- mindestens einen Kalendermonat krank gewesen,
- soweit die Zeiten nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind.
Die Krankheitszeiten sind unter anderem für die Wartezeit von 35 Jahren von Bedeutung.
Der bloggende Rentenberater zeigt Fälle aus der Praxis: Sozialversicherung, Betrieblicher Altersversorgung, Beamtenversorgung, Private Personenversicherung
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