2010 ergeben sich gravierende Verschlechterungen bei der Bewertung der Schultergelenk Endoprothese.

Es werden Mindest-GdB angegeben, die für Schultergelenk-Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.

Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch
  • Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung,
  • Nervenschädigung,
  • deutliche Muskelminderung,
  • ausgeprägte Narbenbildung
Die in der GdS-Tabelle angegebenen Werte schließen die bei der jeweiligen Versorgungsart üblicherweise gebotenen Beschränkungen ein.

Bei einseitiger Endoprothese des Schultergelenks beträgt der GdB mindens 20 v.H. (früher 30) und bei beidseitiger Endoprothese der Schultergelenke beträgt der GdB mindestens 40 v.H. (früher 50).

Freitag, 14. Januar 2011

Rentenberater Sommer ist AOKplusCARD-Partner

Rentenberater Sommer aus Stuttgart ist seit 2010 AOKplusCARD-Partner. Bei Vorlage der AOKplus Card der AOK gibt es 10 % Rabatt auf die Erstberatung.

Die Kanzlei liegt schräg gegenüber dem AOK Kunden-Center Stuttgart City in der Calwerstr. 17

Nehmen Sie Kontakt mit Belinda auf, die Ihnen die Vorteile der AOKplusCARD aufzeigt.

Auf Schatzsuche im Aktenkeller - EM Rentner aufgepasst

Ich bin derzeit häufig im Keller - nein ich drucke dort kein Geld. Aber ich suche nach Schätzen..

Wer eine befristete Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, befristete Rente wegen Berufsunfähigkeit oder befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezog, die vor Mai 2007 verlängert wurde, hat vielleicht Anspruch auf eine Rentennachzahlung.

Insoweit schaue ich zur Zeit alle erledigten Fälle der letzten 20 Jahre nach dieser Fallgruppe durch. Es lohnt sich für die Mandanten. Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro sind möglich.

Vorsicht bei Erhöhungsantrag von einem Grad der Behinderung von 50 v.H. auf 60 v.H.

Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17.12.2010
ergeben sich gravierende Verschlechterungen bei der Bewertung der Endoprothesen. So kann es bei Erhöhungsanträgen zu einer Reduktion des Grades der Behinderung auf 40 v.H. und weniger kommen.

Ein Knie-TEP gibt nicht mehr 30 v.H. wie bisher, sondern nur noch 10 v.H.

Hören Sie bitte nicht auf die Empfehlung des Orthopäden oder Hausarztes wegen Erhöhung des Grades der Behinderung von 50 v.H. auf 60 v.H.

Es empfiehlt sich vorher unbedingt bei einem Rentenberater oder Fachanwalt für Sozialrecht hinsichtlich den Chancen für eine Erhöhung bzw. der Gefahr einer Reduktion des Grades der Behinderung aufzusuchen.

Es ist zu befürchten, dass die Versorgungsämter sich die Gelegenheit nicht nehmen lassen, alle betroffenen Schwerbehinderten mit einer Endoprothese nachträglich zu überprüfen.

Soweit Sie bereits ein Anhörungsschreiben oder Aufhebungsbescheid erhalten haben, wenden Sie sich bitte innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von vier Wochen an einen Rentenberater wegen fristgemäßer Einlegung eines Widerspruchs.

Grad der Behinderung bei Hüft-TEP

Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17.12.2010 ergeben sich gravierende Verschlechterungen bei der Bewertung der Hüft-Endoprothesen.

Es werden Mindest-GdB angegeben, die für Hüft-Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.

Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch

  • Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung,
  • Nervenschädigung,
  • deutliche Muskelminderung,
  • ausgeprägte Narbenbildung
Die in der GdS-Tabelle angegebenen Werte schließen die bei der jeweiligen Versorgungsart üblicherweise gebotenen Beschränkungen ein.

Bei einseitiger Endoprothese (Hüft-TEP) beträgt der GdB mindestens 10 v.H. (nicht mehr 20) und bei beidseitiger Endoprothse beträgt der GdB mindestens 20 v.H. (nicht mehr 30 v.H.)

Grad der Behinderung bei Knie-TEP

Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 17.12.2010 ergeben sich gravierende Verschlechterungen bei der Bewertung der Knie-Endoprothesen.

Es werden Mindest-GdB angegeben, die für Knie-Endoprothesen bei bestmöglichem Behandlungsergebnis gelten. Bei eingeschränkter Versorgungsqualität sind höhere Werte angemessen.

Die Versorgungsqualität kann insbesondere beeinträchtigt sein durch

  • Beweglichkeits- und Belastungseinschränkung,
  • Nervenschädigung,
  • deutliche Muskelminderung,
  • ausgeprägte Narbenbildung
Die in der GdS-Tabelle angegebenen Werte schließen die bei der jeweiligen Versorgungsart üblicherweise gebotenen Beschränkungen ein.

Angemessen für ein Knie-TEP einseitig ist ein GdB von mindestens 20 v.H. (vorher 30), bei beidseitiger Totalendoprothese beträgt der GdB mindestens 30 v.H. (vorher 50).

Bei einseitiger Teilendoprothese des Knies beträgt der GdB mindestens 10 v.H. und bei beidseitiger Teilendoprothese mindestens 20 v.H.

Donnerstag, 13. Januar 2011

Grad der Behinderung bei Hüftarthrose - VersMedV -

Versteifung eines Hüftgelenks

in günstiger Stellung 40

Die Versteifung eines Hüftgelenks in leichter Abspreizstellung von ca. 10°, mittlerer Drehstellung und leichter Beugestellung gilt als günstig.

in ungünstiger Stellung 50 - 60

Ungünstig sind Hüftgelenkversteifungen in stärkerer Adduktions-, Abduktions- oder Beugestellung.

Bewegungseinschränkung der Hüftgelenke



geringen Grades
(z.B. Streckung/Beugung bis zu 0-10-90 mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit)


einseitig 10 - 20

beidseitig 20 - 30

mittleren Grades
(z.B. Streckung/Beugung bis zu 0-30-90 mit entsprechender Einschränkung der Dreh- und Spreizfähigkeit)


einseitig 30

beidseitig 50

stärkeren Grades

einseitig 40

beidseitig 60 - 100

Grad der Behinderung bei Kniearthrose - VersMedV -

Bewegungseinschränkung im Kniegelenk

geringen Grades (z.B. Streckung/Beugung bis 0-0-90)

einseitig 0 - 10

beidseitig 10 - 20

mittleren Grades (z.B. Streckung/Beugung 0-10-90)

einseitig 20

beidseitig 40

stärkeren Grades (z.B. Streckung/Beugung 0-30-90)

einseitig 30

beidseitig 50
Ausgeprägte Knorpelschäden der Kniegelenke (z.B. Chondromalacia patellae Stadium II - IV) mit anhaltenden Reizerscheinungen, einseitig

ohne Bewegungseinschränkung 10 - 30

mit Bewegungseinschränkung 20 - 40


Wer kann in der Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) behandelt werden?

Legaldefinition: § 118 Abs. 1 Satz 2 SGB V

Die Behandlung in der PIA ist auf diejenigen Versicherten auszurichten, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten Ärzten auf die Behandlung durch diese Krankenhäuser angewiesen sind.

Die PIA hat ein multiprofessionellen Ansatz mit Psychiater, Psychologen, Sozialarbeiter, Ergotherapeuten, Kunsttherapeuten, Phyiotherapeuten.

Dienstag, 11. Januar 2011

Grad der Behinderung bei Schmerzsyndrom - VersMedV -

Die in den GdS-Tabelle angegebenen Werte schließen die üblicherweise vorhandenen Schmerzen mit ein und berücksichtigen auch erfahrungsgemäß besonders schmerzhafte Zustände.
Ist nach Ort und Ausmaß der pathologischen Veränderungen eine über das übliche Maß hinausgehende Schmerzhaftigkeit nachgewiesen die eine ärztliche Behandlung (Schmerztherapie) erfordern, können höhere Werte angesetzt werden.

Ziffer 18.9 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze:

Bei außergewöhnlichen Schmerzsyndromen kann auch ohne nachweisbare neurologische Ausfallserscheinungen (z.B. Postdiskotomiesyndrom) ein GdB über 30 in Betracht kommen.

Grad der Behinderung bei Depression - VersMedV -

Ziffer 3.7 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze - Neurosen, Persönlichkeitsstörungen, Folgen psychischer Traumen:

Leichtere psychovegetative oder psychische Störungen = 0-20 v.H.

Stärker behindernde Störungen
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit
(z.B. ausgeprägtere depressive, hypochondrische, asthenische oder phobische Störungen,
Entwicklung mit Krankheitswert, somatoforme Störungen) = 30-40 v.H.

Schwere Störungen (z.B. schwere Zwangskrankheit)
mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten = 50-70 v.H.

mit schweren sozialen Anpassungsschwierigkeiten = 80-100 v.H.

Montag, 10. Januar 2011

Erleichterungen für behinderte Menschen im Straßenverkehr ohne Merkzeichen aG

Menschen mit einer Conterganschädigung können künftig ohne Weiteres auf Behindertenparkplätzen parken. Und mehr Behinderte können demnächst auch im eingeschränkten Halteverbot, in Ladezonen oder in Fußgängerzonen das Auto abstellen.

Der Bundesrat hat am 6. März 2009 Änderungen der straßenverkehrsrechtlichen Regelungen mit Blick auf Menschen mit Behinderung zugestimmt.

Für schwerbehinderte Menschen gibt es künftig im Straßenverkehr weitere erhebliche Erleichterungen. So werden Menschen mit einer Conterganschädigung oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen künftig ebenfalls ohne Weiteres auf Behindertenparkplätzen parken können. Dies war bislang nur außergewöhnlich gehbehinderten Menschen vorbehalten und für von blinden Menschen und ihren Begleitungen genutzten Autos möglich.

Daneben wird der Kreis behinderter Personen ausgeweitet, die Parkerleichterungen in Anspruch nehmen können, also auch im eingeschränkten Halteverbot, in Ladezonen oder in Fußgängerzonen parken dürfen. Bislang war dies nur denen gestattet, die Anspruch auf Nutzung eines Behindertenparkplatzes hatten. Künftig gilt das auch für

* Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).

* Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.

* Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt.

* Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Für die Vergabe der Ausnahmegenehmigungen sind die Straßenverkehrsbehörden der Länder zuständig.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Grad der Behinderung bei Schlaf-Apnoe-Syndrom - VersMedV -

Ziffer 8.7 der Versorgungsmedizinischen Grundsätze (Nachweis durch Untersuchung im Schlaflabor):

Schlafapnoe-Syndrom ohne Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeatmung = 0-10 v.H.
Schlafapnoe-Syndrom mit Notwendigkeit einer kontinuierlichen nasalen Überdruckbeamtung = 20 v.H.
Schlafapnoe-Syndrom bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung = 50 v.H.

Folgeerscheinungen oder Komplikationen (z.B. Herzrhythmusstörungen, Hypertonie, Cor pulmonale) sind zusätzlich zu berücksichtigen.

Sonntag, 9. Januar 2011

Psychiatrische Kliniken im Umfeld von Stuttgart

Sie wurden von Ihrem behandelnden Psychiater in eine Psychiatrische Klinik im Großraum Stuttgart eingewiesen und wollen sich noch über die Psychiatrische Klinik informieren? Nichts leichter als das - ich habe für Sie eine Liste der Psychiatrischen Kliniken im Umfeld von Stuttgart erstellt:


In Stuttgart und Umgebung gibt es auch ein großes Angebot an psychiatrischen Tageskliniken:


Soweit Sie keinen Termin bei einem Pychiater in Stuttgart kurzfristig erhalten, ist das Angebot der Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) interessant:

Wo finde ich einen Schmerztherapeut in Stuttgart und Umgebung?


Schmerzambulanzen in Stuttgart:

Niedergelassene Schmerztherapeuten:

  • Herr Dr. med. Roland Mell, Stuttgarter Str. 32, 71638 Ludwigsburg
  • Frau Dr. med. Barbara Steinbrück, Kirchheimerstr. 45, 70619 Stuttgart,
  • Herr Dr. Th. med. Albrecht, Eierstr. 46, 70199 Stuttgart,
  • Frau Ursula Wendling, Alte Poststr. 8, 70173 Stuttgart,
  • Herr Dr. med. Thomas Fritz, König-Karl-Str. 26, 70372 Stuttgart
  • Herr Dr. med. Christoph Wachter, Fellbacherstr. 16, 70736 Fellbach,
  • Herr Thomas Tusker, Fellbacherstr. 16, 70736 Fellbach,

Internisten und Rheumatologen in Stuttgart und Umgebung

In meiner Kanzlei habe ich häufig Mandanten mit dem Krankheitsbild Fibromyalgie. Ich werde häufig nach Anschriften von Fachärzten für Innere Medizin und Rheumatolgie gefragt. Insoweit habe ich in meinem Blog eine Liste der praktizierenden Internisten und Rheumatologen im Raum Stuttgart erstellt.


Herr Dr. med. Andreas Engel
Rothebühlstraße 66
70188 Stuttgart
Tel. 0711-617766

Herr Dr. med. Stefan Heitmann
Böheimstr. 37
70199 Stuttgart
Tel. 0711-64898121

Frau Dr. med. Constanze Richter
Seelbergstr. 11
70372 Stuttgart
Tel. 0711-3054423

Herr Dr med. Ton Tran Viet
Birkenwaldstr. 213 A
70199 Stuttgart
Tel. 0711-2560524

Herr Dr med. Hans Ulrich Wilhelm
Stuttgarter Str. 33-35
70469 Stuttgart
Tel. 0711-2991395

Dr. med. Erich Bärlin
Friedrichstr. 124
71634 Ludwigsburg
Tel. 07141-9719129

Herr Dr. med. Jürgen Strenger
Bahnhofsplatz 2
74321 Bietigheim-Bissingen
Tel. 07142-914200

Herr Dr. med. Thomas Weiss
P 6, 26
68161 Mannheim
Tel. 0621-46086060


Weitere Links zu Fibromyalgie:

Samstag, 8. Januar 2011

Aktuelle SV Werte 2011

Das Kabinett hat am 13.10.2010 die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2011 beschlossen. Der Bundesrat hat am 17.12.2010 die SV-Werte für 2011 beschlossen.


Beitragsbemessungsgrenze gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung:

  • 5.500,00 € monatlich (West),
  • 66.000,00 € jährlich (West),
  • 4.800,00 € monatlich (Ost),
  • 57.600,00 € jährlich (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze knappschaftliche Rentenversicherung:

  • 6.750,00 € monatlich (West),
  • 81.000,00 € jährlich (West)
  • 5.900,00 € monatlich (Ost),
  • 70.800,00 € jährlich (Ost)
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung:

  • 3.712,50 € monatlich ,
  • 44.550,00 € jährlich
Versicherungspflichtgrenze Kranken- und Pflegeversicherung:

  • 4.125,00 € monatlich,
  • 49.500,00 € jährlich
Bezugsgröße in der Sozialversicherung:

  • 2.550,00 € monatlich (West),
  • 30.600,00 € jährlich (West)
  • 2.240,00 € monatlich (Ost),
  • 26.880,00 € jährlich (Ost)
Vorläufiger durchschnittlicher Durchschnittswert:

  • 30.268,00 €
Beitragssätze in der gesetzlichen Sozialversicherung:

Gesetzliche Krankenversicherung:

  • Allgemeiner Beitragssatz Krankenversicherung: 15,5 %, inkl. Sonderbeitrag 0,9 %
  • Ermäßigter Beitragssatz Krankenversicherung: 14,9 %, inkl. Sonderbeitrag 0,9 %
Gesetzliche Pflegeversicherung: 1,95 %, Kinderlosenzuschlag: 0,25 %

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: 3,0 %

Gesetzliche Rentenversicherung: 19,9 %

Regelaltersrente

Versicherte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie
  1. die Regelaltersgrenze erreicht und
  2. die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonate Beiträge erfüllt
haben.

Vom 01.1.2012 an wird die Altersgrenze von 65 Jahren stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung zunächst pro Jahrgang um einen Monat und ab Geburtsjahrgang 1959 pro Jahrgang um jeweils zwei Monate.
Für vor 1947 geborene Versicherte verbleibt es bei der Altersgrenze von 65 Jahren.

1947 = 65 + 1
1948 = 65 + 2
1949 = 65 + 3
1950 = 65 + 4
1951 = 65 + 5
1952 = 65 + 6
1953 = 65 + 7
1954 = 65 + 8
1955 = 65 + 9
1956 = 65 + 10
1957 = 65 + 11
1958 = 66
1959 = 66 + 2
1960 = 66 + 4
1961 = 66 + 6
1962 = 66 + 8
1963 = 66 + 10
1964 = 67

Bei der Regelaltersrente kann unbegrenzt hinzuverdient werden.

Die Regelaltersrente muss spätestens bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf der jeweiligen Regelaltersgrenze beantragt werden.

Die Rentenversicherungsträger sollen die Rentenberechtigten darauf hinweisen, dass sie eine Regelaltersrente beziehen können, wenn sie diese beantragen. Falls ein verspäteter Rentenbeginn ohne Hinweis der Rentenversicherungsträgers vorliegt, wenden Sie sich bitte an einen Rentenberater.

Altersrente für langjährig Versicherte

Die vorzeitige Inanspruchnahme einer Altersrente für langjährig Versicherte ist ab dem 63. Lebensjahr bei einer Wartezeit von 35 Jahren (420 Kalendermonaten) mit folgenden Rentenabschlägen möglich:


  • 1947 = 7,2 %
  • 1948 = 7,2 %
  • 1/1949 = 7,5 %
  • 2/1949 = 7,8 %
  • 3/1949 - 12/1949 = 8,1 %
  • 1950 = 8,4 %
  • 1951 = 8,7 %
  • 01/1952 - 12/1952 = 9 %
  • 1953 = 9,3 %
  • 1954 = 9,6 %
  • 1955 = 9,9 %
  • 1956 = 10,2 %
  • 1957 = 10,5 %
  • 1958 = 10,8 %
  • 1959 = 11,4 %
  • 1960 = 12,0 %
  • 1961 = 12,6 %
  • 1962 = 13,2 %
  • 1963 = 13,8 %
  • 1964 = 14,4 %
Zu beachten ist das bei vorgezogenen Altersrenten eine Hinzuverdienstgrenze von 400,00 € gilt. Bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze um z.B. ein Euro wird die Altersrente gekürzt auf eine 2/3 Teilrente. Das ist sozialpolitisch ein untragbarer Zustand.

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit

Versicherte haben Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, wenn sie
  1. vor dem 1. Januar 1952 geboren sind,
  2. das 60. Lebensjahr vollendet haben,
  3. entweder bei Beginn der Rente arbeitslos sind und nach Vollendung eines Lebensalters von 58 Jahren und 6 Monaten insgesamt 52 Wochen arbeitslos waren oder die Arbeitszeit aufgrund von Altersteilzeitarbeit für mindestens 24 Kalendermonate bezogen haben.
  4. In den letzten zehn Jahren vor Beginn der Rente acht Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben.
  5. Die Wartezeit von 15 Jahren (180 Kalendermonate) erfüllt haben.
Die Rente wird ab Jahrgang 1946 vom 60. Lebensjahr auf das 63. Lebensjahr angehoben, soweit kein besonderer Vertrauensschutz besteht. Ab Dezember 1948 ist das 63. Lebensjahr erreicht.

Für Personalleiter und die Versicherten interessant ist das die Rentenabschläge ab Jahrgang 12/1948 bis 12/1951 immer bei 7,2 % liegen im Unterschied zur Altersrente für langjährig Versicherte mit Rentenabschlägen von 7,2 % bis 14,5 % (Jahrgang 1964).

Da ist Musik drin für eine Rentenoptimierung.

Welche Rentenarten gibt es?

Es gibt die reguläre Regelaltersrente mit einer Wartezeit von 60 Kalendermonate Beiträge. Daneben gibt es noch die vorgezogenen Altersrenten für Frauen bis Jahrgang 1951 mit einer Wartezeit von 180 Monaten, die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder Altersteilzeit bis Jahrgang 1951 mit einer Wartezeit von 180 Monaten und die Altersrente für langjährig Versicherte mit einer Wartezeit von 420 Monaten.

Soweit ein Versicherter eine Schwerbehinderung mit einem GdB von 50 % hat und die Wartezeit von 420 Monaten vorliegt, hat er Anspruch auf eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Die Deutsche Rentenversicherung erteilt anhand einer Rentenauskunft eine Kurzberatung zu den möglichen Altersrenten mit den entsprechenden Rentenabschlägen. Auf eine Optimierungsberatung haben Sie allerdings keinen Rechtsanspruch nach der ständigen Rechtssprechung des Bundessozialgerichts.

Ab dem 55. Lebensjahr besteht alle drei Jahre ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Zusendung einer Rentenauskunft mit den verschiedenen Rentenarten und den entsprechenden versicherungsrechtlichen Voraussetzungen wie Wartezeit und Rentenabschlägen.

Besteht ein berechtigtes Interesse, kann die Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden oder in kürzeren Abständen erteilt werden.

Eine kostenpflichtige Optimierungsberatung findet beim Rentenberater statt. Insbesondere werden die Chancen für eine Schwerbehinderung hinsichtlich der Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit niedrigeren Rentenabschlägen analysiert.

Freitag, 7. Januar 2011

Nachzahlung freiwilliger Beiträge bei Kindererziehungszeiten

Die vor dem 01.1.1955 Geborene haben die Möglichkeit freiwillige Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuzahlen, wenn

  • mindestens 1 Monat Kindererziehungszeit vorliegt,
  • die allgemeine Wartezeit von 60 Kalendermonate bei Erreichen der Regelaltersrente nicht vorliegt.
Der Antrag auf Nachzahlung freiwilliger Beiträge kann frühestens 6 Monate vor Erreichen der Regelaltersgrenze gestellt werden.

Es können nur freiwillige Beiträge im Umfang fehlender Monate an der allgemeinen Wartezeit von 60 Kalendermonaten eingezahlt werden.

Beispiel: Eine Versicherte hat für die Erziehung eines Kindes vor dem 01.01.1992 Kindererziehungszeiten im Umfang von 12 Kalendermonate im Versicherungskonto der Deutschen Rentenversicherung.

Soweit sie noch 48 Monate freiwillige Beiträge nachzahlt, hat sie Anspruch auf eine Regelaltersrente.

Wegen der Klärung eventuell weiterer anrechnungsfähigen Versicherungszeiten sollte der „Antrag auf Kontenklärung (Vordruck V 100)“ und „Feststellung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten (Vordruck V 800)“ möglichst früh gestellt werden.

Vor Einreichen des Antrages auf die Nachzahlung freiwilliger Beiträge empfiehlt sich eine Beratung bei einem Rentenberater.