Heute war ein Außenhandelskaufmann in meiner Beratung. Nach Prüfung des Versicherungsverlaufes fragte ich ihn, ob er denn keine Ausbildung hätte. Wieso fragte er zurück? Weil im Versicherungskonto keine Berufsausbildung für die abgeschlossene Lehre als Außenhandelskaufmann enthalten ist, antwortete ich ihm.
Die sachliche Prüfung des Versicherungsverlaufes dauerte 15 Minuten.
Mein Mandant hat mich beauftragt für ihn die fehlende Berufsausbildungszeit im Rahmen der Kontenklärung eintragen zu lassen und wird mir eine beglaubigte Kopie des Lehrvertrages zusenden.
Die Einbindung als Berufsausbildung im Versicherungskonto wird sich bei meinem Mandanten rentensteigernd auswirken. Der Mandant war vorher der Meinung sein Versicherungskonto sei geklärt. Der spätere Rentenbescheid wäre ebenso fehlerhaft gewesen und mein Mandant hätte jeden Monat weniger Rente erhalten.
Fazit: Gehe nicht gleich über Los, sondern zuerst zum Rentenberater.
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