Mittwoch, 19. Januar 2011

Krankheitszeiten zwischen dem 17. Lebensjahr und dem 25. Lebensjahr

Krankheitszeiten nach dem vollendeten 17. und vor dem vollendeten 25. Lebensjahr sind Anrechnungszeiten, soweit
  1. mindestens einen Kalendermonat krank gewesen,
  2. soweit die Zeiten nicht mit anderen rentenrechtlichen Zeiten belegt sind.
Junge Versicherte können das Versicherungskonto der Deutschen Rentenversicherung über Rentenberater klären lassen.

Die Krankheitszeiten sind unter anderem für die Wartezeit von 35 Jahren von Bedeutung.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen