Ich bin derzeit häufig im Keller - nein ich drucke dort kein Geld. Aber ich suche nach Schätzen..
Wer eine befristete Rente wegen Erwerbsunfähigkeit, befristete Rente wegen Berufsunfähigkeit oder befristete Rente wegen Erwerbsminderung bezog, die vor Mai 2007 verlängert wurde, hat vielleicht Anspruch auf eine Rentennachzahlung.
Insoweit schaue ich zur Zeit alle erledigten Fälle der letzten 20 Jahre nach dieser Fallgruppe durch. Es lohnt sich für die Mandanten. Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro sind möglich.
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