Heute war ein Mandant bei mir, dessen Ehefrau Alzheimer hat. Eine Demenz ist eine krankheitsbedingte Hirnleistungsstörung, bei der das Gedächtnis und die Hirnleistung abnimmt. Ich habe meinen Mandanten noch um einen genauen Befund des behandelnden Neurologen gebeten. Es wird von einer mittelgradigen Verlaufsform mit Hilflosigkeit ausgegangen.
Entsprechend der Bewertung von Hirnschäden würde ich bei der Diagnose eines Alzheimers bei mittelgradiger Verlaufsform im Alltag sich deutlich auswirkend) mindestens einen Grad der Behinderung zwischen 50 und 60 ansetzen. Zusätzlich kämen die Merkzeichen "H" für Hilflosigkeit und "G" für Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr in Betracht. Bei Hirnschäden mit schweren Leistungsbeeinträchtigungen wird ein Grad der Behinderung zwischen 70 und 100 in Frage kommen.
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