Diese Frage wird mir als Rentenberater häufig gestellt. Generell darf bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 400,00 € monatlich hinzu verdient werden. Zweimal im Jahr ist das Doppelte des Hinzuverdienstes von 400,00 €, also 800,00 € erlaubt. Aber kein Cent mehr, da sonst die volle Rente wegen Erwerbsminderung entzogen wird und nur eine teilweise Rente wegen Erwerbsminderung gewährt wird.
Soweit der ärztliche Dienst der Deutschen Rentenversicherung von einem Leistungsvermögen von unter drei Stunden bei der Gewährung der Rente wegen Erwerbsminderung ausging, ist es nicht ratsam eine geringfügige Beschäftigung bei einer Arbeitszeit von 3 Stunden und mehr im Tag einzugehen.
Beim Rentenversicherungsträger geht eine Warnmeldung ein, das eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wird. Der Arbeitgeber wird angefragt, wieviel Stunden im Tag gearbeitet wird. Nach einem Anhörungsverfahren wird der frühere Rentenbescheid aufgehoben.
Also was machen? Es gilt auf alle Fälle wieder meine häufig geäußerte Maxime - nicht beim Rentenversicherungsträger nachfragen! Sie kennen doch den Spruch "Gehe nur zum König, wenn Du gerufen wirst". Wenden Sie sich an einen Rentenberater, der Sie unabhängig beraten kann, ohne das der Rentenversicherungsträger von der Absicht einer geringfügigen Beschäftigung erfährt.
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